Darf der Betriebsarzt die ärztlichen Befunde des Arbeitnehmers verlangen?

2 Antworten

Der Betriebsarzt ist nicht ohne deine Freigabe befugt ärztliche Befunde einzusehen. Sollten Zweifel bestehen, dann ist ein amtsärztliches Gutachten einzuholen.

Vermutlich gilt der Besuch der Beurteilung über deine Einsatzfähigkeit im Betrieb. Ein AG muss alles erdenkliche tun um dich einsetzten zu können, kann er das nicht, wäre der erste Teil (der wichtigste) von dreien die nötig sind dich kranheitsbedingt zu kündigen erledigt.

Im Ausweis steht 50 % und aG.

Der Patient kann also nicht gut gehen.

Die Ursache kann ein steifes Knie sein, oder auch epileptische Anfälle .

Wenn der Betriebsarzt den Patienten untersucht, ist das Wissen dazu hilfreich.

Der Patient mit den steifen Knie kann eine Maschine bedienen, eventuell kann man die Maschine umrüsten.

Eine Patienten mit Epilepsie kann man aber z.B.. nicht als Kranführer oder Elektiker arbeiten lassen.


Der Betriebsarzt benötigt also die Mithilfe des Patienten.

Die Infos aus der Patienten benötigt er aber nicht alle.

AIDS, Schwangerschaftsabbruch, usw. gehen den Betriebsarzt nichts an.

Vorschlag: Der Patient lässt sich den "Befund zur Vorlage beim Betriebsarzt "bei seinem Arzt geben, da stehen nur die Infos zu dem Behinderungsgrad drin.

Wenn da ein Röntgenbild von den steifen Knie in der Akte ist, kann das doch hilfreich sein.

Als Patient würde ich mir den Befund mal durchlesen und Fremdwörter bei google nachschlagen.