Auskunftspflicht Hausverwaltung?

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Das Einsichtsrecht in alle Unterlagen der WEG steht jedem Wohnungeigentümer zu.

Der Verwaltungsbeirat hat keine Sonderrolle, sondern genausoviel Rechte, wie alle anderen Wohnungseigentümer auch. Daher würde ich an deiner Stelle mal zum Büro des Verwalters fahren und ihn höflich bitten, dir Einblick in den Schriftverkehr zu geben.

Sollte er dies verweigern, kannst du das Einsichtsrecht einklagen, oder auch die Abberufung des Verwalters verlangen. Allerdings ist es immer klüger, zunächst einen auf nett und höflich zu machen, anstatt mit der Tür ins Haus zu fallen. ;-)

Eine Hausverwaltung sollte dem Beirat schon auf Wunsch den Schriftverkehr zumindest zur Einsicht vorlegen. Denn sonst macht ein Beirat ja wenig Sinn. Weigert sich hier die Haus-verwaltung, fasst Ihr auf der nächsten Eigentümerversammlung eben einen Beschluss. Gegen diesen kann die Hausverwaltung dann nichts unternehmen.

Wollzek 
Fragesteller
 13.12.2013, 14:11

Da ich nicht unbedingt der beste Freund unseres Hausverwalters bin, kann ich mir gut vorstellen das er mir die Einsicht verweigert bzw. sich auf die nächste Eigentümerversammlung beruft. Zum anderen sitzt bei der Eigentümerversammlung ein ein geschworenes Gremium, welches dem Hausverwalter volles Vertrauen schenkt. Da ich der einzige Eigentümer bin der seine Wohnung selber bewohnt stehe ich da meist allein. Alle anderen Eigentümer vermieten nur. Gibt es da nicht einen Paragrafen den man da nutzen kann

Immofachwirt  18.12.2013, 12:17
@Wollzek

§ 666, 675 BGB und viele mehr.

Entscheidender, weil deutlicher ist die herrschende Rechtssprechung der Gerichte:

  • OLG Köln, ZMR 99, 282;
  • BayObLG, NZM 2004, 509;
  • OLG Frankfurt a. M., NJW 72, 1376;
  • OLG Karlsruhe, MDR 76, 758;
  • OLG Hamm, Der WEer 85, 127/25 = 86, 23;

sowie Gesetzeskommentare zum WEG, z. B.: - Staudinger/Bub, § 28 Rz. 609