Darf der Vermieter einfach meine Wohnung aufbrechen?

9 Antworten

Das war sehr voreilig von deinem Vermieter. Er hätte versuchen müssen dich zu erreichen. Nur dann, wenn er dich tagelang nicht findet kann er zu dieser Maßnahme greifen. Du musst weder das Schloss noch die Monatsmiete zahlen. Der Vermieter war schlicht sauer, dass er vor der verschlossen Tür stand und nicht rein konnte. Vermieter sein ist schon schwer!

Am Tag der Wohnungsübergabe konnte ich den Vermieter nicht erreichen, da ichden TTermin beruflich verschiedenen musste. Darauf hin hat der Vermieter die Wohnung aufgebrochen.

Das war Hausfriedensbruch und zwar vom Vermieter und ich denke das man sogar den Schlüsseldienst  belangen kann.

Jetzt soll ich für die Kosten vom Schlüsseldienst und einen weiteren Monat Miete bezahlen. Ist das so rechtens?

Wann war die Wohnungsübergabe?

Den Schlüsseldienst muss der Vermieter zahlen. 

Er hätte eine Räumungsklage einleiten müssen wenn, die Wohnung nicht übergeben wird oder der Mieter nicht auszieht.

Zahlen musst Du nur für die Zeit der Nutzung, nach Ende der Mietzeit.

Hier ein Anwalt dazu:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verspaetete-Wohnungsuebergabe---f29959.html

Hier sollte man klären ob man überhaupt zahlen muss und daher sollte man wirklich einen Anwalt einschalten.

MfG

johnnymcmuff

Du solltest die Wohnung zurück geben?

Der Vermieter konnte wohl davon ausgehen, dass die Wohnung leer ist. Sonst wäre es doch glatt ein Einbruch gewesen.

Nun will er aber 2 Sachen gleichzeitig, die sich eigentlich gegenseitig ausschließen:

Vermutlich wollte er so dringend in die Wohnung, damit er sie gleich an  neue Mieter übergeben kann. Durch das Aufbrechen ist ihm das wohl gelungen und so konnte er hoffentlich die Wohnung gleich wieder weiter geben. Damit scheidet aber die zweite Sache aus, nämlich dass er noch einmal einen Monat volle Miete kassieren kann.

Hat er aber noch keinen neuen Mieter, war es ziemlich sinnlos, dass er die Wohnung aufgebrochen hat. In diesem Fall ist er selbst schuld und muss die Reparatur auf eigene Kappe nehmen.

Er hätte mit Dir einen neuen Termin ausmachen sollen und Du würdest ihm nur so lange Miete schulden, bis er endgültig die Wohnung zurück hat. Also nicht die ganze Monatsmiete, sondern nur tagesanteilig.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein neuer Mieter abgesprungen ist, weil die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben werden konnte und er nun mindestens einen weiteren Monat braucht, bis er wieder neue Mieter bekommt.

Holzi112 
Fragesteller
 03.09.2015, 14:50

Genau so hab ich mir das auch gedacht.  

Warum musste er die Wohnung aufbrechen, wenn du bei der Übergabe nicht da warst? Verstehe ich nicht ganz. Die erste Reaktion wäre ja, dich anzurufen, wenn du zum vereinbarten Termin nicht da bist.

Holzi112 
Fragesteller
 03.09.2015, 14:43

Das frage

Wenn du zu diesem Zeitpunkt noch die Wohnung noch gemietet hattest, ist es dem Vermieter nicht gestattet die Wohnung ohne deine ausdrückliche Erlaubnis eigenständig zu betreten. Es ist dein gemietetes Eigentum und ein Vermieter darf sich keinen Zutritt verschaffen und auch keinen Schlüssel der Wohnung besitzen. Kannst ihn eigentlich anzeigen, da du im Recht bist und das Mietverhältnis eh nicht mehr gestört werden kann. 

http://www.gratisrecht.de/mietrecht/14689-vermieter-bricht-schloss-in-abwesenheit-auf.html