Räumung persönliche Gegenstände nach Todesfall Lebensgefährte?
Der Lebensgefährte meiner Mutter ist verstorben. Die Wohnung gehört ihr, testamentarisch ist der Verbleib der Möbel in der Wohnung geregelt.
Sie möchte, dass die Töchter (Erben) die persönlichen Gegenstände wie Kleidung, Bücher, Fotoalben (keine Wertgegenstände, die wurden bereits geholt) aus der Wohnung entfernen, aber dies wird verweigert. Können wir diese Gegenstände von einer Möbelspedition entfernen und einlagern lassen? Mit einer Rechnung auf die Töchter? Wie setzen wir das am besten um?
4 Antworten
Das macht man nicht per Mail oder Whats App. Da schreibt man einen Brief, mit Fristsetzung, bis wann die Sachen abzuholen sind und der Ankündigung, bei Nichtabholung diese auf deren Kosten zu ihnen transportieren zu lassen. Dann per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Frist abwarten. Wenn nichts passiert, alles einpacken, ihnen zusenden oder vor die Tür stellen und die Portokosten fordern.
Bisher war es harmonisch- so lange die interessanten Dinge abgeholt wurden... Und es kann nicht sein, dass wir räumen müssen und dann Geld hinterher rennen.
Alles was er hinterlässt gehört den Erben. Verzichten die darauf kann man es entsorgen. Die Kosten tragen die Erben.
Ich persönlich würde Fotoalben aufbewahren und wichtige Dokumente (max 1 Karton). Den Rest Sperrmüll, Csaritas und Kleiderkiste
Wenn eines Tages die Enkel fragen gibst du denen den Karton - die freuen sich dann
Ich würde jetzt zum Spaß mal Kartons mit Krimskrams voll packen und jeder Tocher einen als Paket schicken.
Schön dokumentieren. Das ist nicht so furchtbar teuer und provoziert vielleicht eine nützliche Reaktion.
Einlagern? Die wollen nichts haben. Schmeißt das Zeug doch weg! Zerkleinern, Sperrmüll bestellen und raus damit.
Solange sie nicht schriftlich den Verzicht erklären, darf man nicht...