Arbeitgeber informiert sich bei meiner Krankenkasse über Vorerkrankungzeiten. Darf er das?

8 Antworten

Wenn du mehr als 6 Wochen AU bist muss der AG doch wissen ob es sich immer um die gleiche Krankheit handelt. Um welche Krankheit interessiert aber nicht.

Wenn die KK bei einer Krankheit keinen Beleg von dir hatte kann sie keine Auskunft erteilen ob deine jetzige Grippe die gleiche Grippe wie vor 2 Monaten war. Und der AG weiß nicht ob du Entgeltfortzahlung oder Krankengeld zu bekommen hast.

Der Arbeitgeber erkundigt sich nach anrechenbaren Vorerkrankungen, wenn erneut erkrankt. Andernfalls weiß er nicht, wie lange er noch Lohnfortzahlung leisten muss (max. 6 Wochen).

Die Krankenkasse teilt ihm mit, welche Vorerkrankungen im Zusammenhang stehen - selbstverständlich ohne die Diagnose preiszugeben.

Deshalb ist es wichtig, dass du alle AU-Bescheinigungen auch bei deiner Krankenkasse einreichst - auch wenn der Arbeitgeber zahlt.

Andernfalls ist die KK nicht aussagefähig und der Arbeitgeber stellt die Zahlung ein. Dann geht das „Gerenne“ los, denn du musst Duplikate vom Arzt besorgen und diese bei der KK einreichen - bevor das nicht abgeklärt ist, bekommst du kein Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deine ausfürliche Info.

okieh 56 klasse erklärt ...Dir sei Dank..kann jeder verstehn! - vorlesungsreif !! hätten wir doch merh solcher Experten !

@ischdem

Danke! Tatsächlich werde ich ab und zu bei Seminaren als Referent gebucht. Da sind die Themen allerdings komplexer :-)

@okieh56

kann ich dich auch "buchen" lach lach ..scherz +++

@ischdem

Wenn du es dir leisten kannst. Mein Honorar liegt etwas über dem Mindestlohn ;-)

@okieh56

ein indisches Menue ...mit viel chili und Arak oder Palmwein..

@ischdem

Davon habe ich keine Ahnung, da musst du meine Frau fragen :-/

Diese Rechte haben Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter krank sind

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/krankmeldung-arbeitgeber-rechte/3139238.html

Neue Voraussetzungen für Arbeitgeber bei der Abfrage von Vorerkrankungen

https://www.informationsportal.de/neue-voraussetzungen-fuer-arbeitgeber-bei-der-abfrage-von-vorerkrankungen/

Danke ..guter Link ...klasse !

Sehr viele unorietierte machen immer wieder den Fehler das Wort DATENSCHUTZ zu verwenden - ohne den Sinn zu verstehen

Hierbei geht es nicht um Diagnosen , sondern im Interesse des Versicherten um seine Ansprüche .

die Zeiten sind okay aber die Diagnosen unterliegen der Schweigepflicht/ bzw. dem Datenschutz.

okieh56 hat das gut beschrieben ! sehe ich gerade..

alles Gute - Take care