Parkettschaden durch Kondenswasser

4 Antworten

Da würde ich mir erstmal einen eigenen Gutachter besorgen, der das unabhängig begutachtet, ob es nun ein Bauschaden ist oder nicht. So wie du das beschreibst, würde ich das nicht hinnehmen, den Schaden zahlen zu müssen. Es ist auch nicht zumutbar, dass ihr dann im Winter nicht in den Urlaub fahren könnt  - das kann niemand verlangen. Da das ins Geld gehen kann, würde ich vorher entweder beim Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt mich beraten lassen. Wie hoch ist denn der Schaden?

Hi,

das nur am Rande wie man Kondenswasser verhindern kann für die Zukunft.

Keine nassen Scheiben mehr

T-Stripe ist eine Fensterheizung, die am Randbereich des Fensters eingebaut wird, so kann die Bildung von Schwitzwasser verhindert werden. Dies geschieht ohne Schmutzbildung oder Lärmbelästigung, und kann sowohl vom Elektriker als auch eigenhändig vorgenommen werden. Die Heizung eignet sich sowohl für gewöhnlich wie auch für großflächige Fenster wie Wintergärten oder Dachflächenfenster. Der Stromverbrauch ist gering: Ein durchschnittliches Fenster benötigt bei Betrieb in etwa so viel Strom wie eine 40 Watt-Glühbirne.

Quelle

http://www.wohnnet.at/fensterheizung.htm

Das einzige was ich gefunden habe

Ist der Mieter nachgewiesenermaßen der Verursacher eines Feuchtigkeitsschadens, ist die Sache klar: Wenn er in einem gesunden Raumklima leben will, muss er auf eigene Kosten den Schaden beheben. Trägt der Hausherr die Verantwortung für Schimmel und Feuchtigkeit, ist es in der Regel seine Angelegenheit, den Mangel zu beheben. Allerdings: Bei mehr als 50 Jahre alten Gebäuden müssen Mieter gewisse Mängel hinnehmen, zum Beispiel Feuchtigkeit im Keller, wie das Amtsgericht München geurteilt hat (Az 461 C 19454/09).

Quelle

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-19100/mietrecht-so-bringen-mieter-ihr-zuhause-ins-trockene_aid_529871.html

was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung übernimmt sie den Schaden.

@Pifendeckel

Du kannst auch zum Verbraucherschutz gehen ,die haben auch einen Rechtsbeistand für Mietrecht.

Mit der Haftpflicht konnte ich noch nicht sprechen, da ja Wochenende ist. Muss ich am Montag erledigen.

Aber m.E. ist es doch nciht Sinn der Sachen, dass ich ncith in Urlaub o.Ä. fahren darf nur um die Fenster sauber zu wischen. Wie gesagt haben wir die im Mietvertrag vorgegeben Puntke berücksichtigt. Ich zahl ja auch Heizkosten für die Katz'.

Das Haus ist jetzt 3 Jahre als. Der Parkett ist natürlich auch nicht versiegelt, da ja heutzutage alles Wasserlöslich ist (Zitat Bauträger). Außerdem wurde zwischen Fenster und Leiste kein Silikon o.Ä. zur Isolation verwendet, so wie es m.E. gemacht hätte werden sollen (für Fensterputzen etc.).

Ich finde es halt irgendwie komisch, dass man alles macht wie es sein soll, und dann der Doffe ist. Da hätt ich mir auch all die Vorsichtsmaßnahmen/ getroffenen Vorkehrungen schenken können.

 

Zunächst : Es scheint sich hier um einen Baumängel zu handeln ,der bei fehlender Silikonschicht bzw. nicht richtigter Zirkulation / Dichtung der Wände entstehen kann (laut Aussage eines Bausachverständigen ) oder die Bodenfenster z.Bsp nicht im richtigen "Höhe zur unternen Anschlußwand gesetzt worden sind..also bei hier nur der Gang zum Mietschutzbund..denn : Die PHV wird dies ähnlich sehen wie ich gerade beschrieben habe..und die Hausrat sieht in Kondenswasser kein LEISTUNGSwasser,also wahrscheinlich nicht versichert, auch auf Grund der Situationsbeschreibung ! HG DerMakler