Carglass verlangt im Nachhinein Selbstbeteiligung... Das war so aber nicht abgesprochen?

3 Antworten

Nicht zahlen und Widerspruch einlegen.

Wenn du über mögliche Selbstkosten nicht informiert wurdest, brauchst du sie auch nicht bezahlen.

Diese Art xder Scheibenreparatur wird von der Teilkasko gezahlt. Möglicherweise hast du ja nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dann zahlt die Versicherung natürlich nicht. Wenn die Scheibe getauscht wurde, dann mußt du auch bei einer Teilkaskoversicherung den vereinbarten Selbstbehalt tragen. Die Firma trifft keine Schuld, da sie deine Versicherungsbedingungen nicht kannte. Und außerdem hast du einen Vertrag unterschrieben. Daher zählen keine mündlichen Aussagen, die du nicht beweisen kannst.

Du mußt eben selber wissen welche SB (Selbstbeteiligung nicht Selbstbefriedigung) Du bei Deiner Versicherung hast.