darf der vater das kind einfach behalten bei einem geteilten sorgerecht?

4 Antworten

Er hat das Recht, das Kind alle zwei Wochen zusehen. Doch mehr kann er ohne die Einverständnis der Mutter, meiner Meinung nach nicht machen.

nanadann  31.10.2014, 12:15

lies nochmal - das kind lebt doch beim vater. die mutter hat geschrieben, es wurde vereinbart, dass sie das kind in einem bestimmten zeitrahmen sehen darf.

Hallo,

  • also einfach der Mutter das Kind nicht zurück zu geben, geht gar nicht!
  • Wenn der Vater befähigt wäre zu entscheiden was für das Kind das Beste ist, hätte man auf die Beschlüsse zum Sorgerecht durch das Gericht verzichten können.
  • Meine persönliche Meinung ist, dass der Vater bewiesen hat, dass er sich eben nicht an Vereinbarungen und Entscheidungen der Gerichte hält.
  • Offensichtlich sind seine Mutmaßungen und selbst erstellten Diagnosen über die Psyche des Kindes ausreichend, um richterliche Urteile zu ignorieren.
  • Ich würde durch meinen Anwalt prüfen lassen, ob der Kindesentzug bereits eine Straftat darstellt.
  • Auf jeden Fall, würde ich das Gericht anrufen um prüfen zu lassen ob dir Voraussetzungen für ein geteiltes Sorgerecht unter diesen Umständen überhaupt gegeben sind.
  • Gleichzeitig würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen.

Ich hab dir auch noch einen Link kopiert: - Auf der Seite sind alle relevanten Punkte zum "geteilten Sorgerecht" umfassend und nachvollziehbar beschrieben.

Einfach auf den Link klicken:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/

Ich hoffe mein Tipp war eine hilfreiche Antwort auf deine Frage.

nanadann  31.10.2014, 12:16

ich glaub du irrst. das kind lebt beim vater und es ist kein kindesentzug. er muss ihr auch nix zurückgeben, was nicht schon bei ihm ist. wenn er kindeswohlgefährdung sieht, muss er das kind nicht herausgeben. wenn die mutter was anderes will, wird sie zur not klagen müssen.

wenn es eine umgangsvereinbarung gibt, dann hat kv das kind zu den terminen herauszugeben. wenn er den kontakt mit dem next der mutter nicht haben will, da es kindeswohlgefährdend ist, muss geklagt werden und ein gericht entscheidet.

in der regel geht es kv nix an, wass mutter mit dem next macht während des umgangs mit kind. das kind wohnt also beim vater?

der Vater darf das Kind nicht behalten schltet einenFamilien anwalt ein wenn der Vater das Kind nicht 2 tage nchdem vereinbarten termin der mutter übergibt

Menuett  31.10.2014, 14:11

Das Kind lebt beim Vater.