Arbeitszeit bei 5-Tage Woche

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du keine übliche Wochenarbeitszeitregelung im Vertrag hast, zB 40 Stunden, dann kann er das mE machen und bleibt im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.

Ein Betriebsrat könnte ihn davon abhalten.

KleinerZorro 
Fragesteller
 22.08.2012, 18:41

Nein leider ist im Vertrag nur die 5 Tagewoche geregelt. Keine feste Arbeitszeit.

Ist ja super... dann kann ich also nichts gegen 9,6h machen... und ein Ausgleich findet auch in keiner Form statt... Warum auch... Sind ja keine Überstunden (wenn man keine Arbeitszeit hat) =(

Ich denke, die gesetzlich vorgeschriebenen max. 8 Std/Tag IM DURCHSCHNITT beziehen sich immer auf eine 6-Tage-Woche, da im Gesetzestext von "werktäglich" die Rede ist (= Mo–Sa).

Text Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §3: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

D.h. bei einer 5-Tage-Woche sind täglich 9,6 Stunden erlaubt, ohne dass ein zusätzlicher Ausgleich erfolgen muss, denn der ist durch den wöchentlichen freien Werktag gegeben, und im "werktäglichen Durchschnitt" der Woche sind es ja dann nur 8 Stunden ...

So wird es auch auf dieser Seite bestätigt: http://anwaltskanzlei-hoffmann.de/ver%C3%B6ffentlichungen/archiv/arbeitszeit/

Irgendwo müßte doch stehen, wieviel Stunden Du bezahlt bekommst, oder steht im Vertrag nur eine Stundenvergütung? Keine maximale Wochen- oder Monatsarbeitszeit?

Wenn das nirgends festgelegt ist, gilt wohl das Arbeitszeitgesetz...

KleinerZorro 
Fragesteller
 22.08.2012, 19:07

Leider nicht. Hab leider keinen Stundenlohn. Und Arbeitszeit ist auch nirgends erwähnt.

Nordlicht1987  22.08.2012, 19:10
@KleinerZorro

also einfach ein Festbetrag? hm... was ist das denn für eine Firma? Hört sich ein bißchen nach ausbeuten an...

KleinerZorro 
Fragesteller
 22.08.2012, 19:21
@Nordlicht1987

Ja einfach ein Festbetrag.

Ist eine große AG. Namen will ich nicht nennen. Aber ja hört sich schon ein wenig nach ausbeuten an... deswegen bin ich auch ernsthaft am überlegen den Job zu wechseln...

Nordlicht1987  23.08.2012, 17:10
@KleinerZorro

wenn das möglich ist - tu es.....

KleinerZorro 
Fragesteller
 23.08.2012, 17:51
@Nordlicht1987

Sollte ja grundsätzlich immer möglich sein... nur muss man erst mal was finden... :(

Nordlicht1987  23.08.2012, 18:07
@KleinerZorro

ich drück Dir die Daumen :-)

wenn es eine große AG ist, dann gibt es doch sicherlich einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat ?

Maximal 10 Stunden am Tag

Maximal 48 Stunden die Woche.

6-Monatdurchschnitt: 8 Stunden.

KleinerZorro 
Fragesteller
 22.08.2012, 18:32

Wird für die Berechnung des 6-Monatsdurchschnitts die 5-Tagewoche oder 6-Tagewoche genommen.

Wenn ichs also richtig verstanden habe darf der Arbeitgeber bei 5 Tagen 9,6h am Tag verlangen da er ja noch im Rahmen der 48h ist.

Nichen  22.08.2012, 19:02
@KleinerZorro

Die maximale Arbeitszeit in der Woche ist 48 Stunden. Bei 5 Arbeitstagen sind 9,6 Stunden, bei 6 Arbeitstagen 8 Stunden.

6 Monatsdurchschnitt: geleistete Stunden geteilt durch Arbeitstage

Beispielrechnung (vereinfacht):

6 Monate = 24 Wochen = 120 Arbeitstage

Wenn Du jeden Tag 9,6 Stunden arbeitest, hast Du im Mittel 9,6 Stunden.

Dein Arbeitgeber kann also nicht von Dir verlangen, dass Du jeden Tag solange arbeitest.

Andererseits kann er - unter bestimmten Bedingungen - mehr als 10 Stunden am Tag verlangen.

Du kannst von mir hier keine allgemeingültige Antwort erwarten, ich kenne den Grund Deiner Frage nicht. Ich weiss nicht, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, in welcher Branche Du arbeitest, ob es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, und wenn ja, ob Ihr Betriebsvereinbarungen habt oder nicht.

Maximilian112  22.08.2012, 19:07
@Nichen

@Nichen das Arbeitszeitgesetz geht von Werktagen aus. Also Mo - Sa

Auch wenn er nur 5 Tage arbeitet wird der Durchschnitt auf die 6 Werktage umgerechnet.

verreisterNutzer  23.08.2012, 00:34
@Nichen

Lasst das alles doch mal von "neutraler Seite", z.B. vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, (anonym) klären...!