Muss man rechtlich gesehen jeden Tag mit dem Hund Gassigehen, weil bei unseren Nachbarn ist der Hund einfach den ganzen Tag im Garten?

8 Antworten

Es gibt keine rechtliche Pflicht Gassi zu gehen. Wenn der Hund rauskommt und in den Garten kann, ist dagegen nichts zu machen. Warum auch ? Ich hatte 13 Jahre lang einen Pflegehund der bei einer alten Dame lebte. An den Tagen wo ich nicht kommen konnte war der Hund halt im Garten. Die Dame konnte einfach nicht mehr mit ihm Gassi gehen. Der hat trotzdem keinen Schaden davongetragen. Er wurde heiß und innig geliebt.

Ich denke das wird auch manchmal echt "überbewertet". Wenn ich oft sehe wie lieblos manche Leute den Hund "um den Block zerren" - dem Hund wäre es sicher lieber er könnte sich frei im Garten bewegen als angeleint von einem Baum zum nächsten geschleift zu werden.

Solange der Hund geliebt wird und ansonsten gut versorgt wird, ist dagegen doch nichts zu sagen ?

Und ich mache mir Sorgen, weil ich am Tag mit meinem Kleinen manchmal höchstens 1,5 km Spaziergang schaffe.

Ihre Antwort hat mir sehr gut getan, Danke!

Früher waren Hunde oft nur im Garten, niemand ist mit ihnen spazieren gegangen. Sie waren dafür, den Hof zu bewachen und die Ratten zu verjagen.

Natürlich macht es mehr Sinn für den Hund, wenn man sich mit ihm beschäftigt. Aber so lange sie ihn nicht schlägt oder hungern läßt, gibt es kein Gesetz, was Haltung im Garten verbietet.

Ich glaube nicht, dass es besser für einen großen Hund ist, in einer 2-Zimmer Wohnung gehalten zu werden, auch wenn man 3x / Tag ne Viertelstunde mit ihm rausgeht und auf den Spielplatz machen läßt. Und davon gibt es leider viele.

Wow also ganz ehrlich solche Hunde brauchen sehr viel Auslauf!.. wenn man keinen Hund haben will sollte man sich keinen anschaffen auch nicht wenn er geschenkt ist mein Gott! Boah ey könnt ich kotzen ganz ehrlich ich wäre so radikal und hätte das Ordnungsamt oder so angerufen wenn der Garten halt echt klein wäre oder er kein essen und trinekn bekommt

Sieht aber so aus als ob alles erlaubt ist.

Nein, vom Veterinäramt weiß ich , dass frische Luft nur Pflicht ist . Schade dass man mit dem Hund nicht geht.

Wir hatten hier zwei Hunde die lebten nur in der Wohnung, da das Fenster gekippt war , konnte das Veterinäramt nichts machen außer gut zureden.

lieben Gruß

Rechtlich darf sie das und es klingt nicht mal so schlecht ^^ ich kann das natürlich nicht beurteilen weil ich den Garten nicht kenne. Klar ist es nd supi für den Hund weil es ihm sicher langweilig wird, aber wenn er genug Auslauf hat ist alles gut.