Kann der Vermieter auf meine Kosten mein Eigentum welches im Flur steht entsorgen?

Schreiben  - (Mietrecht, Vermieter)

13 Antworten

Der Flur gehört nicht zu den von dir gemieteten Räumen. Daher hast du auch nicht das Recht, diesen als Abstellplatz für deine Habseligkeiten zu nutzen.

So wie ich das sehe, ist das die zweite Aufforderung.

Wenn du klug bist, wirst du dieser Aufforderung Folge leisten, denn der Vermieter hat das Recht und sogar die Pflicht, die Flure freizuräumen. Der Flur ist ein Rettungsweg.

Deine Frage ist mit einem eindeutigen JA zu beantworten.

der Flur ist kein Abstellraum für Müll; es wird sich bei dem Keller um einen gemeinschaftlich genutzten Raum handeln?

Da kann der Vermieter durchaus räumen lassen und dir die Kosten auferlegen.

bei nochmaligem Auffallen kann dir durchaus auch eine fristlose Kündigung ins Haus flattern

Ja, kann er. Wenn Du die Sachen nach schriftlicher Aufforderung nicht wegräumst ist es erlaubt. Diese Sachen haben im Hausflur nichts zu tun.

Mit Flur ist wahrscheinlich das Treppenhaus gemeint und mit Keller die Gänge im Keller, also nicht die gemieteten Räume.

Diese Gemeinschaftswege sind Fluchtwege und dürfen nicht zugestellt werden. Die Entsorgung des Gerümpel kostet Geld, die Rechnung musst Du begleichen. Du hattest bereits die Chance bekommen den Müll weg zu räumen.

Der Mieter muß dein Eigentum eine gewisse Zeit (Dauer weiß ich nicht mehr) verwahren um dem Mieter die Chance zu geben, sein Eigentum wieder zu beschaffen. Allerdings muß der Mieter auch für die Kosten der Lagerung aufkommen.