Darf das Arbeitsamt die Kontoauszüge meines Kindes verlangen, um mein ALG 2 zu berechnen?

10 Antworten

klar darf es das. Genauso wirst Du zur Kasse gebeten, wenn Dein Kind Unterstützung benötigt. (Bis es eben 27 Jahre alt ist)

bis 25 jahre

Sofern das Einkommen Deines Kindes nicht ausreicht, um seinen eigenen Bedarf KOMPLETT zu decken (dazu gehören auch die Kosten der Unterkunft) darf die ARGE das natürlich, weil sie ja das ALG II für das Kind sonst nicht korrekt berechnen können. Hat das Kind allerdings genug Einkommen, um seinen Bedarf selbst zu decken, gehört es nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft und die ARGE darf auch keine Kontoauszüge verlangen.

Unterhalt und Kindergeld sind übrigens auch Einkommen des Kindes.

Genau so.

Meine Sachbearbeiterin verlangt kontoauszüge von meiner 13 jährigen Tochter obwohl sie durch unterhalt vom vater unf Kindergeld selber decken kann. Ist das rechtens

Und wird es irgenwelche Nachteile bringen, wenn mein Kind sein Geld aufs sparbuch gelegt hat, um etwas zu sparen und das auf den Kontoauszügen zu sehen ist

Was dein Kind außerhalb eines Leistungsanspruchs macht, geht die ARGE nichts an, denn natürlich darf auch das Vermögen des Kindes nicht bei dir angerechnet werden.
Was passieren kann ist, dass das Kind, falls die angesparte Summe die Freibeträge übersteigt, aus dem Leistungsbezug rausfällt, wenn es denn noch Leistungen erhält. Allerdings käme es hier auf die genauen Umstände an.

Um ALG 2 Missbrauch vorzubeugen musst du bei der Arge bildhaft " die Hosen runterlasen". Ist aber auch richtig so, denn es wird zuviel Missbrauch getrieben. Die Transaktionen kannst du auf dem Auszug schwärzen, nur nicht die Einnahmen. Die Arge hat ein Recht zu wissen welche Einnahmen zur Berechnung herangezogen werden können.