Creditreform betrug

9 Antworten

inzwischen muss auf den Inkassoschreiben detailiert draufstehen wer der Gläubiger ist und um was es sich handelt.... steht nix drauf oder kannst du mit den Daten einfach nix anfangen? Einmalig nachweise anfordern und gleichzeitig widersprechen wenn diese Nachweise nicht geliefert werden.

EXInkassoMA  25.03.2015, 11:43

Dachte die CreFo gehört eigentlich zu den etwas "seriöseren" Inkassobüros und das da extremst penibel darauf geachtet wird nicht gegen diverse Richtlinien zu verstosen ;)

@ Duynam

Du must doch wissen, ob du irgendeine Summe zurückzahlen musst oder nicht.

Kann das mit deinen anderen Fragen irgendwie zusammenhängen?

Die anderen User haben recht, die geschrieben haben, dass in den Briefen irgendein Aktezeichen und der Gläubigername vermerkt ist.

Warum greift ihr in solchen Fällen immer nur zum Telefon, anstatt - wenn man sich ganz sicher ist - dass man keine Forderungen zu erfüllen hat, mal einen Brief dorthin zu schreiben? 

Mir ist auch ein Fall bekannt, wo ein - jetzt Hartz-IV Bezieher - keine Schulden zurückbezahlt hat und ein anderes Inkassounternehmen hat den ganzen Vorgang "aufgekauft".

mepeisen  24.03.2015, 11:41

Die anderen User haben recht, die geschrieben haben, dass in den Briefen irgendein Aktezeichen und der Gläubigername vermerkt ist.

Und genau das reicht aber nicht aus. Siehe §11a RDG.

Mir ist auch ein Fall bekannt, wo ein - jetzt Hartz-IV Bezieher - keine Schulden zurückbezahlt hat und ein anderes Inkassounternehmen hat den ganzen Vorgang "aufgekauft".

Dann dürften allerdings keine Inkassokosten verlangt werden. Zudem müsste die Abtretung angezeigt werden, sonst ist der gesamte Vorgang bzw. das Forderungs-Schreiben erst mal nichtig.

Egal ob nun Schulden bestehen oder nicht. Ein Schuldner ist niemals vogelfrei und man muss sich selbst auch nichts zusammenreimen. Das Inkasso hat klipp und klar zu erklären, was es will, aufgrund welchen Vertrages und es hat ganz eindeutig nachzuweisen, dass es korrekt beauftragt wurde bzw. rechtsgültig Inhaber der Forderung geworden ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Niemals telefoniert man mit solchen Deppen. Da kommt nur Murks bei herum.

Der Forderung einmal schriftlich und nachweisbar widersprechen, Meldung der Daten ebenso untersagen. Dazu schon einmal Meldung ans zuständige Aufsichtsgericht wg. Verstoß gegen §11a RDG. Bei weiteren Drohbriefen würde ich auch Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

1. Wenn du den Sachbearbeiter nicht erreichst, so schnell wie möglich per Fax, per E-Mail oder aber durch Brief (Einschreiben) die Forderung bestreiten bzw. Unterlagen anfordern, aus dem sich der angebliche Forderungsbetrag zusammensetzt. 2.Der Gläubiger steht immer auf den Forderungsschreiben drauf. 3.Es steht immer auf den Schreiben drauf, dass die Forderung bestritten werden kann und dies schriftlich mitgeteilt werden muß. Wichtig! für eigene Bonität! Bei Strittigkeit wird die Forderung dann nicht relevant für Bonität.4. Ein Gläubiger muss nicht mehr mahnen. Steht auf einer Rechnung ein Zahlungsdatum ist die Fälligkeit nach dem kalendermäßig bestimmten Datum gegeben....nett, wenn der Gläubiger dann noch mal mahnt.

Wer schreibt der bleibt.....telefonisch ist vieles erreichbar aber wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, mach es schriftlich. Weiterhin so schnell wie möglich reagieren. Creditreform wird bei Nichtreaktion die Bonität abklären und evtl. das gerichtliche Verfahren durchführen natürlich kommt es da auf den Gläubiger an, ob er dieses wünscht. Creditreform ist im Namen eines Gläubigers tätig und wird weisungsgemäß handeln! Bei Strittigkeitsanzeige wird Creditreform den Gläubiger kontaktieren und abklären, inwieweit eine Strittigkeit gegeben ist. 

Viel Glück

Ich erkläre, dass ich keine Mitteilung hatte

es durch das Gericht oder anderer

 - (Betrug, Inkasso, Creditreform)