Computer als Hartz4ler?

12 Antworten

Selbstverständlich TV & Laptop oder PC gehören zum Grundbedarf und darf auch nicht gepfändet werden.

Wenn du einen normalen TV & Laptop oder PC hast, wird es dir nicht negativ auf Hartz-IV angerechnet 😉.

Finde es sehr gut, dass du dich um Jobs bemühst, viel Erfolg beim neuen Arbeitgeber 🍀🍀🍀

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 19:55
Finde es sehr gut, dass du dich um Jobs bemühst, viel Erfolg beim neuen Arbeitgeber 🍀🍀🍀

Dankeschön aber zuerst brauche ich wohl eine Ausbildung...

Kuddel321  02.01.2021, 19:56
@Techniktype

Dann mal los, viele Ausbildungsplätze sind noch frei😉

SchwarzesLamm  02.01.2021, 19:56

Nein, hat man nicht. Zum Bewerbungschreiben kann man ins BIZ oder zu Freunden/Verwandten gehen

Kuddel321  02.01.2021, 19:57
@SchwarzesLamm

Bitte alles richtig lesen oder sich zurück halten, vielen Dank.

Einen Anspruch hat man nicht.

Bewerbungen kann man notfalls auch im BIZ schreiben.

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 19:50

und Nachrichten, Socialmedia und Kontakte? Wie soll das dann gehen?

beangato  02.01.2021, 20:02
@Techniktype

Zeitung, Handy (scheinst Du ja zu haben), normales Telefon, persönliches Gespräch, Briefe schreiben ...

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:03
@SchwarzesLamm

Telefon? Ich bin schon aus der Generation, ich weiß nichtmal wie man telefoniert, überfordert von diesen Tasten...

Außerdem kostet das ja auch Gebühr.

Und Zeitung gibts ja nur von den Mainstreammedien, sowas lese ich bestimmt nicht - btw. kostet ja auch :(

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:04
@beangato

Briefe sind teuer (Porto), Gespräche sind schlecht wegen Corona. weiteres in meinem Kommentar darunter.

SchwarzesLamm  02.01.2021, 20:04
@Techniktype

Dann fang mal an zu sparen anstatt zu erwarten das Geld dafür vom Amt zu bekommen

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:14
Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:14
@SchwarzesLamm

da bleibt aber einfach fast nichts übrig zum sparen...

turnmami  02.01.2021, 20:15
@Techniktype

Wenn du nicht telefonieren kannst, brauchst du auch keinen PC..

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:18
@turnmami

wieso denn? Mit dem kann ich einigermaßen umgehen.

turnmami  02.01.2021, 20:20
@Techniktype

Wie unglaubwürdig. Dann spare eben...

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 21:05
@turnmami

wieso unglaubwürdig?

Alles hübsche Antworten, aber nun mal zurück zur Rechtslage.

Diese steht im SGB II, vor allen hier:

  1. § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts  
  2. § 21 Mehrbedarfe  
  3. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

In Nr. 1 ist ein Ansparbetrag enthalten für langfristige Investitionen in Anschaffungen wie Waschmaschine, Kühlschrank und PC usw. Dieser Betrag lag mal bei knapp 50,- € im Monat.

Wenn man auf diesen Ansparbetrag nicht mehr zurückgreifen kann, weil man ihn schon ausgegeben hat, oder noch nicht, weil man erst vor kurzem ALG II erhalten hat,

greift Absatz 1 § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen SGB II:

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.,

Es kann also ein Darlehen geben für einen PC, auch für Drucker, Router, Repeater usw.

Die Tilgung erfolgt dann entsprechend SGB II § 42a Darlehen und § 43 Aufrechnung.

Absatz 3 § 24 greift nicht, solange ein PC nicht zu den üblichen Haushaltsgeräten zählt:

"(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten [...] Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht."

Ob ein Router und ein Repeater dazu zählen, kann man ja seine Gemeinde fragen - und notfalls einzuklagen versuchen. Vielleicht hilft dabei das Argument, dass der Wasserkocher per WLAN eingeschaltet werden kann wie bei mir ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, hat man nicht!

Aber trotzdem ein kleiner Tipp.

Wir haben unseren ersten Computer echt durch Nachfragen von der Gemeine bekommen,. Lang ist das her. Aber wir hatten damals echt wenig Geld.

Es war der alte 4/86 er des Bürgermeisters, den er ausrangiert hatte (Die 4/86 werden heute eher nur die älteren Semester nur noch kennen). Wir bekamen damals sogar noch die Lizenz für eine der alten Windows- Versionen obendrauf geschenkt. Man mußte den ständig aufräumen, damit er noch lief. Wir nutzen ihn schon noch ein paar Jahre. Irgendwann, als immer mehr Werbevideos eingeblendet wurden, ging es nicht mehr. Die Festplatte war dann zu schnell voll

Mann, war das ein Erlebnis! Das Internet kam damals auf. Ich kannte die 4/86er noch von der Uni, aber damals noch ohne Internet (kannte im Wesentlich Word). Wurde dann leider erstmal ziemlich krank, deswegen kaum noch Einkommen.

Wenn meine Tochter ein Referat machte, lud ich die interessanten Beiträge runter und druckte sie aus. Das Runterladen brauchte aber ewig.

Der erste eigene Computer war einfach toll.

Auch , wenn das jetzt schon zig Jahre her ist, mal bei der Gemeinde oder anderen Behörden nachfragen lohnt, Auch mit veralteten Geräten kann man noch viel machen. Mein jetziger selbstgekaufter PC ist MITTLERWEILE auch nicht mehr der Neueste- weiß gar nicht genau , wie alt der eigentlich schon ist. Er tut es schon seit etlichen Jahren. Heute könntest Du u.U. schon so einen, wie meinen jetzigen, als ausrangierten PC bekommen. Als Spiele- PC wäre der wohl nicht geeigenet. Aber für alles andere reicht der.

Nur wenn der Computer ein unabweisbarer Bedarf darstellt z.b. für die Schule oder wenn ein Computer für die Arbeit benötigt wird.

Nur Bewerbungen schreiben wird wohl nicht als unabweisbarer Bedarf ausreichen da man seine Bewerbungen auch im BiZ schreiben könnte oder per Hand etc.

Versuchen kannst du es natürlich einen Computer zu bekommen mit der Begründung das man für die Arbeit häufig einen Computer braucht (Für E-Mails und Homeoffice z.b.), für die Stellensuche und für Bewerbungen ohne Corona risiko. Man muss den Antrag allerdings vor dem kauf stellen. Die Sozialgerichte beschäftigen sich gerne damit.

Am besten hast du einen Wisch vom eventuellen Arbeitgeber das ein Computer benötigt wird und das der Arbeitgeber keinen Computer bereitstellt.

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:12
oder per Hand etc.

Der war gut. Die Bewerbung landet im Müll bevor sie überhaupt gelesen wird ;-)

TeamStoffcouch  02.01.2021, 20:15
@Techniktype

Reicht fürs Jobcenter aber als Begründung den Zuschuss abzulehnen.

Meistens muss man sowas vors Gericht tragen und dann kann man es dem Richter erklären das handgeschriebende Bewerbungen müll sind und es im BiZ oder im Internet Cafe ein unnötoges Corona und Dateschutzrisiko gibt. Dazu kommt das das BiZ und das Internet Cafe auch richtig ins Geld gehen (Fahrtkosten + Nutzungsgebühr)

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 20:16
@TeamStoffcouch

ich hatte noch nie Erfolg vor Gericht. Ich kann mich nicht gut vertreten.

TeamStoffcouch  02.01.2021, 20:18
@Techniktype

Dann brauchst du wohl einen anderen der dich vertritt wie einen Anwalt für Sozialrecht den man mit einem Beratungskostenhilfeschein kostenlos bekommt. (Höchstens eine kleine Gebühr fällt an)

Techniktype 
Fragesteller
 02.01.2021, 21:03
@TeamStoffcouch

ich hatte einen Anwalt - keine Chance

TeamStoffcouch  02.01.2021, 21:46
@Techniktype

Es gibt noch eine Möglichkeit:

  1. Ein Darlehen für den Computer beantragen und dann bei bewilligung der aufrechnung widersprechen. Tacheles Version
TeamStoffcouch  02.01.2021, 21:56
@Techniktype

Wenn du das Geld so dringend brauchst ist es auf jeden Fall einen Versuch Wert. Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird heißt es ja bereits das es eine aussicht auf Erfolg gibt.