Dürfen die Nachbarn durch unseren gemieteten Garten?

10 Antworten

Müssen die Nachbarn denn zwangsläufig durch den vorderen Garten, um in ihren Gartenanteil zu gelangen?

Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde uns gesagt, dass sei ein Gemeinschaftsgarten und die Nachbarn dürften gehen und fahren wo sie wollten

Wenn in Eurem Mietvertrag steht, dass ihr den Anteil gemietet habt (ergo dafür Miete zahlt), steht dieser auch zur alleinigen Nutzung für Euch zur Verfügung.

Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, muss dies vertraglich auch so bezeichnet sein.

Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, muss dies vertraglich auch so bezeichnet sein.

Falsch, es ist genau anders herum: Mietet man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne ausdrückliche Regelung, kann selbst der Mieter im Erdgeschoß mit einer Terrasse nicht ohne weiteres von einer Mitvermietung des Gartens ausgehen: Ist nichts besonderes vereinbart, gilt der Garten als nicht mitvermietet. Nun wurde der M gerade auf diesen Umstand aber hingewiesen, als die Nutzung des hinteren Teils durch andere Mieterparteien erklärt wurde.

Selbst bei einer mietvertraglich ausdrücklichen Nutzungsmöglichkeit darf der Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Mitmieter daher von einer Nutzung des Gartens nicht ausschließen, denn mangels besonderer Vereinbarung gilt: Der Garten ist für alle (Mieter wie deren Besucher) da.

Nur als Mieter eines Einfamilienhauses gilt der gesamte Garten im Zweifel immer als mitvermietet, sofern nicht abweichend bestimmt.

@imager761

Ist nichts besonderes vereinbart, gilt der Garten als nicht mitvermietet

In der Fragestellung steht aber geschrieben, dass der Garten gemietet ist.

@ChristianLE

Steht da, aber auch: "Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde uns gesagt, dass sei ein Gemeinschaftsgarten und die Nachbarn dürften gehen und fahren wo sie wollten und wir hätten das bei der Besichtigung wohl falsch verstanden." Tatsächlich hilft hier nur ein Blick in den Mietvertrag bzw. die BK-Abrechnung.

Unstreitig "gehört" ihnen  - zumindest der Fallschilderung nach - aber nur der halbe, vordere Garten, was deren Exclusivrechte auf ungestörte Privatsphäre auf der Terrasse und Wegerecht durch die Nutzer der anderen Hälfte eben ausschliesst. Diesen hinteren Teil dürfen sie eben nutzen, ob er ihnen ebengleich vermietet oder ebenfalls nur zur Nutzung überlassen wäre :-)

@imager761

dahingehend sollte sich der Fragesteller nochmals konkret äußern. Hier wäre auch die Info wichtig, ob die Nutzer des hinteren Gartens zwingend über den vorderen laufen müssen.

@ChristianLE

@imager761 will sehr gern seine Meinung nicht revidieren, auch wenn die Fakten inzwischen gegen ihn sprechen. Der Fragesteller hat in allen Kommentaren das Recht der Gartennutzung im "hinteren Bereich" für andere Mieter zu keiner Zeit bestritten. Die Bemerkung der Hausverwaltung gegenüber dem Fragesteller über die allgemeine Gartennutzung ist vertraglich gegenstandslos. "Mit vermietet" bedeutet eben eindeutig "zur Mietsache gehörend".  Unklar bleibt lediglich, wo der vordere Teil des Gartens endet bzw. der hintere Teil des Gartens beginnt.

Das kann dir nur dein Mietvertrag sagen. Da müsste etwas zur Gartennutzung drin stehen.

steht im Mietvertrag drin das es ein Gemeinschaftsgarten ist?

Nein, von Gemeinschaftsgarten steht nichts im Mietvertrag!

Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt ist, Sorry, = Schlechte Karten.

Kann man denn anders als durch euren Garten in den hinteren Teil?

Ja, man kann von aussen rum gehen und zwar ohne Probleme. Die Nachbarn benutzen gerne unseren Garten, weil sie am Haupteingang 2 Stufen mit dem Kinderwagen nehmen müssten.

@mas222

Dann würde ich sie erstmal freundlich ansprechen. Kann ja sein, dass sie sich einfach keinen Kopf drum machen.