Chevy Van - PKW Zulassung - Steuer und Versicherung

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Sorry aber darüber sollte man sich vorher informieren und gedanken machen.. Díe rechtliche Gesetzliche Besteuerung abgesehen von den abgasnorungen ist je Hundrt Kubik des Hubraumes.. bei 6,9 ltr Hubraum kommt da schon ordendlich was zusammen.- da iust schnell mal der eine oder ander Tausender vergraben wenns ein V8 ist was ich sehr vermute.

Die LKW Zulassung ist der einzig legale Weg die besteuerung nach Gewicht bzw Zuladung vorzunehmen,. Ob du nun Lust dazu hast oder nicht die realität ist die das du entweder den hohen PKW Steuersatz zu bezahlen hast oder eine LKW zulassung erreichen kannst was jedoch auch vom Wohlwollen des Zuständigen Finanzamtes abhängt.

Nachdem vor jahren ein Vollidiot gegen das Finanzamt aufwendig prozessiert hat indem er einen Pontiak Firebird als LKW zulassen wollte haben die Finanzbehörden reagiuert und der Gesetzgeber eben auch.. Die LKW zulassung ist klar deffiniert und selbst dann kann das Finanzamt noch durch einen Augenscheinliche Begutachtung festlegen das es eben anerkannt wird oder nicht..

Die Ladefläche muß zwingend größer sein als die nutzbare Fahrgastzelle und von diesem abgetrennt sein was durch ein sogenanntes offenes trenngtter erfolgen kann. Verkleidungen innen sind zwar möglich aber der LKW Charakter muß gewahrt bleiben , also Zweckbedingter Materialtransporter von A nach B. nur die Sitze rauszunehmen ist nicht ausreichend, Sicherheitsgurtaufnahmen sind zuzuschweißen soweit diese nicht zur befestigung zb des Trenngitters zu verwenden sind..

Seitenscheiben sind ebenfalls zu verschließen heist offiziell Scheiben raus und Bleche einsetzen und zwar bleibend was einschweißen bedeutet.. Du kannst die aber auch mittels sikaflex einkleben auch eine bleibende Verbindung . ladungssicherungseinrichtungen wie Spannvorichtungen oder Zugösen die sinniger Weise in den eh verstärkten gurtaufnahmen Platz finden können sollten auch vorhanden sein..

Geh mal vorher am besten zum TÜV, zu dem Ingenieur der das dann auch eintragen wird und sprich persönlich mit dem Finanzamt was die verlkangen damit es anerkannt wird.. en wenn die einen schlechten Tag haben hast du sonst eh verloren..

es gibt noch weitere Zulasungsmöglichkeiten wie So Kfz -Zugmaschine , so kfz Wohnmobil und so einige andere sagen wir mal Grenzwertige möglichkeiten aber das mußt du mit dem Finanzamt klären.. und den möglichst Gewerblchen Zweck nachweisen zu dem du eine Zugmaschine benötigst..

Ein Möglicher Rückbau nach anerkennung des Fahrzeuges als LKW des Fahrzeuges auf PKW tauglichkeit wird als Steuerhinterziehung geandet also Vorsichtig sein , die Überwachungsbehörden ( BAG/ Polizei / Zoll ) sind auch angewiesen zum Beispiel im Ramen von Fahrzeug und Verkehrskontrollen verstärkt auf solche Kleinigkeiten zu schauen.

Mit Anhänger unterliegst du mit LKW Zulassung den üblichen Sonntagsfahrverboten die für alle LKW gelten.. also nix mit Papis Wohnwagen mal schnell am Sonntag heimbringen.. oder damit Sonntags zu fahren.. das wissen leider nur wenige aber ie die erlernen mußten haben diese lehre teuer bezahlt..

Ist alles nicht so einfach und mit höflicher Bitte doch den Wagen nach der Zuladung zu besteuern was meist unter dreiuhundert Euros möglich währe ist es nicht getan.. auch wenn die wollten , sie dürfen nicht weil das Gesetz es verbietet.. Hoffe das hilft Dir weiter... Joachim

wenn du dann die zulassung hast gibt es viele versicherer die den wagen entsprechend der Zulassung auch versichern werden.. die VHV ist derzeit wohl die günstigste was Preis leistungsverhältnis und service angeht.. die Gewichtsklasse bis zu 3,5 tonnen ist jedoch aufgrund der vielen Paketdienste einer der teuersten Gewichtsklassen.. als schau die jeweiligen reginalklassen und Fahrzeugeinstufungen an.. Joachim

Ich frage mich gerade, wie du auf 6,9Liter kommst......

@chevydresden

weil alles unter V8 wenig spass bereitet und es kann genauso ein 4,7 oder 5,8 ltr sein.. ein echter Chevi Fan fährt nunmal solche teile.. Joachim

Erst mal ist die Steuer abhängig von der eingetragenen Emissionsklasse. Was ist bei deinem eingetragen? 305 und 350 V8 mit Einspritzung und Euro 1 können m.E. auf Euro 2 umgerüstet werden. Die alten V6 können definitiv nicht umgerüstet werden. G20 Hochdach können als WoMo zugelassen werden, Bett und Kochstelle (1,70m Stehhöhe) müssen dann drin sein. Für eine LKW-Zulassung müssen alle hinteren Sitze raus, die Gurtbefestigungen unbrauchbar gemacht (zuschweißen) und eine mindestens halbhohe trennwand eingebaut werden. Die hinteren Fenster müssen bei diesem Fahrzeug NICHT verblecht werden, da es das Auto auch werksseitig als LKW gab. Dämliche Regelung, ist aber so. Beispiel: Chevy Malibu als LKW muss man nicht verschweißen (gab´s als LKW - ElCamino), Chevy Caprice muss zugeschweißt werden, weil´s den nicht als LKW gab. Zuletzt die Frage: Wie alt ist der Kutter? Kommt der vielleicht schon in H-Kennzeichen-Nähe? Dann könnte es sinnvoll sein, ihn noch bis dahin mit Saison-KZ zu fahren und dann günstig auf "H"

Sonderkfz Bürofahrzeug. Musst n Tisch haben und Strom für zb Laptop, Werbe,material etc. Fotos machen fertig : )