Wird die Wohnung weiter bezahlt bei einem 450 Euro Job?

5 Antworten

Deine Hartz-IV-Bezüge werden entsprechend gekürzt. Inwieweit da aber das Wohngeld betroffen ist, kann ich nicht genau sagen.

Dein Berater beim Jobcenter kann dir da detaillierte Auskunft geben.

Wenn du ALG2 (Hartz4) bekommst, dann zahlt das JC deinen Regelsatz UND deine Wohnung. Wenn du Einkommen erzielst, wird das auf die Leistung angerechnet. Dabei darfst du 100 Euro behalten und vom Rest 20%. Du bekommst also weiterhin Leistungen vom Amt und hast unterm Strich ca. 170 Euro mehr in der Tasche.

Hallo,
Das kommt darauf an. Bei einem Job auf 450€ Basis, wird ein Teil deines Lohns mit angerechnet. Im großen und ganzen jedoch, bezahlt das, dass Amt.

Soweit ich weiss, wird das ALG2 einfach auf deinen Minijob aufgerechnet.

Es kommt auf dein Brutto und Nettoeinkommen an,denn von deinem Brutto werden dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch vom Netto abgezogen,dass ergibt dann dein anrechenbares Nettoeinkommen und dazu würden dann sonstige Einkommen wie Kindergeld addiert und dann von deinem gesamten Anspruch abgezogen !

Solange du keinen Nebenjob hast,zieht dir das Jobcenter ( ab 18 ) von deinen 188 € Kindergeld deine 30 € Versicherungspauschale ab,es würden also 158 € von deinem derzeitigen Regelsatz von 399 € abgezogen,du solltest also jetzt noch 241 € zu deinem Bedarf für den Regelsatz erhalten und dazu deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also der Warmmiete.

Wenn du aber jetzt einen Nebenjob oder eine Vollzeitstelle annehmen würdest,dann fallen diese 30 € Versicherungspauschale weg,weil diese dann in deinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten sind.

Bei 450 € Brutto wie Netto würdest du also erst mal deine 100 € Grundfreibetrag haben und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) bleiben noch mal 20 %,also 70 € an Freibetrag übrig und 80 % würden auf deinen Bedarf angerechnet,dann noch einmal von 1000 € - 1200€ Brutto,dann 10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung.

Du hättest dann also 170 € an Freibeträgen und 280 € würde dein anrechenbares Nettoeinkommen sein.

Zu diesen 280 € würden dann deine vollen 188 € Kindergeld kommen,dass ergibt dann 468 € gesamtes anrechenbares Einkommen,davon geht dein Regelsatz von 399 € ab,es bleibt ein Überschuss von ca. 69 € und diese würden dir dann von deiner angemessenen KDU - abgezogen.

Du würdest also für deinen Regelsatz gar nichts mehr bekommen und von deiner KDU - würden diese ca. 69 € abgezogen,der Rest wird dann als Aufstockung gezahlt.

Rein rechnerisch hast du dann 140 € mehr als vorher zur Verfügung,denn du musst ja die 30 € Versicherungspauschale abziehen,die dir dann vorher noch mehr zur Verfügung standen.