Verpflichtung zur pünktlichen Überweisung/Wertstellung?

5 Antworten

Vertrag ist Vertrag. Daran ist der Arbeitgeber genauso gebunden wie Du als Arbeitnehmer auch.

Aber im Vertrag steht nur "der 16." ohne Uhrzeit. Wenn die Gutschrift am 16. um 23.59  Uhr gebucht würde, wäre das immer noch vertragsgemäß.


Es ist 11.29 Uhr - ergo bleiben noch 12,50 Stunden zur Wertstellung.

Wenn der Arbeitgeber seiner Bank rechtzeitig am vorangehenden Bankgeschäftstag den Überweisungsauftrag erteilt hat, hat er seine Pflicht erfüllt.

Auf die Zahlungsabwicklung zwischen den Banken hat er keinen Einfluss, und ob die Zahlung schon vormittags um 10 Uhr oder erst abends um 18 Uhr beim Empfänger gutgeschrieben wird, ist rechtlich nicht von Bedeutung.

Wenn es so im Vertrag steht, hat der Chef eigentlich dafür Sorge zu tragen das es auch so passiert. ABER der 16. hat gerade erst angefangen, nun mach mal nicht die Pferde wild.

Es gibt auch viele Betriebe die den Lohn vom Steuerbüro machen lassen und wenn es da mal zu Engpässen kommt ist das zwar doof aber es kann passieren. Außerdem kann es auch bei Banken mal zu Problemen kommen, wenn das Geld morgen nicht ankommt kannst Du am 18. mal freundlich nachfragen. Ich finde, dass man da mal ein bis zwei Tage warten kann.

Wenn das Geld sonst immer pünklich war, würde ich mir jetzt keine Sorgen machen.

Ja, ist er, da es ja so vereinbart ist, aber in kleinen Betrieben hält man sich meist nicht daran. Mein Sohn arbeitet in einer Privatfirma, wenn da der Chef mit Familie in Urlaub fährt, da kann es passieren das es erst mal 2 Monate keinen Lohn gibt.