Neue Windschutzscheibe wegen Steinschlag Versicherung?

7 Antworten

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Hallo Rsls96,

wie schon in manchen Kommentaren zu lesen ist, handelt es sich um einen Schaden, der über deine Teilkaskoversicherung abgewickelt wird. Und da du eine Vollkaskoversicherung vereinbart hast, besteht automatisch auch eine Teilkaskoversicherung.

In der Teilkasko kann auch eine andere, niedrigere Selbstbeteiligung als in der Vollkasko vereinbart werden, schau da am besten mal in deinen Unterlagen nach. Du wirst aufgrund des Schadens nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gestuft wie in der Vollkasko.

Wichtig ist auch, ob du eine Werkstattbindung bei uns vereinbart hast (Kasko Mobil). Und, wenn ja, ob deine Mercedes-Werkstatt zu unseren Partnern gehört. Ansonsten könnte sich deine Selbstbeteiligung erhöhen. Wenn du dir in dieser Sache nicht sicher bist, kannst du ganz einfach bei unserer Hotline nachfragen unter 0800 4 757 757.

Nun zur Abwicklung:

Du benötigst keine Schadennummer. Deine Versicherungsscheinnummer aus der Police ist ausreichend.

Bei der Werkstatt unterschreibst du dann in der Regel eine Abtretungserklätung und zahlst die Selbstbeteiligung. Den Rest übernimmt die Werkstatt - sie setzt sich mit uns in Verbindung und rechnet direkt mit uns ab.

Falls noch Rückfragen bestehen oder du dir nicht ganz sicher bezüglich des vereinbarten Versicherungsschutzes bist, kannst du dich gerne an die Hotline wenden oder uns auch eine E-Mail an socialmedia@devk.de schicken - wir helfen gerne weiter!

Liebe Grüße, Jascha vom DEVK-Team

Du benötigst keine Schadennummer. Deine Versicherungsscheinnummer aus der Police ist ausreichend.

Bei der Werkstatt unterschreibst du dann in der Regel eine Abtretungserklätung und zahlst die Selbstbeteiligung. Den Rest übernimmt die Werkstatt - sie setzt sich mit uns in Verbindung und rechnet direkt mit uns ab.

Es ist schon sehr eigenartig, was hier geschrieben wird.

Die DEVK zahlt also ohne Kenntnis zu haben, wie der Schaden verursacht wurde, ohne zu wissen wer am Steuer saß, ohne zu wissen ob der Fahrer überhaupt einen Führerschein hatte, bzw. unter Alkohol oder Drogen stand.

Na denn...  dann ist die DEVK ja für Alkoholiker und Drogenkonsumenten bestens geeignet.

@Apolon

Ja, so ist unsere Vorgehensweise bei Schäden an der Windschutzscheibe. Natürlich kann sich jeder Kunde auch schon im Vorfeld bei uns melden, falls die jeweilige Werkstatt eine Schadennummer benötigt oder Fragen zum Ablauf bestehen.

@DEVKde

... und ich kennen keinen VN, der von der DEVK auf diese Art und Weise und eine Erstattung bekommt. Ich finde auch keine diesbezüglichen Hinweise in deren Spielregeln.

Wieder etwas hinzugelernt. Und dieses hier ist ja wohl eine offizielle Darstellung, somit gebe ich diese gerne weiter.

Ich bin nur gespannt, ob die Damen und Herren aus der Schadenabteilkung diese genauso sehen.

Wieder etwas dazugelernt.

@Rsls96,

bevor man einer Werkstatt den Auftrag erteilt eine Reparatur durchzuführen, sollte man zuerst einmal seiner eigenen Versicherung eine Schadensmeldung einreichen.

Möglich wäre ja auch, dass in deinem Vertrag ein Werkstattservice integriert ist. Dann würde dein Versicherer die Werkstatt wählen, oder du hättest einen höheren Selbstbehalt.

Außerdem wird ein Glasschaden nicht über die Vollkasko-Versicherung, sondern über die Teilkasko-Versicherung abgerechnet.

Ich weiß nicht wie sowas läuft ist mein erster Schaden der über die Versicherung läuft. Gemacht werden muss das ja eh und ich werde meinen Daimler nicht bei irgendeiner hinterhofwerkstatt repariert lassen....

Außerdem sind die Steinschläge genau im sichtbereich

@Rsls96

Wie ich schon geschrieben habe, musst du  deiner Versicherung einen Schadensbericht senden.

Alternativ deinen Versicherungsvermittler kontaktieren und ihm den Schaden melden und um weitere Hilfe zur Vorgehensweise des Schadens bitten. Dafür wird er auch bezahlt - er erhält eine Bestandsprovision um dir zu helfen.

@Apolon

.... und ein Vermittler erhält eine Bestandsprovision?

Seit wann soll dies denn so sein und wo steht das?

@schleudermaxe

Bei vernünftigen Gesellschaften mit vernünftigen Strukturen ist das so. Schon immer. Zu finden in jedem Vertrag zwischen Gesellschaft und Vermittler. Da sind IMMER die Provisionssätze geregelt.

Vielleicht solltest du dich erst mal schlau machen, wie sowas in der wirklichen Welt abläuft.

@schleudermaxe

Dies steht in der Provisionsvereinbarung die jeder Versicherungsvermittler mit seinem Partner-Unternehmen hat.

Selbst nebenberufliche Vermittler erhalten von den Versicherungsunternehmen für Sachversicherungen eine Bestandsprovision.

Guck auf all deinen Unterlagen nach meistens stehen bestimmte nummern immer in der oberen linken oder rechten Ecke und  die sind meistens auch Fett hervorghehoben. Findest du Sie nicht solltest du die Versicherung anrufen.

Naja...du solltest jetzt einfach mal den Schaden bei deiner Versicherung melden. Dann erhältst du auch die Schadennummer.

Es reicht aber auch, wenn du einfach deine Versicherungsscheinnummer zur Werkstatt mitnimmst.

Ok also brauch ich der Versicherung nichts melden und es reicht wenn ich meine Versicherungsnummer mitnehme...?

@Rsls96

Ok also brauch ich der Versicherung nichts melden

Doch du bist verpflichtet deiner Versicherung den Schaden zu melden.

Ausnahme du bezahlst den Schaden selbst.

@Apolon

Wenn du der Werkstatt deine Versicherungsnummer gibst und denen eine Abtretungserklärung unterschreibst (was zu empfehlen ist) brauchst du gar nichts weiter machen. Das regelt dann alles die Werkstatt für dich.

@qugart

Nein - da liegst du falsch.

Eine Schadensschilderung muss jeder Versicherungsnehmer seiner Versicherung zukommen lassen, denn wie soll sonst der Versicherer prüfen können, wer den Schaden verursacht hat und wie er sich zugetragen hat.

Wie soll denn die Kfz-Werkstatt überhaupt eine Schadensschilderung anfertigen. Die waren doch bei dem Unfall gar nicht dabei.

Ohne Schadensmeldung zahlt der Versicherer nichts!

@Apolon

Es geht nicht um die Schilderung des Schadens, sondern um die Schadensmeldung. Die kann auch die Werkstatt abgeben. Dem Versicherer muss nur der Schaden gemeldet werden, damit die wissen, dass ein Anspruchsteller da ist. Wer das macht ist völlig egal.

Daher ist es ja oftmals empfohlen, bei einem nicht selbstverschuldeten Kfz-Unfall den eigenen Schaden der fremden Versicherung zu melden.

Alles weitere geht dann seinen Gang. Wichtig ist natürlich, dass die Meldung innerhalb 7 Tagen nach dem Schadensereignis gemeldet wird. Von wem auch immer. Bei einem Steinschlag jetzt aber nicht das große Problem.

@qugart

Es geht nicht um die Schilderung des Schadens, sondern um die Schadensmeldung.

Sorry - aber du widersprichst dir ja selbst.

Hast du dir schon mal den Vordruck einer Schadensmeldung angesehen?

@Apolon

Nochmal. Eine Schadensmeldung ist nur: "Hey Versicherung, ich hab heute / am so und so vielten einen Steinschlag Windschutzscheibe." Nicht mehr.

Alles, was man dann in einem Schadensmeldungsformular einträgt hat mit der Schadensmeldung dann nichts mehr zu tun.

Natürlich möchten Versicherer immer so viele Informationen wie möglich. Das hat aber nichts mit der Schadenmeldungspflicht zu tun.

Will der Versicherer mehr Informationen haben, dann sendet er ein solches Formular zu. Und genau so passiert das auch, wenn so ein Steinschlag über die Werkstatt an die Versicherung gemeldet wird.

... aber Deine Versicherung soll bezahlen, weiß aber noch nichts von ihrem Glück?

Wie geht so etwas?

Und was bitte hat denn eine Vollkasko mit einem Glasschaden zu tun?

Wenn ich nur ne Haftpflichtversicherung hätte würde die das doch nicht zahlen oder!?

@Rsls96

Auf den brauchst du nicht hören. Der hat von Versicherungen im Grunde keine Ahnung und schon gar nciht, wie Schäden reguliert und in der Praxis gehandhabt werden.

Glasschäden werden über die Teilkasko reguliert. Da du eine Vollkasko hast, hast du auch automatisch eine Teilkasko.

Vorteil: in der Teilkasko gibt es keine Rückstufung wie in der Volkasko nach Schadenregulierung und Zahlung.