Dänemarkurlaub mit Bulldogge?

4 Antworten

Hej snoopy1188,

wie Du schon richtig feststellst, stehen französische Bulldoggen nicht auf der Liste derjenigen Hunderassen, deren Haltung in und Einfuhr nach Dänemark gemäß des dänischen Hundegesetzes verboten sind.

http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider/Forbudte-hunderacer.aspx

Ich habe nun seit etwa 17 Jahren meinen zweiten Wohnsitz in DK, hatte bis vor nicht allzu langer Zeit noch einen eigenen Hund (ziemlich großer und muskulöser pechschwarzer Mischling aus Dogge, Schäferhund und Labrador) und zwei weitere immer noch in Dauerpflege :) 

Unser gemeinsames Hundeleben :D in Dänemark läuft genauso abwechslungsreich und lustig ab wie in Deutschland.  Unsere Hunde tollen mit den vier anderen aus unserer direkten Nachbarschaft herum und ab und zu gibt's auch 'mal ein kleines klärendes Gerangel - und ..? Niemanden stört es, solange die Hunde niemanden ernsthaft stören und das geschah bisher noch nie. Die Leinenpflicht gilt nicht, wenn man seinen Hund "unter Kontrolle" hat und darüber sind wir drei (früher vier) uns einig :) Auch an der Grenze gab's noch nie Probleme.

Kurz gesagt:

Es ist überwiegend alles so wie in Deutschland - die gleichen Regeln zu Verhaltensweisen und Rücksichtsnahme, aber auch vergleichbare Rechte und Möglichkeiten.

Lediglich wenn ein Hund abweichend von den natürlichen Verhaltensweisen, also offenbar grundlos, einen Menschen oder ein anderes Säugetier angreift und dabei ernsthaft verletzen würde, besteht die Gefahr, dass er nach richterlichem Beschluss eingeschläfert wird. Zu solch einem Verfahren muss aber nach neuerer dänischer Rechtsprechung ein Hundepsycholge und Amtstierarzt hinzugezogen werden.

Da ich sicherlich zu Recht davon ausgehe, dass Dein Hund ein gesundes Sozialverhalten aufweist, bin ich mir sicher, dass Du unbesorgt mit ihm Euren Urlaub in Dänemark verbringen kannst.

Liebe Grüße aus DK

Achim

In Dänemark ist meines Wissens nur die amerikanische Bulldogge verboten, nicht die französische. Auch wenn die Hundegesetze dort ziemlich streng sind, kann Euch eigentlich niemand etwas wollen, wenn Ihr den Hund immer an der Leine führt und ihm eventuell einen Maulkorb ummacht.  

Dir ein Hundegesetzblatt des Kreises bzw.Stadt holen in der du Lebst .

Dort steht drin was er ist

und Darf -für dich und den Hund!

Ach,  solange sie lieb ist, die Dogge, kann dir keiner etwas sagen!