Hundehaltung und Haare im Hausflur?

11 Antworten

Sollten sich im Flur und Treppenhaus Hinterlassenschaften des Hundes  - egal welcher Art - befinden, sind diese selbstverständlich durch den Hund haltenden Mieter zu beseitigen.

Tut der Hundehalter das nicht, ist der Vermieter berechtigt, dies auf dessen Kosten vornehmen zu lassen.

Siehe auch hier:

https://www.gutefrage.net/frage/hundehaare-im-treppenhaus

Das hat nichts mit der Genehmigung zur Hundehaltung zu tun.

Da der Hund den Hausflur in einer für die übrigen meiter nicht zumutbaren Weise  verschmutzt, hat die Verwaltung die Tierhaltung in zulässiger Weise widerrufen und gleichzeitig die weitere Haltung des Hundes abgemahnt.

Widersetzen Sie sich der Abmahnung, wird als nächstes die frsitlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung der Wohnung folgen.

Gegen die Kündigung können Sie dann Klage bei Gericht einreichen.

Über den Ausgang und damit auch die Zuweisung der Verfahrenskosten entscheidet der Richter.

Aus der Erfahrung heraus könnte man darauf tippem, dass Sie die "Gekniffenen" sein werden!?!

Also ein normaler Hund kann doch nicht so viele Haare im Flur verlieren, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist, da würde ich protestieren. In der Wohnung ja, aber beim Durchlaufen? Das ist laecherlich.

Vermutlich haben sich schon vorher Leute beschwert, dass nur alle zwei Wochen gefegt wird und nicht, wie in jedem Mietshaus üblich, jede Woche. Da war der Hund eine gute Gelegenheit für die Verwaltung die Kosten loszuwerden.

ich glaube ich gehe vielleicht mal zum mieterschutzbund

@Danilein89

Ja, das dürfte auf Kosten für Sie hinauslaufen, bis ein Richter endgültig entscheidet!

Guckt einfach mal was im Mietvertrag bez.Reinigung steht und holt euch Rechtsbeistand denn soweit ich weiß ist seit 2013 das Verbot der Hundehaltung aufgehoben und solange er keine Bedrohung darstellt oder dauerhaft bellt. Des weiteren möchte ich sagen den Dreck denn ich unter den Schuhen habe oder die haare die ich zeitweise verliere dafür kann mir auch keiner was darüber hinaus was ist wenn du viele bekannte hast oder Hunde betreuen würdest würde auch keiner sagen sie hatten Besuch und müssen jedesmal dannach putzen, oder.Alles klein krämerei, haben auf den passenden Grund gewartet. Vor allem wenn deine Schwester sich bereit erklärt von oben bis unten 1 die woche wie in den meisten Mietvertrag geschrieben steht.Ich rate dazu sie soll es ab jetzt einfach machen mit Fotos dokumentieren wenn möglich sich von den Nachbarn vielleicht ne Unterschrift holen das sie sich bezüglich des Hundes nicht gestört oder bedroht fühlen. Alles schriftlich machen. Anwalt ist ratsam zumindest wenn sie bleiben möchte, du solltest aufjeden Fall Berufung einlegen da das ja nicht den Tatbestand ist, beste natürlich ihr geht beide zum Anwalt auch um zu zeigen das das willkürlich ist euch beiden mit einem Hund den tat bestand vor zu werfen, darüber hinaus find ich alle 2 Wochen auch sehr wenig da die meisten wöchentlich putzen könnte vielleicht auch ein Vorteil für euch sein.Denn wenn hier der ganze Fußball Verein beim Nachbarn zu Besuch ist putzen die auch nicht zusätzlich und soviel Dreck wie die Fußball Kids ins Treppen Haus tragen schafft der Hund sicherlich nicht oder? Wünsche euch Glück und hoffe ihr bekommt recht.JESS

... da kann aber wirklich etwas nicht stimmen.

Was haben andere Bewohner mit Mietern am Hut, die sich Tiere leisten?

Zudem dürfen wir hier nur Kosten auslösen, wenn zuvor der betr. Mieter informiert/abgemahnt wurde, so jedenfalls die Gerichte.

Es müssen ja auch alle Abfallgebühren bezahlen für die, die nicht die Wertstoffe trennen und somit horrenden Kosten verursachen.

Warte also die nächste BK-Abrechnung ab und rüge sie.

Viel Glück.