Darf Vermieter Sachen lagern

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Wenn Du das ganze Haus gemietet hast, gehören grundsätzlich alle Räume des Hauses zum Mietobjekt, also auch der ganze Keller. Ausnahmen, Ausschlüsse und Zusätze müssen besonders vereinbart werden.

DH

Das darf er sicher nicht.Ihr habt das Haus gemietet und sicherlich auch den Keller mit dazu.Das sollte aus dem Mietvertrag hervor gehen.

Wenn der Kellerraum im Mietvertrag erwähnt ist, darf der Vermieter ihn nicht nutzen. Ansonsten ist er nicht Bestandteil des Vertrages und von Dir freizumachen. Allerdings kannst Du Dich auf stillschweigende Nutzung berufen, insbesondere wenn er Dir den Kellerschlüssel überreicht hat.

so ein blödsinn. mietsache ist ein haus und nicht teile eines hauses.

Darf er nicht, du hast das Haus gemietet, aber wenn du den Platz nicht dringend brauchst, kannst du mit dem Vermieter sprechen, ob er dir einen Mietnachlaß gibt, da dir ja gemietete Fläche wegfällt.

Alles richtig - die Mietsache ist normalerweise in § 1 des Mietvertrages genau beschrieben. 4 Zi küche Bad Gäste WC - dort müßte auch Kellerraum stehen. Wenn nichts genaues drinsteht sondern nur das Haus Blablastraße 123 - dann ist das GANZE Haus gemeint. Bitte in Mietvertrag gucken - oft meinen die Leute, sie hätten ein "Haus" komplett gemietet, dabei ist es aber nur eine Wohnung ...