Übernahme der Abschlagszahlung/Heizkosten durch ARGE

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177,00 EURO monatlicher Abschlag ist recht happig. Kann es sein, dass darin ein Teilbetrag für Zahlungsrückstände ist? Sollte es so sein, dann wäre dein bekannter gut beraten zum Zahlungsausgleich ein Darlehen beim Leistungsträger zu beantragen. Das Schreiben vom Jobcenter zur Deckelung der Heizkosten, respektive Abschlagszahlungen Gas ist m.E. nicht rechtens. Auf jeden Fall ist hier Widerspruch angebracht sowie zum weiteren, damit keine Versorgungsunterbrechung erfolgt ein Anordnungsantrag beim Sozialgericht im Rahmen eines ER-Verfahrens.

Das Bundessozialgericht in Kassel (Az: B 14 AS 36/08 R) urteilte: Argen/Jobcenter dürfen Hartz IV Beziehern grundsätzliche keine Heizkostenkostenpauschalen zahlen, sondern müssen die tatsächlichen Heizkosten des "angemessenen Wohnraums" übernehmen.

Schaue bei der Gelegenheit auch noch einmal hier; http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html ob in den kommunalen Richtlinien irgendetwas in diese Richtung festgehalten wurde.

Opeltestfahrer 
Fragesteller
 16.08.2012, 08:17

Moin Helmut,

Teilbeträge sind darin nicht enthalten. Eine Rechnung ergab, dass er von 02/2012 bis 05/2012 ca. 10.000Kwh verbraucht haben soll. Kurze Nachfrage: Was ist ein ER-Verfahren?

helmutgerke  16.08.2012, 08:49
@Opeltestfahrer

ER-Verfahren = Einstweiliger Rechtsschutz ist ein Verfahren, was einem Hauptsacheverfahren (Klage) aufgrund der Langwierigkeit vorgreift. Hier trifft das Sozialgericht zügig eine Entscheidung.

Ein Gasverbrauch von 10.000 kWh für 4 Monate (1. Februar bis 31. Mai) bei einer 48 m² großen Wohnung ist fast unmöglich. Allenfalls so um die 3.500/4.000 kWh dürften es sein.

"...Ist es nicht so, dass die ARGE dazu angehalten ist, die Summe der Gesamten Heizkosten zu zahlen?..."

Nein, es wird die "Warmmiete" (also einschließlich Heizkosten) in "angemessener Höhe" übernommen.

Um die Rückstände beim Gasversorger (um die er sich schon längst hätte kümmern können) auszugleichen oder eine mögliche "Sperrung" zu verhindern, sollte er bei der ARGE um ein Darlehen bitten.....

Auf jeden Fall Widerspruch beim JC einlegen. Erstens ist der Abschlag abartig hoch (Nachforschung der Ursache) und zweitens sind die JC verpflichtet die TATSÄCHLICHEN Kosten zu übernehmen.

Ich hatte hier einen Fall bei dem 800 EUR Nachzahlung für Heizung gefordert wurden. Abschlag für eine 90 qm Wohnung 160 EUR. Die Jahre zuvor kam bei der Endabrechnung immer ein Guthaben unter dem Strich raus.

Das JC wollte keinen Cent der Nachzahlung übernehmen. Nach Widerspruch und Schreiben des RA wurde der komplette Betrag übernommen! Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein Defekt der Heizung zu der Nachzahlung geführt hat. Der Vermieter hatte klammheimlich danach eine neue Heizung eingebaut. Das ist erst ein Jahr später aufgefallen und bei der Familie war dann die Frist verjährt um gegen den Vermieter Schadensersatz zu verlangen....

Mein Tip: Beim Anbieter nachfragen warum der Abschlag zu hoch ist und gleichzeitig das JC in die Pflicht nehmen. Notfalls mit Anwalt und Klage! Dein Nachbar hat gute Chancen.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-keine-pauschalisierung-von-heizkosten31196.html

Dein Nachbar sollte einem Sozialverband beitreten. Die regeln sowas umgehend. Ich bin vor drei Jahren dem SoVD (es gibt noch andere) beigetreten, ging damals aber um einen Behindertenausweis. Dieses Jahr sollte ich 275€ Heizung nachzahlen. Das wurde vom Job-Center abgelehnt. Dann schrieb der Sozialverband einen Brief an die Damen und Herren der Arge, und schon war die Übernahme kein Problem mehr. Ich habe aber auch nachweislich nich übermäßig Gas verbraucht. Das Job-Center hat nur angeblich die Preissteigerungen für Gas nicht berücksichtigt. Tja, Sachen gibt's.

Mir geht es mit dem Nachstrom auch so. Habe schon jahrelang den Sicherheits-schläger des Jobcenters zum Arbeiten gebracht , weil mein Heizstrom das Doppelte deren Grenzen hat , meine Gesamtwohnkosten(wegen mietfrei) aber nur die Hälfte deren Obergrenze betragen.Trotzdem wollten die das lange Zeit nicht bezahlen.Wenn Dessen Gesamtwohnkosten aber Die Vorgaben des Joibcenters übersteigen ,muss er wohl umziehen , um die vollen Heizgaskosten zu bekommen.Außerdem kann man als Hartz4 Bezieher heute eigentlich nur noch das Wohnzimmer beheizen. Um deren Richtwerte zu errreichen . Oder er macht künftig das.