Bußgeldbescheid falsches Geburtsdatum.?

5 Antworten

Das Geburtsdatum ist nur 4 oder 5 rangig also unbedeutend man hat dich als Täter doch fest also kein Zweifel an deiner Täterschaft .

Spätestens verstreicht die Verjährung bei einem Bußgeldbescheid jedoch nach zwei Jahren.

Dieser Term wird absolute Verjährungsfrist genannt. Das kann passieren, wenn es zum Beispiel zu einer Gerichtsverhandlung kommt, die meist eine längere Zeit in Anspruch nimmt.

Wärest Du nicht zu schnell gefahren - wärest Du nicht geblitzt worden.

Hättest Du seit dem Ereignis jeden Monat 20 Euro zurückgelegt, dann würden die knapp 100 Euro jetzt auch nicht so weh tun.

Zahlst Du jetzt, so werden nicht noch weitere Kosten hinzukommen.

Bis zur Verjährung wird noch viel Zeit vergehen.

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/

Ergo fahre das nächste Mal genau nach Vorschrift und alles ist in Ordnung. C'est la vie.

Es gibt also einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid?

Auch dessen Vollstreckung verjährt - aber erst 3 Jahre nachdem er rechtskräftig geworden ist.

Du bist doch mit dem Einspruch schon "hinten runtergefallen" - willst du, dass das noch einmal passiert?

Also bezahlen und als Lehrgeld betrachten - wer Mist baut, muss auch dazu stehen.

Bist du noch in der Probezeit? Wenn ja, dann erhältst du demnächst diesbezüglich noch Post von der Fahrerlaubnisbehörde.

Viele Grüße

Michael

Keine Verjährung, der Bußgeldbescheid wurde ja zugestellt und du hast Einspruch eingelegt. Auch stört das falsche Geburtsdatum nicht, wenn du nicht zahlst, dann werden sie einfach vollstrecken.

Was ist mit dem Punkt in Flensburg? Kann der so einfach zugeordnet werden?