hartz 4 kontoauszüge

3 Antworten

Die sind an den Geldeingängen interessiert, ob da irgendwas als Einkommen angerechnet werden kann.

Kontoabgänge sind uninteressant, außer, eine höhere Summe wurde als Eingang und sofort wieder als Ausgang verbucht.

Kontoauszüge beim Weiterbewillungsantrag sind inzwischen rechtlich umstritten, aber du willst dich ja nicht mit dem Jobcenter anlegen.

Fakt ist, dass du sehr wohl Daten auf dem Kontoauszug schwärzen darfst und zwar die, die auf ins Private gehen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden (Lach), Einkäufe usw. Nicht schwärzen solltest du natürlich alle Einnahmen und Ausgaben, die das Jobcenter übernimmt wie Miete, Wasser, Strom (für Warmwasserzubereitung). Dem Staat geht nichts an, was du mit deinem Geld machst, die dürfen nur erfahren, ob du evtl. noch Einnahmen hast.

Außerdem wird das Amt eh nicht interessieren, ob du bei Otto versaut Hamburg ein Dessous-Set bestellt hast, außer der Sachbearbeiter ist ein Spanner.

Die arge interessiert sich nur für die Einnahmen. Was ausgegeben wird und wofür ist denen egal. Wichtig für die ist nur zu sehen ob ein Vermögen oder ein guter geldzufluss besteht mehr nicht.