Arbeitszeit bei 5-Tage Woche
Wenn im Arbeitsvertrag von einer 5-Tage Woche (Mo-Fr) geredet wird, wie hoch ist die maximale Arbeitszeit?
Das Gesetz geht von einer 6-Tage Woche aus. Also eine Maximalarbeitszeit von 48h/Woche bzw. 8h/Tag. Dies kann auf 10h/Tag erweitert werden.
Kann der Arbeitgeber bei 5 Tagen den "fehlenden" Samstag einfach auf die anderen Tage verteilen? Also das man quasi 9,6h/Tag arbeiten muss. Oder gilt auch hier die maximale Arbeitszeit von 8h/Tag die in Ausnahmen auf 10h erweitert werden darf?
6 Antworten
Wenn du keine übliche Wochenarbeitszeitregelung im Vertrag hast, zB 40 Stunden, dann kann er das mE machen und bleibt im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.
Ein Betriebsrat könnte ihn davon abhalten.
Nein leider ist im Vertrag nur die 5 Tagewoche geregelt. Keine feste Arbeitszeit.
Ist ja super... dann kann ich also nichts gegen 9,6h machen... und ein Ausgleich findet auch in keiner Form statt... Warum auch... Sind ja keine Überstunden (wenn man keine Arbeitszeit hat) =(
Ich denke, die gesetzlich vorgeschriebenen max. 8 Std/Tag IM DURCHSCHNITT beziehen sich immer auf eine 6-Tage-Woche, da im Gesetzestext von "werktäglich" die Rede ist (= Mo–Sa).
Text Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §3: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
D.h. bei einer 5-Tage-Woche sind täglich 9,6 Stunden erlaubt, ohne dass ein zusätzlicher Ausgleich erfolgen muss, denn der ist durch den wöchentlichen freien Werktag gegeben, und im "werktäglichen Durchschnitt" der Woche sind es ja dann nur 8 Stunden ...
So wird es auch auf dieser Seite bestätigt: http://anwaltskanzlei-hoffmann.de/ver%C3%B6ffentlichungen/archiv/arbeitszeit/
Irgendwo müßte doch stehen, wieviel Stunden Du bezahlt bekommst, oder steht im Vertrag nur eine Stundenvergütung? Keine maximale Wochen- oder Monatsarbeitszeit?
Wenn das nirgends festgelegt ist, gilt wohl das Arbeitszeitgesetz...
also einfach ein Festbetrag? hm... was ist das denn für eine Firma? Hört sich ein bißchen nach ausbeuten an...
Ja einfach ein Festbetrag.
Ist eine große AG. Namen will ich nicht nennen. Aber ja hört sich schon ein wenig nach ausbeuten an... deswegen bin ich auch ernsthaft am überlegen den Job zu wechseln...
wenn das möglich ist - tu es.....
Sollte ja grundsätzlich immer möglich sein... nur muss man erst mal was finden... :(
ich drück Dir die Daumen :-)
Danke =)
wenn es eine große AG ist, dann gibt es doch sicherlich einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat ?
Maximal 10 Stunden am Tag
Maximal 48 Stunden die Woche.
6-Monatdurchschnitt: 8 Stunden.
Wird für die Berechnung des 6-Monatsdurchschnitts die 5-Tagewoche oder 6-Tagewoche genommen.
Wenn ichs also richtig verstanden habe darf der Arbeitgeber bei 5 Tagen 9,6h am Tag verlangen da er ja noch im Rahmen der 48h ist.
Die maximale Arbeitszeit in der Woche ist 48 Stunden. Bei 5 Arbeitstagen sind 9,6 Stunden, bei 6 Arbeitstagen 8 Stunden.
6 Monatsdurchschnitt: geleistete Stunden geteilt durch Arbeitstage
Beispielrechnung (vereinfacht):
6 Monate = 24 Wochen = 120 Arbeitstage
Wenn Du jeden Tag 9,6 Stunden arbeitest, hast Du im Mittel 9,6 Stunden.
Dein Arbeitgeber kann also nicht von Dir verlangen, dass Du jeden Tag solange arbeitest.
Andererseits kann er - unter bestimmten Bedingungen - mehr als 10 Stunden am Tag verlangen.
Du kannst von mir hier keine allgemeingültige Antwort erwarten, ich kenne den Grund Deiner Frage nicht. Ich weiss nicht, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, in welcher Branche Du arbeitest, ob es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, und wenn ja, ob Ihr Betriebsvereinbarungen habt oder nicht.
@Nichen das Arbeitszeitgesetz geht von Werktagen aus. Also Mo - Sa
Auch wenn er nur 5 Tage arbeitet wird der Durchschnitt auf die 6 Werktage umgerechnet.
Lasst das alles doch mal von "neutraler Seite", z.B. vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, (anonym) klären...!
Leider nicht. Hab leider keinen Stundenlohn. Und Arbeitszeit ist auch nirgends erwähnt.