Wasser Zugang im Garten weg gemacht worden. Kann man dagegen etwas tun?

4 Antworten

Du kannst von eurem Wasserversorger auf deine Rechnung einen Gartenanschluss in Auftrag geben, für den du dann auch selbst zahlst. Er muss halt auch abschließbar sein, damit Nachbarn sich ihr Privatwasser nicht dort stehlen - denn es IST Diebstahl!

Euren Vermieter verstehe ich sehr gut. Kosten sind immer so eine Sache, und wenn es keine vertragliche regelung gibt, wer für die wasserkosten aufkommt, dann wird es ärgerlich.

Falls du den Garten nur aus gutem Willen machst, aber gar keine vertragliche Verpflichtung dazu hast, würde ich mir das genau überlegen. Wasser ist schließlich teuer, denn es setzt sich aus den Preisen für Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser zusammen. Dazu noch deine ganze Arbeit - das zählt doch auch.

Wir haben große Regentonnen am Haus aufgestellt, wo erstmal einige Vorräte drin sind. Das ist bei euch doch vielleicht auch möglich.

Du musst aber vorher klären, auf welche Rechnung es genau geht.  Das steht in eurem Mietvertrag. 

Ich mache es, weil es hier sonst aussehen würde wie bei asozialen.. voll gemüllt etc. Und ich, wenn ich im Garten bin gerne im sauberen sitzen und alles schön aussieht. 😀 was meine Nachbarn auf ihrem Teil des Gartens machen ist mir egal. Dort sieht es nämlich schlimm aus und wächst gar kein Gras mehr. Aber Danke für deine Antwort, dass bringt mich ein Stück weiter. Werde mich mal in die Richtung informieren.

@Vanell1

alles klar - versuch mal dein Glück. Vielleicht kannst du mal mit einem handzettel alle anderen Mieter fragen, ob sie sich beteiligen würden und ihr eine gemeinsame Anlage machen wollt. Einer, der überhaupt etwas Ahnung vom Garten und ein Händchen für Pflanzen hat, muss aber immer die Regie behalten - nur demokratisch, das könnte an den zwei linken Händen mancher Leute scheitern. Ich kenn das Gefühl: es ist Mai, die Natur sprießt, und man möchte dauernd die Hände in den Boden stecken! Ach, ich würde dir gern einen Haufen Ableger abgeben - ich schaffe unseren Garten bald nicht mehr allein - so schön er auch ist. Ich wünsche dir was!

@Spielwiesen

Der Gedanke ja in allen Ehren. Aber sowohl der Versorger, als auch der Vermieter werden sich da wohl quer stellen. Denn für so einen Aufwand besteht gar kein Anlass. Das käme ja quasi einen zweiten Hausanschluss gleich.

Und das Wichtigste an der Sache: Es ist ein Mietobjekt. Ohne Zustimmung des Vermieters, Besitzers etc. kann da rein gar nichts mal eben in Auftrag gegeben werden.

Schade das der Vermieter da so vorschnell und rigoros gehandelt hat. Das hätte man auch ohne viel Aufwand anders lösen können.

@derBertel

Ja, das sehe ich als Vermieterin ebenso.

Aber einem verzweifelten Mieter, der schon den Wasserschlauch durch seine Wohnung bis zum Bad führt, um den (allgemeinen) Garten so bewässern zu können, und dabei auch noch eigenes Geld investiert - und sogar noch einen kostspieligen Wasserschaden riskiert (Versicherung würde da sagen: es war grob fahrlässig!), ist das Anliegen wichtig.

Dem Hauseigentümer ist das Aussehen des Gartens wohl komplett egal - er sieht alles von der Kostenseite. Traurig.

Ein Garten ist in der Regel eine Aufwertung eines Wohngebäudes und kommt jedem Bewohner optisch oder praktisch zugute. Deswegen werden die Kosten für die Gartenpflege und die Gartenbewässerung  in der Regel auf alle Wohnparteien anteilig umgelegt. Zu diesem Thema gibt es entsprechende Gerichtsurteile. 

Gartenwasser ist auch billiger als  Brauchwasser im Haus, weil das Gartenwasser im Erdboden versickert und nicht über die Gemeindeeigene Kanalisation abgeleitet wird. Dadurch entfällt für jeden Kubikmeter Gartenwasser die Schmutzwassergebühr. Bei uns sind das pro m³ 1,00 €.

Dafür muß der Gartenwasseranschluß aber eine eigene Wasseruhr (im frostfreien Gebäudeinnern) haben, und diese Wasseruhr muß beim Wasserversorger angemeldet werden. Der Gartenwasserzähler wird dann  jedes Jahr von einem Wasserwerker persönlich abgelesen.

Wenn du dein Wohnungswasser für den Garten nehmen mußt, ist das für dich sehr wahrscheinlich teurer als der vorherige Zustand. Wenn Bewohner Gartenwasser abzapfen für ihre Wohnung, ist es die Aufgabe des Vermieters, diesen Mißbrauch abzumahnen oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung auszusprechen.



Es gibt abschließbare Wasserhähne, die ohne großen Aufwand installiert werden können. Das wäre sicher die bessere und vernünftigere Möglichkeit gewesen, als einfach die ganze Leitung zu entfernen. Jetzt, wo die Leitung fehlt, ist es natürlich wieder ein größerer Aufwand.

Sorry, m.E. darf er das. Kommt auch darauf an, was genau im Mietvertrag steht. Müsst ihr halt mit ihm reden, ob er auf eure Vorschläge eingeht oder ihr Kompromisse aushandelt, weil er z.B. das Wässern nicht unbedingt selbst durchführen will.

Er stellt sich immer quer. A la ' wir haben kein Geld ' aber hat Geld um ein Handwerker zu holen um das abbauen zu lassen... deswegen die Frage, ob er das einfach darf und eigentlich wieder hin machen ' muss '.