Wie lange darf ein 14-jähriger draußen bleiben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als 14-Jähriger bis 22.oo Uhr, als 16-Jähriger bis 0.00Uhr.

LG

ka woher du solche infos beziehst

@Tennox

Vom Deutschen Roten Kreuz, da muss ich immer Schichten übernehmen, das steht in den AGBs.

LG

@AllesExperte

Keine Ahnung was das DRK sich da für Zeug ausdenkt, aber entscheident ist zum Glück nicht was die meinen, sondern was das Gesetz sagt bzw. eben nicht sagt.

Diese Antwort ist völliger Quatsch. Aber das kommt davon, wenn man die hilfreichste Antwort nach zwei Minuten kürt.

@Reiswaffel87

hey warum hast du das als beste Antowrt ausgewählt? das ist völliger quatsch

Die Antwort ist völlig falsch !

@AllesKnower

achja seit wann hat das Rote kreuz was mit Gesetzen/Polizei zu tun?

@CanTtouchThis

CanTtouchTHis, könntest du bitte auf die Beiträge antworten, zu denen du dich äußern willst? Das macht's übersichtlicher...

@Reiswaffel87

ok mache ich das nächste mal^^

@FSeidt

Was labert ihr da eigentlich? Wenn man mir sagt, ich soll um 22.00 wieder weg sein, weil es sonst strafbar wäre, dann ist es so!!

@AllesExperte

Was meinst du mit "weg"? Ließ dir mal ein paar andere Beiträge, zum Beispiel meinen, durch. Vielleicht verstehst du dann, wo der Fehler liegt.

@Reiswaffel87

weg heisst, den Dienstplatz verlassen (Konzert) Aus Versicherungsgründen.

@AllesExperte

was labert ihr da alle so rum, ich fand AllesExperte's frage gut.

@katkat13

Ich meine eigene auch :D

Was für eine dumme Antwort als Hilfreichste ausgezeichnet wird, ist erschreckend.

Grundsätzlich gibt es keine Ausgangssperre welcher Art auch immer. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten wie Kneipen, Konzerten, Discotheken, etc. Man darf also mit 14 so lange raus, wie es die Eltern erlauben. Diese können nämlich festlegen, wielange der Nachwuchs durch die Gassen streifen darf. Die Liste des JuschG ist aber nicht abschließend, so dass auch ein Bahnhof oder ähnliches zu jugendgefährdenden Orten zählen kann.

DH...hätte für mich als beste Antwort gereicht

Hallo Du

Thema Jugendschutz . . . dass ließ mich ja nicht locker. . . und zwar ist es tatsächlich so geregelt, dass man u16 nur bis 22 UHR in öffentlichen Veranstaltungen sein darf, außer Sie dienen der der Brauchtumspflege- da darf dann im Ausnahmefall auch mal bis 24 UHR sein.

Generell gibt es allerdings KEIN GESETZ, das konkret verbietet, das Jugendliche auf der Straße sind. Also THEORETISCH gibt es da KEINE Sperrstunde !!!

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Praktisch hat man als Elternteil aber Aufsichtspflicht und muss für das Kindeswohl sorgen und das Jugendschutz Gesetz besagt, dass: Der Jugendliche NICHT AN GEFÄHRLICHEN ORTEN nach 22 UHR SEIN DARF !

Von daher ist der öffentliche Raum eigentlich ein Ort, von dem "Lebensgefahr" ausgehen kann und Sie/Er natürlich unbeaufsichtigt von dem Erziehungsberechtigten ist und dadurch hat die Polizei dann auch das Recht die Jugendlichen nach Hause zu bringen bzw. von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.

LG Drummy

Hi, laß dich net verrückt machen. Du kennst dein Kind am besten und weißt, wie vernünftig oder auch unvernünftig ist. Wenn es nur zu Freunden ist und nicht grad versucht irgendwas anzustellen, drück mal nen Auge zu wenn es mal später wird. Zu empfehlen ist immer ein Handy dabei zu haben, falls was passiert. ich hab die Erfahrung gemacht, wen man den Ausgang etwas lockert, kommen sie sogar schon vor der vereinbarten Zeit nach Hause ;-)) Lieben Gruß

Eigentlich solange du willst die Eltern sind deine Erziehungsberichtigten und die entscheiden wie lange du draussen bleiben darfst...Ausnahme besteht in Diskoten/Clubs da darf ein Zivilbeamter dich nachhausefahren wenn du länger als 00:00 im Club bist

auch in gastwirtschaften besteht die aussnahme wobei raucherkneipen grundsätzlich ab 18 sind egal um welche uhrzeit es handelt