Darf der Arbeitgeber die Wochentage einfach ändern?

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Was steht im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten? Ist dort die Kernzeit aufgeführt? Ist Schicht- und/oder Sonntagsarbeit vereinbart?

Bevor ich Dir genauere Auskunft geben kann, brauche ich noch ein paar Angaben

Jackyy1994 
Fragesteller
 26.11.2021, 17:49

Zur Arbeitszeit steht dies hier:
"§3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche ohne die Berücksichtigung von Pausen. Die Verteilung der Arbeitsstunden wird mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen.

Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, aus dringenden betrieblichen Gründen um Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und vorübergehende Mehr- und Überstunden zu leisten.

Die An- Und Abreise bei auswärtigen Tätigkeiten zählt als Arbeitszeit."

Dementsprechend vermute ich können sie das wohl einfach durchboxen oder? Obwohl sie in der Bewerbung und Absprache und all die Jahre etwas anderes gesagt haben.

Hexle2  26.11.2021, 18:33
@Jackyy1994

Leider hat der AG hier mehr oder weniger "freie Hand".

Es ist keine spezielle Arbeitszeit vereinbart, es sind keine bestimmten Wochentage festgelegt, sowohl Nacht- als auch Sonntagsarbeit und auch Überstunden wurde zugestimmt.

Schade dass Ihr keinen Betriebsrat habt, der hat bei der Lage der Arbeitszeit und deren Verteilung auch ein "Wörtchen mitzureden", gibt die Schichtpläne frei und erteilt (oder auch nicht) die Genehmigung zu Überstunden.

Leider gibt es bezügl. der Arbeitszeit kein "Gewohnheitsrecht". Selbst wenn ein AN z.B. 10 Jahre Nachtschicht gearbeitet hat und der AG ihn jetzt in der Frühschicht einsetzen will, kann er das tun, wenn im Arbeitsvertrag die Dauernachtschicht nicht festgeschrieben ist.

Wollt Ihr nicht mal überlegen, einen Betriebsrat zu gründen? Der kann zwar auch nicht alles richten, der AG ist dann aber nicht der "Alleinherrscher" und braucht für viele Dinge den Betriebsrat

Hexle2  30.11.2021, 08:50

Danke fürs Sternchen, ich hoffe, Ihr überlegt Euch das mit der Betriebsratsgründung.

Hilfe findet Ihr z.B. bei der zuständigen Gewerkschaft. Im Netz gibt es auch gute Seiten und Anleitungen oder Ihr fragt in Eurem Verwandten-/Freundes-/Bekanntenkreis, ob sich da jemand auskennt.

Die Lage der Arbeitszeit unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber: nach billigem Ermessen. Der AG muss auf die Interessen und Belange der Mitarbeiter Rücksicht nehmen.

Wenn es keine Einigung gibt, bleibt nur ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Jackyy1994 
Fragesteller
 26.11.2021, 15:44

also dürfen sie nicht einfach sagen "Ab nächste Wochen machst du schichten auch samstags"? Wäre das dann nicht arbeitsverweigerung?

Habt ihr einen Betriebsrat? Tarifvertrag?

Jackyy1994 
Fragesteller
 26.11.2021, 14:45

über 200 Leute aber leider beides nicht

Yama04  26.11.2021, 14:47
@Jackyy1994

Dann solltet ihr dringend einen Betriebsrat gründen. Ab 5 Mitarbeiter ist das möglich. Ist zwar kein Rechtsanspruch darauf, aber ich würde es empfehlen.

Der AG darf das gesetzlich nicht verhindern.
So könnt ihr zumindest eure Interessen zentral vertreten und mit der Geschäftsführung ordentlich diskutieren.