Auch ohne Arbeitszeugnis bewerben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Bewerbung ist es so, dass man alle bisherigen dazu erforderlichen Zeugnisse einschließlich Lebenslauf dazu verwendet, abgesehen von der letzten bzw. bisherigen Arbeitsstelle, weil man das entsprechende Zeugnis erst bekommen würde, wenn man dort gekündigt hat bzw. den Arbeitsvertag für die neue Arbeitsstelle schon hat.

Das Arbeitszeugnis der letzten Arbeitsstelle, die man beendet, kann dann bei der neu anzutretenden Arbeitsstelle zur Vervollständigung der Unterlagen noch nachgereicht werden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Bewerbung.

Vielen Dank :-)

Es steht aber jedem Arbeitnehmer rechtlich zu, jedes Jahr ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, egal, ob er sich jetzt bewerben möchte oder nicht.

@Lexa1

@Lexa1: Danke für den ergänzenden Kommentar.

@katwal

Danke für die Auszeichnung. Das freut mich.

Schreib in Deiner Bewerbung, dass Du Dein Arbeitszeugnis gerne nachreichst! Das ist vollkommen ausreichen, der Mensch der Deine Bewerbung liest sieht ja auch dass Du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und ihm ist Deine Problematik klar. viel wichitger für ihn ist ein mögliches Datum zu dem U beginnen kannst und ggf Gehaltsvorstellung.

Viel Glück!

Ich habe mich bisher immer erfolgreich ohne Arbeitszeugnis beworben.

(Wobei ich anmerken muss, dass eines dieser Arbeitszeugnisse meinen Erfolg stark geschmählert hätte... es war halt ein mieses Jahr ^^)

Süße Anmerkung ;-)

Ein Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers ist kein Muss. Daran sollte eine ansonsten überzeugende Bewerbung nicht scheitern. Du kannst im Anschreiben das Nachreichen eines aktuellen Zwischenzeugnisses anbieten wenn du willst. Und wenn du Anfang des Jahres deinen Chef nach zwei Jahren um ein Zwischenzeugnis bittest ist das doch gut zu begründen. Es gibt Leute, die wollen jedes Jahr ein Zwischenzeugnis, ohne dass sie Ambitionen hätten, den AG zu wechseln. Es ist auch für dich von Vorteil, ein Zwischenzeugnis zu haben. Wenn dein AG bei einer evtl. Kündigung dann sauer auf dich sein sollte, kann er dir kein schlechteres Endzeugnis mehr ausstellen, als er dich im Zwischenzeugnis bewertet hat. Zumindest würde er rechtlich damit nicht durchkommen.

@ralosaviv: Superantwort! DH!

@katwal

siehe mein Kommentar bei @katwal

Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist das ne Sache des neuen Arbeitgebers. Er muß das nicht haben. Das hängt auch von der Arbeitstätigkeit ab. Die im öffentlichen Dienst wollen das sehen. Sollte die neue Arbeitsstelle ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangen, dann erübrigt sich oft ein Arbeitszeugnis. Aber in deinem Falle liegt es ja anders. Da soll ja der Chef nicht mitbekommen, daß de dich woanders bewirbst. Klar , mach das! Viel Glück! Hoffentlich es macht mehr Spaß und es gibt mehr Kohle?! Guten Rutsch!

Danke, ich hoffe auch, dass es vor allem mehr Spaß macht :-D Ich wünsche dir auch einen guten Rutsch!!