Darf der Vermieter für 2 selbst ausgedruckte Klingelschilder 35€ verlangen?
Hallo,
ich beziehe seit einem Jahr eine Wohnung in Berlin und laut Mietvertrag legt der Vermieter Wert auf einheitliche Klingelschilder und berechent dafür 35€. Da hatte ich damals noch erwartet, dass es dann irendwas mit Gravur etc. ist aber als ich dann sah, dass einfach nur 2 x mein Name (wahrscheinlich im Homeoffice mit Word) auf Papier ausgedruckt, und das dann jeweils am Briefkasten und am Klingelschild angebracht wurde, fand ich das schon etwas frech. Naja gut, einmalige Sache ... dachte ich. Jetzt habe ich seit Anfang Juni 2 neue Mitbewohner und habe die 2 Namensschilder selbst ausgedruckt und ersetzt. Dabei hab ich auf die Einheitlichkeit geachtet und die Schilder sind bis heute auch noch da. Aber nun soll ich 35€ für meine eigene Arbeit bezahlen, die in etwa 10 Minuten gedauert hat. Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und gibts da irgendeine Regelung was die Verhältnismäßigkeit von Arbeiten angeht?
Viele Grüße Jowoon
9 Antworten
Hallo,
wir vom Schlüsseldienst Frankfurt nehmen für ein Klingelschild in der Regel kein Entgeld. Wenn ausschließlich ohne Schließanlage etc. anfragt - kostet es 30€ inkl. MwSt! Ich kann also so einen hohen Betrag (35€) für 2 Klingelschilder nicht nachvollziehen!
Vor allem nicht, wenn vom Vermieter selbst angebracht.
Schöne Grüße
Das ist Geldschneiderei. Zahle auf keinen Fall.
Nein - ist sein Eigentum und Klingelschilder gehören nicht zum vermieteten Gegenstand. Hätte er sie nicht angebracht hätte das für den Mietgegenstand keinen Unterschied gemacht. Du hättest ihn deswegen auch nicht verklagen können. Der soll sich das Zeug selbst zahlen wenn ers am Haus haben will
OK find ich komisch aber wusst ich noch nicht. Trotz allem sollte der Vermieter aber nichts verlangen dürfen wenn der Mieter sich das selbst anbringt das Schild wie im konkreten Fall oder liege ich auch hier falsch ?
Es ist im Mietvertrag nun mal so festgeschrieben. Von daher kannst du da wenig gegen tun. Nehme deine Klingelschilder also wieder ab, und forder deinen Vermieter auf, umgehend neue Klingelschilder anzubringen. Nachdem diese dann von ihm angebracht wurden, bist du dann auch gerne bereits zu zahlen.
Ja und wenn ers innerhalb der Frist nicht macht gleich Miete kürzen xD Ich glaube nicht dass so etwas vor einem Mietgericht Bestand hätte - egal ob es drinsteht oder nicht.
Du musst nichts bezahlen!
ganz grundsätzlich stimmt die Aussage so nicht http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/news/news/vermieter-darf-einheitliche-klingelschilder-verlangen.html