Darf der Hund in den Gemeinschaftsgarten machen?

13 Antworten

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Ein Gemeinschaftsgarten ist nicht dafür vorgesehen, als Hundetoilette benutzt zu werden.

Abgesehen davon hat ein Hund einen Anspruch darauf, ausgeführt zu werden bzw. "Gassi zu gehen", denn er hat das Bedürfnis nach Bewegung.

Ein Gemeinschaftsgarten, der zum Privateigentum gehört, ist als Aufenthaltsort für Mensch und Tier vorgesehen, aber nicht "als Klo"!

Danke für die Auszeichnung. Das freut mich.

Das ist nicht in Ordnung und ich würde zuerst mit dem Hundehalter reden.

Zeigt der keine Einsicht, dann den Vermieter informieren.

Echt schräge Meinungsäußerungen hier! Stellen wir das mal auf die Füße! Es geht doch überhaupt nicht darum darum, ob erlaubt oder nicht erlaubt: Erlauben kann man das dem Hund nicht oder maximal der Besitzer. Es ist also weder erlaubt noch verboten!

Es gibt das Zivil-Recht und das Öffentliche Recht. Für das Ö-Recht ist es völlig irrelvant, wenn der Hund des Mieters in den GArten kackt! Es ist nur zivilrechtlich von Belang! Also: Dein Ansprechpartner ist der VErmieter/Eigentümer als auch der Mitmieter mit dem Hund - klar machen, dass das zum Erbrechen ist (ich würde mich an der Stelle genauso aufregen wie du!) und nach 1-2 Einschreiben mit rechtlichen Schritten drohen! (Wenn Hundebesitzer und VErmieter das trotz legitimer Drohungen abbügeln - tja, dann bleibt dir nur der Zivilprozess bzw. eine gerichtliche ANordnung zu beantragen!

Ich würd sagen das ist nicht Richtig. Ein Garten ist kein Hundeklo.

Als Vermieter würde ich dem Hundehalter erst eine Abmahnung schicken und wenn sich nichts bessert die fristlose Kündigung. Egal. ob das feste Geschäft weg gemacht wird. Auch das "nasse" ist ein Ärgernis, das ich nicht im Interesse der anderen Mieter hinnehmen würde.