Darf der Vermieter eine Hausratversicherung verlangen?

12 Antworten

Da Du 1. einen Mietvertrag geschlossen hast, der Dir den Unterhalt einer Hausratversicherung auferlegt, und 2. Der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran begründen kann, wirst Du nicht umhin kommen, das Bestehen eines entsprechenden Vertrages nachzuweisen.

Das berechtigte Interesse des Vermieters ergibt sich u.a. daraus, dass Schäden an Fenstern und Türen Deiner Wohnung, die bei einem Einbruchdiebstahl verursacht werden, i.d.R. nicht anderweitig versichert werden können - jedoch würde Deine Hausratversicherung diese ersetzen.

Fazit: Da Du Dich vertraglich dazu verpflichtet hast, und eine Hausratversicherung natürlich auch in Deinem Interesse ist, solltest Du hier nicht lange über Möglichkeiten, den Vermieter zu ärgern, nachdenken. Ein guter Hausratversicherungsvertrag ist heute schon für kleines Geld zu haben.

StupidGirl  17.01.2014, 11:22

dass Schäden an Fenstern und Türen Deiner Wohnung, die bei einem Einbruchdiebstahl verursacht werden, i.d.R. nicht anderweitig versichert werden können - jedoch würde Deine Hausratversicherung diese ersetzen

Auch Einbruchschäden an Fenstern und Türen sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sofern dies im Vertrag eingebunden ist. Die Hausratversicherung übernimmt nur Einbruchsschäden am Gebäude, die an den Hausrat angrenzen. Was immer das auch bedeuten mag.....

Kematef  20.01.2014, 20:06
@StupidGirl

Die Hausratversicherung übernimmt nur Einbruchsschäden am Gebäude, die an den Hausrat angrenzen. Was immer das auch bedeuten mag.....

Finde es lustig wenn man einen Hinweis in einem Forum schreib, den man selbst nicht erklären kann.

richtig ist, dass bei einem Einbruch-Diebstahl auch Beschädigungen an Türen, Fenstern etc. durch die Hausratvers. gezahlt werden.

nein das kann er nicht von dir verlangen! Aber ratsam ist sie schon! Leute die in der Privatinsolvenz sind bekommen keine Hausratversicherung!

pitti77 
Fragesteller
 16.01.2014, 17:43

Haben ja auch eine Versicherung aber der Vermieter ist so unmöglich und denkt er kann machen was er will so das ich Ihn auch zappeln lassen will. Er soll merken das er nicht blöd machen kann wie er möchte. Könnte ich ihm also schreiben das er sie nicht verlangen kann?

FordPrefect  16.01.2014, 17:44

nein das kann er nicht von dir verlangen!

Das kann der VM sehr wohl. Nur nicht in Formularform - das übersehen die Meisten nämlich. Ist diese Klausel jedoch handschriftlich vermerkt und gegengezeichnet, ist sie auch gültig.

StupidGirl  16.01.2014, 19:02
@FordPrefect

der Vermieter ist so unmöglich und denkt er kann machen was er will so das ich Ihn auch zappeln lassen will.

Man kann sich auch von vornherein das Leben schwer machen. Stress mit dem Vermieter ist bestimmt förderlich für ein gutes Mietverhältnis.............

imager761  16.01.2014, 19:09
@FordPrefect

Das kann der VM sehr wohl. (...) Ist diese Klausel jedoch handschriftlich vermerkt und gegengezeichnet, ist sie auch gültig.

Alle Vereinbarungen in Mietverträgen, die gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen, sind nichtig, d. h. trotz Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag gilt in diesen Punkten ausschließlich die gesetzliche Regelung.

Zu den durch keinerlei Vertrag oder Vereinbarung aufzuhebendes indisponibles (unabdingbares) Rechtsgut zählt insbesondere die Begrenzung der Kaution.

Eine über die gesetzl. zulässige Mietsicherheitsleistung für Forderung aus Schandesersatz hinausgehende Versicherung wäre daher nichtig vereinbart und dürfte unschädlich widerrufen oder gekündigt werden :-)

G imager761

FordPrefect  16.01.2014, 19:33
@imager761

Das stimmt so nicht. Wenn VM und Mieter separat und unabhängig (!) vom Mietvertrag eine Vereinbarung zur Beibringung einer Versicherung abschließen, ist dies selbstverständlich rechtskräftig. Dass dazu es nicht genügt, einen Einzeiler irgendwo im MV unterzubringen, ist nur logisch, da stimme ich natürlich zu. Gleiches gilt z.B. auch für Wartungsverträge - auch die können durchaus rechtskräftig auf den Mieter umgeschrieben werden, wenn der diese Vereinbarung separat abschließt.

pitti77 
Fragesteller
 16.01.2014, 21:31
@StupidGirl

DAS Leben hier ist schon schwer, er mobt die Mieter die nicht so machen wie er will der Rest wird zu Mund halten verdonnert weil die Mietverträge so geschrieben werden das das HarzV Amt alles zahlt. Der Vermieter lügt einem rotzfrech ins Gesicht, macht nix im und am Haus will nur rausholen der ist krank im Kopf und denkt er ist der Größte und alle müssen nach seiner Pfeife tanzen. Ich habe vor diesem Menschen kein Respekt der ist das letzte gestern wurden alle Sicherungen rausgemacht, Wäsche geklaut Kinderwagen locker geschraubt, Fahrräder beschädigt und anuriniert Möbel geklaut u.s.w.

StupidGirl  17.01.2014, 11:28
@pitti77

Warum suchst du dir nicht eine andere Wohnung und ziehst da aus?

albatros  21.01.2014, 00:00
@FordPrefect

Handschriftlich heiß noch lange nicht gültig.

Es gibt immer mehr Vermieter, die eine Hausrat- und meist auch eine Haftpflichtversicherung verlangen. Ansonsten gibts kein Mietvertrag.

Ob das Rechtens ist, kann ich nicht sagen, weil ich kein Rechtsanwalt bin.

Aber Verständlich ist das allemal. Denn der Vermieter hat keine Lust für Deine Schäden die Du evtl. anrichtest aufzukommen, weil Du keine Versicherung und evtl. auch kein Geld hast. Auch das Thema Mietnomaden wird immer schlimmer. Auch hier bleibt der Vermieter oft auf hohe Kosten sitzen.

Was will der Vermieter mit einer Hausratversicherung? Die deckt nur Schäden an deinem Hausrat ab, nicht etwa an seiner mitvermieteten Küche oder dem nagelneuem Parkett :-O

Ist das nicht eher von einer Privathaftpflichtversicherung die Rede, die deine Schäden an seinem Mietgegenstand abdeckt?

Diese Versicherung solltest du haben, sie ist IMHO unverzichtbar, mit ab 1,80 EUR im Monat für jeden erschwinglich und in 5 Minuten online abzuschliessen :-O

Wenn man das aus mit unerfindlichen Gründen anders sehen möchte und der Vermieter sogar Mietvertragsschluss von einer Versicherung abhängig macht, tu ihm doch den Gefallen: Schliesse ab, warte auf die Police, lege ihm eine Kopie vor und widerrufe dann innerhalb von 14 Tagen gem. § 8 VVG den Versicherungsvertrag :-)

Denn entgegen manch rechtsirriger Auffassung hier darf auch in einem individuellen Mietvertrg sog. indisponibles Mietvertragsrecht nicht ausgehebelt werden, der Abschluss einer Versicherung wäre unwirksam verlangt.

Vielmehr ist das Sicherungsbedürfnis des Vermieters auf 3 Monatsmieten begrenzt und eine darüber hinaus gehende Absicherung unzulässig.

G imager761

pitti77 
Fragesteller
 16.01.2014, 21:47

nochmal nachgesehen besondere Vereinbarungen : Abschluss einer Hausratversicherung und Vorlage bei dem Vermieter, in Kopie

Hausrat oder Haftpflicht???

Haftpflicht kann er unter Umstädnen verlangen (wenn z.B. ein Aquarium oder eine Waschmaschine vorhandens sind) - eine Haftpflicht ist zuständig für Schäden am Eigentum Dritter (z.B. des Vermieters)

eine Hausrat ist nur für den eigenen Hausrat (eigentum des Meiters - Möbel etc.).. das kann er nicht verlangen - warum auch, das geht ihn nichts an .. wenn man keine hat, muss man seine eigenen Sachen eben selber ersetzen ....