Darf das Otdnungsamt bei einem Antrag auf Ratenzahlung die Kontoauszüge verlangen?

7 Antworten

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Du willst etwas, da müsstest du dich an die Spielregeln des anderen halten.

Aber:

Um Ratenzahlung bewilligt zu bekommen, reicht die Zahlungswilligkeit aus. Die aber kann man nicht über Kontoauszüge feststellen. Von daher sind Kontoauszüge sinnlos. Ich halte es auch nicht mit der Würde des Menschen vereinbar, nur wegen einer Bitte auf Ratenzahlung sämtliche Ein- und Ausgänge der letzten drei Monate zu offenbaren.

Deshalb würde ich die Forderung zurückweisen. Gründe:

Unwürdiges Verlangen, verstößt gegen Art. 1 GG

Sachfremde Auskünfte werden verlangt, die zudem in keinem Verhältnis zur Sache selbst stehen.

Vorsorglich würde ich Einspruch gegen das Bußgeld einlegen.

Es gibt noch einen Trick: Fristgerecht Widerspruch einlegen. Dann kommt es irgendwann in vielen Monaten zur Gerichtsverhandlung. Die kostet nur 50€ extra. Mit etwas Glück sind die Gerichte so überlastet, dass es sogar verjährt.

Bis dahin zur Sicherheit das Bußgeld ansparen...

Es ist niemand, auch keine Behörde, verpflichtet, dir überhaupt eine Ratenzahlung zu ermöglichen. Somit ist es deine freie Entscheidung, ob du die verlangten Dokumente vorlegst oder nicht, ebenso wie es in der Entscheidungsfreiheit des Gläubigers steht, welche er fordert. Nur wirst du im Weigerungsfall eben dann keine Ratenzahlung bekommen.

Musst Du nicht. Aber die müssen auch nicht einverstanden sein mit Ratenzahlung. Du hast die Wahl.

Du willst doch etwas von einer Behörde, dann musst du auch diese Regeln akzeptieren. Wenn nicht, dann bezahle deine Schulden in einem mal und gut ist es.