Darf die Arge mein komplettes Geld sperren.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das die "erste Verfehlung" war, bekommst du eine Sanktion. Deine Grundsicherung wird für einen Teitraum von 3 Monaten um 30 % gekürzt. Da könnte man auch sagen, selbst schuld. Du weißt genau (jedenfalls hast du dafür unterschrieben) dass du alle wesentlichen Änderungen melden musst.

Kann es sein, dass du den identischen Text zweimal aneinander gehängt hast?

schön wäre eine gewisse Struktur (mal ein Absatz z.B.), damit man diese Buchstabenwurst besser lesen kann.

Du hast schon ein Problem, welches sogar Wohnungslosigkeit bedeuten kann.

Du hast nur eine Chance, zu dem Sachbearbeiter(in) zu gehen bei der ARGE und denen genau zu schildern, was wann abgelaufen ist - bring Belege mit, soweit vorhanden.

Wenn ein Arbeitgeber dich für einen 100 Euro Job anmeldet - das hat ja für Hartz4 keine (wesentliche) Bedeutung.

Kann es sein, dass du etwas durcheinander bist?

Geh zur ARGE und spiele mit offenen Karten.

Da läuft ein bißchen was durcheinander.... Einen "100,-€ Job" gibt es überhaupt nicht. Es gibt 400,-€ Jobs und es gibt die anrechnungsfreie Verdienstgrenze von 100,-€. Damit hat aber Dein Arbeitgeber GAR nix zu tun.

Wenn die Leistungen nun eingestellt wurden, liegt das NUR daran, daß eine korrekte Berechnung derzeit nicht möglich ist, weil ein Nachweis über Dein Einkommen fehlt. Man unterstellt Dir hier offensichtlich fehlende Mitwirkung. Wenn es aber daran liegt, daß Dein Arbeitgeber sich weigert, Dir einen Nachweis auszustellen, dann ist das Jobcenter VERPFLICHTET, den Nachweis selbst bei dem Arbeitgeber anzufordern (Amtsermittlungsgrundsatz) oder einen Kontoauszug als Nachweis zu akzeptieren. So bald das geklärt ist, werden die Leistungen übrigens nachgezahlt.

Ab zum nächsten Amtsgericht und einen Beratungsgutschein abholen. Mit dem kannst du dann sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren !

Vienna1000  14.08.2011, 09:46

... der hat die Möglichkeit in einem Eilverfahren die Zuständig der ARGE feststellen zu lassen. Das heisst : Dann müssen die auf jeden Fall weiterzahlen.

helmutgerke  14.08.2011, 10:03
@Vienna1000

die Zuständigkeit düfte doch nicht in Zweifel gezogen sein, denn einwandfrei ist es der SGB II - Leistungsträger, hier Jobcenter

Beratungsgutschein? - einen Antrag auf Beratungshilfe und ab damit zu einem Anwalt Sozialrecht wäre ein Weg.

Aber in einem "Eilverfahren" wie du es nennst die Sache vor dem Sozialgericht auszutragen, hege ich einige bedenken.

Ich fürchte, da bereits zwei Monate seit Zahlungseinstellung vergangen sind und vermutlich seitens Fragesteller auch kein Widerspruch gegen den erlassenen Einstellungsbescheid gestellt wurde (und damit dieser Bestandskraft erlangte) ein Eilantrag gemäß § 86b Abs. 1 Satz 1 SGG vom Gericht nicht angenommen wird.

Vienna1000  14.08.2011, 10:11
@helmutgerke

Danke für die Aufklärung ... Der Ansatz war auf jeden Fall der "Beratungsgutschein" der dann wohl offensichtlich genau genommen "Antrag auf Beratungshilfe" heisst :-)

Geh zu Deinem Sachbearbeiter, rede darüber, man wird Dich nicht verhungern lassen.