Schlüßel erst nach bezahlen der Kaution! Ist das Rechtens?

20 Antworten

Grundsätzlich ist der Mieter zur Ratenzahlung (3 Monatsraten) berechtigt.

Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).

Da der Vertrag schon unterschrieben ist, muss er dir die Schlüssel aushändigen, der Vermieter hätte diesen Punkt vor Vertragsabschluss mit dir bereden sollen, jetzt kann er sich nicht verweigern, denn du hast das Recht zur Ratenzahlung s.o.

Ergänzung. Durch BGH VIII ZR 98/10 bestätigt

lt. Mietrecht darf die Kaution in 2 Raten gezahlt werden, wobei natürlich jeder Vermieter auch anders entscheiden kann, wenn er will.

Spätestens beim Einzug muss er dir die Schlüssel geben, es sei denn, du willst vorher schon in die Wohnung und hast die 1. Miete noch nicht gezahlt.

Zumindest sollte die 1. Rate der Kaution von dir gezahlt sein, vorher würde ich auch keinen Schlüssel raus geben.

Ein Kündigungsgrund oder Rücktrittsgrund ist das leider nicht.

DH ... mit kleiner Korrektur ... in 3 Raten

@anitari

danke, hab mich vertippt...

Deiner Aussage steht die Rechtssprechung und § 551 Abs 4 BGB entgegen.

Der VM kann eben nicht eine andere Entscheidung treffen.

Und die 1. Kautionsrate ist grundsätzlich mit der 1. Mietzahlung fällig und nichts ist zuvor zu leisten.

Dies ist Gesetz und zudem auch Rechtslage.

@wunhtx

Abgesehen von der Rechtslage: wenn ich als VM die Kaution sofort, bei Mietbeginn in einer Summe haben will und der Mieter weigert sich, vermiete ich nicht an diesen, ganz einfach.

Der Mieter könnte mich ggf. verklagen, aber was nützt ihm das?

Die Rechtslage und das Mietgesetz schreiben auch vor, dass die Miete bis zum 3. Werktag zu zahlen ist....und wieviele Mieter halten sich nicht daran?

@guterwolf

das seh ich auch so...

@wunhtx

richtig, wunhtx! Ein brandneues Urteil des BGH besagt außerdem, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, die Kaution auf das Girokonto des Vermieters zu überweisen oder bar auszuhändigen. Der Vermieter muss ein getrenntes Kautionskonto anlegen auf welches eingezahlt wird. Vorher ist die Zahlung nicht fällig. Ratenzahlung (bis zu drei)muss der Vermieter einräumen. Bisher galt,ist nach Zahlung die getrennte Anlage nicht nachweisbar, brauchen die weiteren Raten zunächst nicht gezahlt werden. Du kannst quasi ruhig unterschreiben, dass du alles auf einen Hieb bezahlst, die Klausel wäre aber unwirksam. Deshalb nur im ersten Monat die erste Rate zahlen. Der V. kann dich deshalb nicht belangen.

@wunhtx

Und die 1. Kautionsrate ist grundsätzlich mit der 1. Mietzahlung fällig und nichts ist zuvor zu leisten.

Das ist falsch. Die erste Rate ist zum Mietbeginn fällig, die zwei weiteren jeweils mit der Mietzahlung (bis zum 3. Werktag des Monats (Samstag nicht mitgerechnet).

Ab wann beginnt der Mietvertrag?

Wenn er z.B. am 1.11.2010 beginnt hast du erst ab diesem Tag den Anrecht auf den Schlüssel, und zwar auch dann falls du die Kaution nicht bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hast.

Allerdings muß die Kaution und die erste Mietzahlung spätestens am 3. Werktag, also am 4.11.2010 dann beim Vermieter sein.

Nee, das trifft nur für die Miete zu, die Kaution muss am 1. auf dem Konto sein (Mietbeginn).

Die Mietkaution darf der Mieter in drei Monatsraten bezahlen. Dies ist in § 551 Ziff 2 geregelt.

In Ziffer 4 ist geregelt, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Regelung unwirksam ist - also nicht gilt.

Gehe zu Deiner Bank, lege dort ein Kautionssparbuch an, verpfände dieses Sparbuch an den VM und zahlen die Kaution in drei Monatsraten. In solchen Fällen nie die Kaution in bar übergeben oder auf das Konto des VM überweisen. Meist sind solche Forderungen nur dann von einem VM vorhanden, wenn er wirtschaftliche Probleme hat.

In der Regel - Berufserfahrung im DMB - sind dies auch die VM, die am Ende des Mietverhältnisses alle möglichen Mängel und Schäden suchen und finden - egal wie alt sie sind - weil sie die Kaution längst verbraucht haben.

Also, bei Einzug genau alles in der Wohnung prüfen, jeden einzelnen Schadne in ein Protokoll aufnehmen, soweit Warmwassergeräte vorhanden sind, lasse Dir die letzte Wartung nachweisen. Fenster , Rolladen, Teppichboden, Bodenbelag, Fliesen, Türzargen, Wände und Tapeten prüfen auf Schäden oder nicht sachgemäße frühere Renovierungen.

Wenn Einbauküche mitvermietet ist, alle Geräte auf deren Funktionstücktigkeit prüfen.

Meine Empfehlung ferner, entweder Rechtsschutz mit Mitewohnungsdeckung oder Beitritt zu einem Mieterverein.

Lasse den Vertrag prüfen, wer so handelt, hat meist unbemerkt Vereinbarungen eingefügt oder auch angekreutzt, die sich gegenseitig widersprechen.

Der VM muss zum Mietvertragsbeginn die Schlüssel aushändigen, die erste Kautionsrate wird mit der 1. Miete zum 3.11.2010 fällig und nicht vorher.

Trotzdem wird vereinbart 1. Miete und Kaution bei Schlüsselübergabe. Soll der Mieter doch klagen oder andere Wohnung mieten. Schwarze Schafe gibts genug. Und auch bei den Mietervereinen.

@Tabaluga1961

Nur die Kaution ist zum Mietbeginn fällig (1. Rate), die Miete erst am 3. Werktag, Samstag nicht mitgerechnete). Davon abweichende Vereinbarungen sind rechtswidrig und darum unwirksam.

kann es sein, dass euer mietvertragzeitpunkt noch gar nicht angefangen hat? ab wann mietet ihr? vor diesem datum ist die schlüsselübergabe freiwillig