Erben ohne Testament und ohne Sorgerecht?

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Wenn kein Testament besteht, greift die gesetzliche Erbfolge und die fragt nicht nach innenverhaltnissen. Die Erbfolge ist in Ordnungen gegliedert.

Ohne Ordnung ist der verheiratete Ehepartner, er erhält mindestens den Pflichtteil 50% der Erbmasse, besteht zum Todeszeitpunkt keine gültige Ehe, tritt die restliche Ordnung ein.

Erster Ordnung sind die Nachkommen des Verstorbenen, das sind leibliche Kinder und Adoptivkinder des Verstorbenen. Gleichgestellt ist jedes Kind das bei Eintritt des Todes bereits gezeugt ist. Ist ein Nachkomme bereits verstorben, so bildet der verstorbene das Oberhaupt der Ordnung und dessen Erbanteil geht zu gleichen Teilen auf dessen Nachkommen über

Zweite Ordnung sind die Eltern des Erblasser

Dritter Ordnung sind die leiblichen und adoptivgeschwister des Erblassers

Neben einem Ehepartner kann immer nur eine Ordnung erbberechtigt sein. Nurwenn innerhalb einer Ordnung kein Erbe zu finden ist, oder alle Mitglieder der Ordnung das Erbe ablehnen, geht die gesamte Erbmasse auf die nächste Ordnung über.

War der Vater deiner Freundin also zum Zeitpunkt des Todes in einer gültigen Ehe verheiratet, erhält die Ehepartnerin die Hälfte der Erbmasse. Falls nicht, erbt deine Freundin, sofern es keine weiteren Kinder gab, die gesamte Erbmasse. Dazu gehören alle Gegenstände die Eigentum des Erblasser sind, dessen gesamtes Kapital, dessen Vermögen, aber auch dessen Verbindlichkeiten wie Schulden. Auch in alle laufende Verträge tritt der Haupterbe als Rechtsnachfolger ein.

Alle Versicherungen müssen also aufgelöst werden (bei den meisten besteht fristloses Kündigungsrecht) , Mietverträge unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden,. Kraftfahrzeuge ggf. stillgelegt werden usw usw. Deine Freundin ist noch minderjährig? Dann bestimmt das Familiengericht einen Erbverwalter der ihre Rechte vertritt und in ihrem Sinne handeln soll. Bestehen keine widersprüchlichen Bedenken oder sehr große Erbmassen, so wird meist ein Elternteil des minderjährigen Beerbten zu dessen Erbverwalter bestimmt. Falls Bedenken bestehen, oder der/die Beerbte jemand anderes als Erbverwalter wünschen, so kann das Familiengericht eine ehrenamtliche fremde Person als Erbverwalter einsetzten. Alternativ kann das Familiengericht auch die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit der Beerbten vorzeitig aufheben, so dass überhaupt kein Erbverwalter bestellt werden muss

Ein Erbanspruch hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Die gesetzlichen Erben bei einem Todesfall sind die Ehepartner und die Abkömmlinge. Wenn dieser Vater nicht verheiratet war und nur deine Freundin als Tochter hat, dann ist sie sogar Alleinerbin.

Als leiblicher Abkömmling ist Sie gemeinsam mit der Ehefrau, soweit vorhanden, des Vaters erbberechtigt.

Wenn der verstorbene Vater von der Mutter geschieden ist, deine Freundin sein einziger Abkömmling ist und schließlich der Vater kein Testament mit anderweitiger Erbeinsetzung hinterlassen hat, ist deine Freundin seine Alleinerbin. Wenn der Vater allerdings kein Vermögen, sondern nur Schulden hinterlassen hat, sollte sich deine Freundin überlegen, die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen 6 Wochen-Frist auszu-schlagen, weil sie als Erbin sonst auch die Schulden des Vaters miterben würde. Die Ausschlagung müsste gegenüber dem Nachlassgericht (Amtsgericht) des Ortes, an dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, formell erklärt werden. Wegen der Minderjährigkeit der Freundin müsste ihre gesetzliche Vertreterin, ihre Mutter, dabei genehmigend mitwirken.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes tritt erst mit einsetzen der vollen Geschäftsfähigkeit Beerbten ein und ist in dem Fall auf zwei Jahre verlängert, oder irre ich mich?

@verreisterNutzer

Sie irren sich. Die Ausschlagung ist auch durch den gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Familiengerichts möglich. Allerdings greift für ein minderjährig geerbtes Erbe der §1629a BGB welcher die Haftung beschränkt.

Erben können leibliche Kinder. Egal ob da Unterhalt gezahlt wurde, es Kontakt bestand....