Alten job gekündigt, neuer Job abgesagt?

6 Antworten

Ich habe alles schriftlich ....... neuen Vertrag.
Nun rief mich mein neuer Chef heute am 21.12. auf späten Nachmittag an und sagte mir er habe eine andere Angestellte gefunden und sagte ich kann den neuen job nicht mehr haben.

Tja dann muss dieser Chef zumindest die vertragliche ( 2-wöchige ) Kündigungsfrist einhalten - und ein Anruf ersetzt garantiert nicht die zwingend erforderliche schriftliche (vorvertragliche ) Kündigung!

Denn ohne diese Kündigung besteht der Vertrag weiter - und Du hättest keinen Anspruch auf ALG I.

Ich soll ja noch mal ins Büro aber ne stimmt um so ein Aufhebungsvertrag unterzeichnen aber dann hätte ich auch kein Anspruch auf algl

@Nadicavael

Und Du darfst diesen Aufhebungsvertrag keinesfalls unterschreiben, denn dann würdest Du ganz sicher eine 12-wöchige ALG-Sperre erhalten. Also solltest Du Dich jetzt möglichst lang für diese Firma "unsichtbar" machen bzw. Dich dort auch nicht melden, damit Dir die Kündigung möglichst spät zugeht.

Es wurde ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen; der Vertrag ist wirksam und kann daher auch nur schriftlich gekündigt werden.

Das ist auch bereits vor Arbeitsbeginn möglich, wenn das nicht ausgeschlossen wurde. Aber selbst dann hilft einem das nicht besonders weiter, denn dann kann der ArbG sofort am ersten Arbeitstag kündigen; die Kündigungsfrist muß in beiden Fällen eingehalten werden.

Eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur darf nicht verhängt werden, da Du ja nicht nur die berechtigte Aussicht auf eine neue Stelle hattest (was schon zur sanktionsfreien Eigenkündigung ausreichen würde) sondern sogar einen schriftlichen Vertrag; ansonsten wäre die grundgesetzlich geschützte freie Berufswahl nicht garantiert.

Die Kündigung in Deinem bisherigen Arbeitsverhältnis ist ebenfalls wirksam; eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden; es könnte höchstens ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Rechtlich dürfte gegen die Kündigung kaum etwas zu machen sein; das ist ein äußerst perfides Vorgehen des Unternehmens; wenn Verträge so gehandhabt werden, dann möchte ich in einem solchen Unternehmen nicht arbeiten wollen.

Du mußt Dich aber umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

...arbeitslos melden kannst Du Dich erst, wenn die Kündigung schriftlich kommt, weil eine mündliche Kündigung unwirksam ist und Du daher dort noch beschäftigt bist; sollte keine schriftliche Kündigung kommen, solltest Du am 02.01. zur Arbeit erscheinen (damit dann nicht wegen Nichtantritts eine Sperrzeit verhängt wird).

Eine sanktionsfreie Kündigung ist nicht möglich. Er hat einen Vertrag unterschrieben und muß erscheinen. Er kann nicht beweisen, daß der Chef ihm gekündigt hat. Mit der freien Berufswahl hat das nichts zu tun.

Erst nachdem er die schriftliche Kündigung hat, kann er sich arbeitslos melden. Er könnte schließlich alles mögliche behaupten, warum er nicht zur Arbeit gegangen ist. Die Arbeitsargentur braucht alles schriftlich.

Natürlich kann der neue Arbeitgeber ihm vor Arbeitsantritt kündigen. Trotzdem muß er die Kündigungsfrist eingehalten werden. Das ist gesetzlich so geregelt.

Wenn ich hätte am 2.1. anfangen sollen und 3 monate probezeit hätte wie lange ist dann da die Kündigungsfrist?

Kann ich den neuen Chef eigentlich verklagen also Anwalt nehmen oder Arbeitsgericht? Durch den bin ich ja jetzt arbeitslos. Der muss doch mich entschädigen oder so. So schnell finde ich keine neue Stelle.

@Nadicavael

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt - wie ich Dich verstehe, ist bislang aber keine wirksame Kündigung eingegangen. Die Kündigungsfrist würde auch gelten, wenn der Arbeitsvertrag vor tatsächlichem Arbeitsbeginn gekündigt würde.

Es ist wahrscheinlich eine Probezeit vereinbart - in der Probezeit kann man einen unter Einhaltung der Kündigungsfrist (gesetzlich 2 Wochen) kündigen - man unterliegt in den ersten 6 Monaten nicht dem Kündigungsschutzgesetz. Eine Klage dagagen wäre aussichtslos.

Er muß aber die Kündigungsfrist einhalten - d. h. die Zeit muß er bezahlen (auch sofern sie, bei Kündigung vor Arbeitsbeginn, noch am 01.01. laufen würde) und Du müsstest dort arbeiten - Du mußt aber die Stelle auf jeden Fall antreten (alleine schon um mögliche eine Sperrzeit zu verhindern, wenn man die Arbeit nicht antritt - für die Kündigung des alten Arbeitsvertrages kann keine Sperrzeit verhängt werden); wenn er Dich dann nach Hause schickt, dann kommt der neue ArbG in Annahmeverzug. Bis zur Wirkung einer Kündigung muß er Dir das Gehalt zahlen.

Ein Schadenersatz kann nicht erfolgreich eingeklagt werden, da eine Kündigung ein Recht ist, daß beide Vertragspartner in Anspruch nehmen können.

Ich habe ja schon angemerkt, daß das perfide ist (oder auch eine Sauerei sondersgleichen!!!) - aber rechtlich ist der ArbG auf der sicheren Seite...

@DerSchopenhauer

Ich habe gerade gelesen, daß er ArbG Dir einen Aufhebungsvertrag angeboten hat - auf keinen Fall unterschreiben - Du solltest Dich auch nicht mehr dort melden sondern am 02.01. zur Arbeit erscheinen - dann abwarten, wie es weitergeht - er muß Dir kündigen (und zwar ohne das Du Anlaß dazu gibst!!) --> dann ist die Sperrzeit hier auch vom Tisch - die Kündigungfrist muß er vergüten, ob er Dich arbeiten läßt oder nicht ist seine Sache, dann kannst Du Dich, nach Ablauf der Kündigungsfrist, persönlich arbeitslos melden - sicherheitshalber solltest Du Dich aber schon arbeitssuchend melden (das geht auch online).

Fakt ist erst einmal, daß Du den Vertrag unterschrieben hast. Somit bist Du ein Arbeitnehmer in dieser Firma. Eine telefonische Kündigung ist Rechtswidrig. Auch hier muß eine schriftliche Kündigung erfolgen. Auch muß die Frist eingehalten werden. Da die Frist eigentlich auch die Zeit ist, wo Du arbeiten würdest, müßtest Du sogar noch Gehalt bekommen.

Wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst, ist für ihn alles prima gelaufen.

Darum: Gehe zu der neuen Arbeitsstelle und biete ihm Deine Arbeitskraft an. Zeige ihm den Vertrag. Wenn er sagt, er braucht Dich nicht lasse Dir auf jeden Fall schriftlich die Kündigung geben! Denn falls Du AL bekommst wirst Du für 3 Monate gesperrt. Er soll Dir auch eine Bescheinigung geben, daß er Dich nicht benötigt. Nicht daß er behauptet, daß Du nicht gekommen bist.,

Also soll ich mich nicht mehr melden und am 2.1. meine Arbeit antreten?

@Nadicavael

Auf jeden Fall. Das ist bestimmt nicht einfach, aber Du hast Rechte und das was er macht ist gesetzeswidrig. Siehe auch die Auswirkungen, die ich oben beschrieben habe. Wenn Du nicht hingehst, akzeptierst Du seine Vorgehensweise.

dein alter chef wird dich wohl kaum nehmen, bleibt dir nichts anderes übrig, als wwiter zu suchen

Hattest du einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag (mündlich ist zwar auch wirksam, aber...)? Wenn ja, dann ist das nicht rechtens.

Ja beide Seiten haben unterschieben

@Nadicavael

Dann kann er nicht einfach so absagen. Klär das.

Wobei ich da nicht freiwillig anfangen würde...