Arbeitsrecht. Fragwürdige Betriebsveranstaltung am Samstag.

Veranstaltung - (Recht, Ausbildung und Studium, Arbeitsrecht)

5 Antworten

Wenn der Samstag kein betrieblicher Arbeitstag ist, oder - falls doch - wenn Deine Wochenarbeitstage vertraglich auf z.B. Montag bis Freitag festgelegt sind (der Samstag also ausgeschlossen ist), dann darf Dich der Arbeitgeber nicht zum Erscheinen am Samstag verpflichten.

Wenn aber Deine Wochenarbeitstage vertraglich nicht festgelegt sind, Du also nur "gewohnheitsmäßig" am Samstag nicht arbeitest - der ansonsten bei euch ein betriebsüblicher Arbeitstag ist, dann allerdings darf der Arbeitgeber Deine Anwesenheit zur Pflicht machen.

Es gibt keine speziell auf diese Konstellation anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen; es kommt hier vielmehr darauf an, was zu Deiner Arbeitszeit, den Wochenarbeitstagen vertraglich vereinbart worden ist.

So oder so: Die Veranstaltung ist als Pflichtveranstaltung auf jeden Fall als Arbeitszeit anzurechnen.

Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, muss es als Arbeitszeit gerechnet werden.

Ob du so einfach fern bleiben kannst, kann ich dir nicht sagen.. meist ist sowas kritisch

Dass der Pflichtteil der Veranstaltung als Arbeitszeit zu bezahlen ist, ist selbstverständlich klar.

Ob der Fragesteller zur Anwesenheit aber überhaupt verpflichtet ist, hängt alleine davon ab, ob er aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Festlegung von Wochenarbeitstagen) überhaupt zur Arbeit am Samstag verpflichtet werden kann!

Das ist eine Pflichtveranstaltung und muss bezahlt werden. Der Abend ist freiwillig.

Das bezahlt werden muss, ist selbstverständlich klar.

Ob der Fragesteller allerdings zur Anwesenheit verpflichtet ist, hängt alleine davon ab, ob er aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Festlegung von Wochenarbeitstagen) überhaupt zur Arbeit am Samstag verpflichtet werden kann!

Nein, Samstag ist kein Arbeitstag, und es nicht um bezahlen oder nicht,. Ich habe für Samstag andere Pläne .Und die Hälfte von Belegschaft bleibt sowieso fern .

Mfg Poul

Nur die Sicherheitsunterweisung ist Pflicht, nicht der Abend.

Ob der Fragesteller allerdings zur Anwesenheit verpflichtet ist, hängt alleine davon ab, ob er aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (Festlegung von Wochenarbeitstagen) überhaupt zur Arbeit am Samstag verpflichtet werden kann!