Darf arge für die ganze familie geld sperren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Sanktion darf immer nur den Verursacher betreffen, niemals die anderen Mitglieder der BG.
Zudem hat sich der Sachbearbeiter an gewisse Regeln zu halten. Wenn die erste Pflichtverletzung noch nicht sanktioniert worden ist (mit Sanktionsbescheid und allem), darf keine Sanktion der zweiten erfolgen.
Grundsätzlich kann natürlich auch dein Mietanteil wegsanktioniert werden, aber dazu eben auch ein verwaltungstechnisch korrektes Procedere eingehalten werden.
Lass dich nicht einschüchtern; ist eine volkommen haltlose Drohung, die er ausstößt; sobald er dennoch die gesamte Leistung streicht - einige verwirrte SB versuchen das tatsächlich -, Widerspruch und Dienstaufsichts- bzw- Fachaufsichtsbeschwerde.
Schau auch mal hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31---20.07.2010.pdf

Max0802 
Fragesteller
 25.08.2010, 18:40

(1) Junge erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten bei einer ersten Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder Absatz 4 mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung keine Geldleistung aus der Grundsicherung, soweit sie zuvor über die Rechtsfolgen belehrt wurden (§ 31 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1). Bei Pflichtverlet-zungen nach § 31 Absatz 4 ist, ausgenommen der Nummer 2, ei-ne Rechtsfolgenbelehrung nicht erforderlich. Der Zugang des er-werbsfähigen jugendlichen Hilfebedürftigen zu Leistungen zur Ein-gliederung in Arbeit, also auch zu Beratungs- und Betreuungs-dienstleistungen, wird davon nicht berührt; dies gilt auch bei Sank-tionen auf Grund wiederholter Pflichtverletzung (vgl. Kap. 5.2).

das stand jetzt bei dem link den du mir geschrieben hast da ich ja erst 19 bin so hab ich den absatz jetzt verstanden müssten sie mir noch meine miete ect zahlen oder ?

VirtualSelf  25.08.2010, 19:02
@Max0802

Maßgeblich ist Abs. 5.
Und hiernach kann bei wiederholter Pflichtverletzung eben auch deine KdU wegsanktioniert werden.
Deswegen ist es erst einmal nötig, überhaupt festzustellen, ob eine sanktionsfähige wiederholte Pflichtverletzung vorliegt.
Wenn du unsicher bist, lass dich vor Ort beraten, denn ganz häufig sind die Sanktionsbescheide formal falsch.

also miete und heizkosten laufen weiter, ob du jetzt eine 100% sperre bekommst weiss ich jetzt nicht. ich würde jetzt noch mal hin gehen und mit deine vermittler sprechen. las dir eine gute entschuldigung einfallen wie z.B. du hast ständig probleme mit deinen briefkasten, fremde o. nachbarn entwenden deine post oder so. die lassen eigentlich immer mit sich reden. vielleicht sperren sie dir nur 50%. aber für die zukunft geh immer zu deinen terminen, einmal im viertel jahr mal 10min mit den vermittler reden dürfte eigentlich kein problem sein. und du bekommst weiter deine kohle

Im sozialstaat wahrscheinlich nicht, obwohl es recht so wäre! um deine familie hättest dich sorgen sollen bevor du so viele termine sausen läßt. und nein, es ist wirklich nicht schwer alle anforderungen einzuhalten.

Max0802 
Fragesteller
 25.08.2010, 17:40

doch ist es wenn du mitten im umzug bist keine auto hast und die das nicht als entschuldigung sehn

Userxxyx  25.08.2010, 17:42
@Max0802

sorry das hatte ich auch schon. und nein, keiner in unsrer familie hat ein auto. für mich wäre das auch keine entschuldigung. da fehlt nur gutes timing, dann schafft man auch wenigstens einen termin.

Ja, es darf in mehreren Schritten sanktioniert werden, und zwar sogar soweit, dass die Kosten der Unterkunft ebenfalls wegfallen. Bei Menschen unter 25 Jahren geht es sogar schon in zwei Schritten.

Das betrifft aber immer nur den Verursacher, nicht die anderen Mitglieder der BG!

Wenn allerdings Kinder mit in der BG sind, kann (und sollte) der Sachbearbeiter das Jugendamt informieren, da dann die Miete aus der RL der anderen BG-Mitglieder mitbezahlt und somit die Kinder nicht mehr angemessen versorgt werden könnten.

Um ihre Kinder zu schützen (und zu behalten) bliebe Deiner Frau dann kaum etwas anderes übrig als Dich vor die Tür zu setzen. Daher solltest Du schon Deiner Familie zuliebe den Anforderungen der Arge nachkommen.

Soweit ich weiß gibt es dann Lebensmittelgutscheine, mehr nicht, weiß ich aber nur aus dem Erzählen anderer, also nicht genau. Logisch klingt das aber für mich. Wenn ich nicht zur Arbeit gehe bekomme ich ja auch keinen Lohn mehr und Miete und Lebensunterhalt daher auch weg. LG

Userxxyx  25.08.2010, 17:38

Gesetzlich ist es so: noch dürfen sie dir alles sperren. Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung (hier ab 1.10.2010, kA obs die nicht schon in Deutschland gibt) wird sich das aber ändern, da vorerst nur 50% gesperrt werden können, auch mehr doch die miete muss gewährleistet sein (wobei...der betrag für miete...da gibts heutzutage keine wohnungen die so niedrig sind). hätte ma meiner meinung nicht so entschärfen müssen. Ohne essen gibt es noch sozialmärkte und organisationen wie Leo (meist von pfarren oder christl. vereinen) wo man billig lebensmittel oder lebensmittelspenden kriegen kann. aber wie gesagt, das überlegt man sich halt vorher.