Sorgerecht durch hochzeit automatisch übertragbar?

4 Antworten

Das passiert durchs heiraten nicht von allein. Sorgerecht wird ja nicht vom Standesamt bearbeitet, sondern, wenn man sich darüber einig ist, vom Jugendamt.

Ein Partner kann auch jederzeit auf sein Sorgerecht verzichten, das passiert bei verheirateten Eltern aber auch nicht automatisch, sondern muss beim Jugendamt so beantragt werden. Ich wüsste allerdings nicht, wozu das gut sein sollte.

Doch, es ist gesetzlich geregelt, dass das Kind dann automatisch ein eheliches ist.

Und nein, auf dem Jugendamt kann niemand auf das Sorgerecht verzichten.

Das muss zwingend vor Gericht gehen.

Bürgerliches Gesetzbuch § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),

2. wenn sie einander heiraten oder

3.soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Wocher sol das Amt, etwas von der Hochzeit wissen?

Natürlich müsst ihr den nachweis einer Hochzeit erbringen und dich als Vater eintragen lassen.

Unsinn.

Da steht doch, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.

Damit steht er auch ganz ohne Sorgerecht in der Geburtsurkunde.

Durch die Hochzeit bekommt der Vater dann automatisch die elterliche Sorge, das wird nirgendwo schriftlich festgehalten.

@Menuett

Wenn du mit deinem Kind verreisen möchtest muss das Kind im Pass eingetragen werden, damit hast du das Sorgerecht und Auffenthalts Recht. Ist das Kind nicht eingetragen, kann es das Land nicht verlassen.

@Atemu1

Kinder werden schon seit einer ganzen Weile nicht mehr im Pass eingetragen, das ist veraltet.

Und die Eintragung hat nichts mit dem Personen- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun.

Dann hätten Eltern ohne Pass ja nie die elterliche Sorge...

Das Sorgerecht bekommt der Vater automatisch.

Soll während der Ehe nur einer die elterliche Sorge innehaben, müssen sie ein Gerichtsverfahren anstrengen.

Ob der Richter da allerdings zustimmt, ist fraglich.

Bürgerliches Gesetzbuch § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3.soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

(2)

Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines

Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge

beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht

widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der

Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und

sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass

die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

glaub das hilft mir erstmal weiter :)

Der unverheiratete Vater kann immer das Sorgerecht für das Kind beantragen (Rechtslage seit 2013). In der Regel bekommt er es auch (bzw. das Recht mit der Mutter zusammen zu Sorgen).

Ob es nur durch Hochzeit ohne Antrag auch erteilt wird, weiß ich aber nicht.