UNTERSTÜTZT DIE ARGE BEI TEILZEIT JOB

5 Antworten

Du solltest Wohngeld beantragen.

Möglich ist das schon,kommt immer auf Verdienst und Bedarf laut SGB - ll an !

Laut deiner Angaben bekommst du jetzt ALG - 2 vom Jobcenter,da du angegeben hast,das deine Wohnung bezahlt wird.

Erst einmal zahlt das Jobcenter keinen Strom,den muss man selber zahlen,wenn dieser nicht zum Heizen ( Nachtspeicherofen ) oder zur dezentralen ( Boiler,Durchlauferhitzer ) Warmwassererwärmung benötigt wird.

Dann kommt es auf dein monatliches Brutto / Nettoeinkommen an,weil sich danach deine Freibeträge berechnen,die dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen werden.

Das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und wird von deinem dir zustehenden Bedarf laut SGB - ll abgezogen. Würde sich dann eine Differenz nach oben ergeben und du weniger anrechenbares Einkommen als Bedarf haben,würdest du eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Welche Freibeträge es auf Erwerbseinkommen gibt,kannst du im Internet leicht finden,wenn nicht,meldest du dich noch mal.

Verdienst du aber soviel,das du Anspruch auf Wohngeld hättest,muss erst einmal da dein evtl.Anspruch geprüft werden,weil Wohngeld vorrangig beantragt werden müsste. Nur wenn du nach der Zahlung des Wohngeldes laut SGB - ll noch bedürftig sein würdest,steht dir eine Aufstockung vom Jobcenter zu.

Würdest du nämlich ALG - 2 Aufstockung beantragen und sich herausstellen,das du mehr Wohngeld bekommen würdest,würde dein ALG - 2 Antrag abgelehnt.

Wohngeld ist m. E. nie mehr als ALG 2, da Wohngeld nur für die kalten Wohnkosten, ALG 2 aber für die Warmmiete aufkommt.

@Claud18

Das hat doch auch keiner behauptet !

Fakt ist aber,das Wohngeld eine vorrangige Leistung ist und diese zunächst geprüft werden muss bzw.kann.

Wenn er nur 700 € Bruttoeinkommen hätte,würde die Frage gar nicht aufkommen,da bräuchte er Wohngeld gar nicht erst beantragen,wenn er alleine in einer Wohnung leben würde.

Denn dann hat er mit Sicherheit einen höheren ALG - 2 Anspruch.

Aber es könnte ja auch sein,das jemand 1200 € Brutto verdienen würde und da sieht die Sache ganz anders aus.

Denn angenommen man hätte dann 900 € Netto und zieht davon den min.Freibetrag von 300 € ab,den man auf Erwerbseinkommen hat,blieben noch 600 € anrechenbares Einkommen übrig.

Von diesen 600 € gingen zunächst 391 € Regelsatz ab,blieben noch 209 € für die Unterkunft und Heizung übrig.

Wenn wir also mal von der angenommenen Miete die VirtualSelf mit 290 € warm veranschlagt hat ausgehen und davon noch einmal 70 € für Neben und Heizkosten abziehen,würden 220 € kalt Miete bleiben.

Er hätte also mal hoch angesetzt noch einen ALG - 2 Anspruch von 20 €.

Wohngeld würde er aber angenommen 70 € bekommen,also muss er Wohngeld beantragen,weil er dann mit Wohngeld seinen Bedarf laut SGB - ll voll abdecken kann.

Wenn du zu wenig verdienst, kannst du wieder aufstockend ALG 2 beantragen.

Würde das Amt auch meine Wohnung weiterhin bezahlen oder könnte uch ich irgendeine Unterstützung bekommen?

Das ist eine Frage deines Einkommens.

Dein Bedarf setzt sich aus Regelsatz und Kosten der Unterkunft zusammen.
Setzen wird Strom hypothetisch mit 30€ pro Monat an, beliefe sich dein Bedarf auf 391€ Regelsatz (hier ist Strom enthalten) + 290€ Leistungen für Unterkunft. = 680€

Übersteigt dein anrechnungsfähiges Einkommen - d.h. dein Bruttoeinkommen abzüglich der Absetzbeträge des § 11 b SGB II - deinen Bedarf, gibt es vom Amt nichts.

Ist Wohngeld möglich und deckte das in Verbindung mit deinem Erwerbseinkommen voll deinen sozialrechtlichen Bedarf, wird dich dias Jobcenter auffordern, Wohngeld zu beantragen. Alledings darfst du vom JC nur dann aufgefordert werden, wenn jeder in deiner BG mit Wohngeld mindestens 3 Monate aus dem Alg2-Bezug fallen würde.

...Jetzt ist ja Sommer und WENN du im Winter nicht schon längst was Besseres gefunden hast, tuts halt noch ein 450€ Job nebenher. Ich hab in meiner Studienzeit mal 25 Std Woche zu 8€ gearbeitet, 450€ Miete bezahlt, 100€ für Handy/Internet extra und 60€ fürs Fitnessstudio und konnte auch gut leben. Und du hast ja dann noch weniger und keine Uni, also mega viel Zeit.......