Darf der Arbeitgeber meinen Lohn teilen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine sehr komplizierte Frage und hängt von meheren Faktoren ab.

  1. Ist der Betrieb Tarifgebunden? Dann ist das schon mal nicht zulässig.

  2. Es sei denn der betriebsrat hat dem zugestimmt und es ist bei allen AN so geregelt.

  3. Der Betrieb ist nicht tarifgebunden, aber alle werden mit Zustimmung des betriebsrates so bezahlt

Unzulässig ist das Ganze, wenn das ohne die Mitwirkung des Betriebsrates zustande gekommen ist oder gesagt wird, entweder sie akzeptieren diese regel oder Sie bekommen keine Stelle und die übrigen kollegen normal bezahlt werden.

Auf jeden Fall würde ich den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vorlegen.

vielen Dank für die schnelle Antwort

Da stimmt etwas nicht, bzw. die Fragestellung ist unpräzise/unvollständig.

Grundsätzlich muss der Lohn / das Gehalt am letzten Arbeitstag auf dem Konto des Mitarbeiters sein. Aus abrechnungstechnischen Gründen (z.B. bei variablen Lohnbestandteilen wie Überstunden, Provisionen usw.) ist es zulässig, zum Ultimo einen Abschlag (in angemessener Höhe zum Auszahlungsbetrag, i.d.R. 80% bis 90%) zu zahlen, und den Rest dann bis zum 10. oder 15. des Folgemonats.

Um die Frage zu beantworten fehlen Informationen...

Wenn Du deutlich wenig verdienst ist das natürlich schlecht. Du könntest mit Deinem Vermieter ausmachen, dass er die Miete erst am 15. jeden Monat abbucht. Bei meinem Freund ist das auch so. Er bekommt am 11. jeden Monat seinen Lohn, also den Großteil, und am 20. jeden Monat nochmal 500 Euro. Er fährt damit ziemlich gut, aber - es kommt immer auf den komplett-Verdienst an.

Bei uns wird das auch so gehandhabt, z.B. im Vertrag steht die 40 Stunden Woche ohne Feiertrage, Überstunden etc.

  1. gibt es den 1. Abschlag also Grundlohn für die = 80 Stunden (2 Wochen)

und zum

  1. dann die "Nachzahlung" bzw. Korrektur mit Stunden = 80 Stunden + evlt. Überstunden etc.

Du kannst aber doch mit deinem Vermieter reden dass Du die Miete zum 15 zahlst oder jetzt die nächsten Monate anderst mit dem Geld haushalten musst damit das nicht vorkommt mit dem überziehen

Zunächst ist das ganze eine "Vereinbarung" die du akzeptierst und unterschrieben hast. Somit 1 u. 2 mit ja beantwortet. Das du sozusagen zu dieser Vereinbarung gezwungen wurdest, müsstest du in einem Rechtsstreit nachweisen, Zeugen ?

Die Situation ist jetzt zwar ärgerlich für dich aber die einfachste Lösung ist, du richtest dich dementsprechend auf die Lohnzahlungen ein und änderst einige Lastschriften auf mitte oder Ende des Monats.

ja, es ist rechtlich in ordnung...und nein, du musst das nicht mitmachen, nur dann hättest du es VOR unterschrift klären müssen....letztendlich bekommst du doch deinen lohn nur mit einer verschiebung von 14 tagen....frage deinen chef doch mal nach einem kleinen arbeitnehmerdarlehen für drei, vier monate, so kannst du langsam die umstellung ausgleichen...