qualifiziertes Arbeitszeugnis, einfach so bekommen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kriegst es musst es allerdings anfordern bei deinem Arbeitgeber. Wohingegen das einfache Arbeitszeugnis nicht angefordert werden muss.

Allerdings ist der Arbeitgeber nicht von sich aus verpflichtet, ein Zeugnis zu erteilen. Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich die Erteilung eines Zeugnisses verlangen, damit er ein solches auch bekommt. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein solches von sich aus erteilt. Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeugnis.html

verreisterNutzer  21.10.2014, 21:36

Aus dem Zitat ergibt sich, dass der zweite Satz dieser Antwort leider falsch ist!

Ohne Anforderung passiert gar nichts. Und wenn man ein "qualifiziertes" Zeugnis haben will, muss man dies bei der Anforderung zusätzlich (!) angeben!

Eine Ausnahme bildet nur das Ausbildungszeugnis gemäß § 16 BBiG. Hier hat der Ausbilder die Pflicht, es auch ohne Anforderung auszustellen. Will der Azubi darin allerdings Angaben über Verhalten und Leistung aufgeführt haben, so muss er diesen Wunsch rechtzeitig kundtun.

AlexMars  06.11.2014, 07:00
@verreisterNutzer
Und wenn man ein "qualifiziertes" Zeugnis haben will, muss man dies bei der Anforderung zusätzlich (!) angeben!

Was ich im Endeffekt damit sagen wollte.

Wenn ich es einfach so bekomme, muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren warum ich es haben will?

Ja, musst du. Denn tatsächlich kannst du nur bei berechtigtem Interesse um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten, etwa wenn dein unmittelbarer Vorgesetzter ausgeschieden ist, du in eine andere Abteilung wechselst oder es für Bewerbungszwecke brauchst.

Diese Gründe musst du aber benennen und wenn es für eine Bewerbung benötigt wird, erfährt dein Arbeitgebeer eben von deinem Abkehrwillen :-(

Nur bei Ausscheiden hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das "neben der Beschreibung der Tätigkeit auch Aussagen zur Beurteilung der Führung und der Leistung des Mitarbeiters enthält.", § 109 GewO, § 630 BGB.

G imager761

Nach § 109 Gewerbeordnung kannst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses aus triftigem Grund ein Zwischenzeugnis verlangen. Wie @Novos schreibt, solltest es ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sein.

Gründe für ein Zwischenzeugnis sind u.a. wenn z.B. der Abteilungsleiter wechselt, Deine Tätigkeiten sich wesentlich ändern, bei einem Betriebsübergang oder wenn man in Elternzeit geht, das Arbeitsverhältnis also eine längere Zeit ruht. Als triftiger Grund zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses wird auch angesehen, wenn sich der AN anderweitig bewerben möchte.

Wenn bei Dir kein anderer Grund als der letztgenannte in Frage kommt, wird der AG wohl schon darauf kommen.

imager761  20.10.2014, 08:13

Nach § 109 Gewerbeordnung kannst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses aus triftigem Grund ein Zwischenzeugnis verlangen.

Falsch: Tatsächlich ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis weder in § 109 GewO noch in einer anderen Rechtsvorschrift geregelt.

Sofern es hierüber keine arbeits- oder tarifvertragliche Verinbarungen gibt, kann es eben nur bei berechtigtem Interesse und unter Angabe eines Grundes angefordert werden.

Hexle2  20.10.2014, 15:14
@imager761
Falsch: Tatsächlich ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis weder in § 109 GewO noch in einer anderen Rechtsvorschrift geregelt. 

Falsch!!! Wenn ich nur den reinen Gesetzestext lese, finde ich das auch nicht. Ich lese aber Arbeitsrechtkommentare in denen auch auf die Dinge eingegangen wird, die nicht explizit im (kurzen) Gesetzestext stehen.

Prof.Dr. Peter Wedde, Arbeitsrechtkommentar § 109 GeWO:" Zwischenzeugnis: Der AN kann bei Vorliegen eines triftigen Grunds (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 Rn9) auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. " Dann folgen noch verschiedene BAG-Urteile zu einzelnen "triftigen Gründen"

Sofern es hierüber keine arbeits- oder tarifvertragliche Verinbarungen gibt, kann es eben nur bei berechtigtem Interesse und unter Angabe eines Grundes angefordert werden.

Hast Du meine Antwort eigentlich komplett gelesen? Habe ich etwas anderes geschrieben als "aus triftigem Grund"?

Jeder Arbeitgeber muß Dir auf Deinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis bei Verlassen des Betriebes aushändigen. Wieso einen Grund nennen? Ein Arbeitgeberwechsel ist Grund genug. Immerhin mußt Du es bei Deinem neuen AG vorlegen.

Du kannst um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten. Nur wird ein solches im Allgemeinen nur für eine Stellenbewerbung abgerufen, so dass der AG dann schon "stutzig" wird.

suessf  20.10.2014, 07:49

Das stimmt so nicht so recht. Ich würde unter diversen Umständen immer ein Arbeitszeugnis verlangen, z.B. wenn mein Vorgesetzter ändert (-> der neue Vorgesetzte kann meine Leistungen der Vergangenheit ja bestimmt nicht beurteilen!) oder wenn ich ein neues Aufgabengebiet bekomme, einen neuen Stellenbeschrieb, usw. Auch sonst empfiehlt sich ein solches Zwischenzeugnis z.B. mindestens alle 5 Jahre erstellen zu lassen, da das ein so langer Zeitraum ist, dass viele Details (wie besondere Projekte,...) im Laufe der Zeit ansonsten verloren gehen. Für dich ist ein lückenloser Beleg deiner Arbeitsleistungen wichtig - und das kommt meist zu kurz, wenn du nur ein einziges Abschluss-Arbeitszeugnis erhältst.