Bussgeld wegen parken auf einem Frauenparkplatz

12 Antworten

Ich fühle mich als älterer Mann diskriminiert. Eine junge Frau kann im Notfall beissen, treten, schlagen, kratzen, spucken, laut schreien. Ich kann es nicht mehr. Also ignorierte ich die ohnehin rechtlose Verordnung. Übrigens, nachts muss ich dort nicht parken, falls das eine Rolle spielt.

sollte der platz nicht vidioüberwacht sein, so kann dir keiner nachweisen, dass du das auto auch dort abgestellt hast. du hast das auto zwar nachts hingestellt, aber im morgengrauen holt es deine freundin (frau)ab, da sie das fahrzeug braucht und du mit einem kollegen oder bus heimfährst. da deine frau (freundin) sehr ängstlich ist ist es nicht zumutbar, dass sie durch das ganze parkhaus irrt und den wagen sucht. an diesem tag als du erwischt wurdest rief sie an , dass ihr unwohl sei und bat dich den wagen selbst abzuholen. da heute fast jeder einen rechtsschutz hat soll das dein rechtsanwalt schreiben.

aber lasse trotzdem die frauenplätze frei in zukunft, die damen parken sonst wie üblich wieder quer in die männerparkplätze

Die Moral lassen wir mal beiseite, danach hast du auch nicht gefragt. Ein Bußgeldbescheid muss zwingend die Rechtsgrundlage des Bußgeldes benennen. Das Bußgeld muss in einem Gesetz angedroht sein. Welche Rechtsgrundlage ist denn in deinem Bescheid genannt? Eigentlich muss da ein Fehler vorliegen - denn Frauenparkplätze kennt kein Gesetz, kann also auch kein Bußgeld androhen für den Fall der Mißachtung. Wenn der Sachverhalt also nicht noch etwas Anderes, wovon du nichts berichtet hast, enthält, ist der Bußgeldbescheid eigentlich nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig. Einspruch einlegen. Aber erst mal genau die Rechtsgrundlage prüfen. Um Einspruch zu erheben brauchst du kein Gesetz, sondern der Bußgelderhebende braucht eine.

Ich sehe eine, wenn auch geringe Möglichkeit, hierbei ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen.

Über das Landesordnungswidrigkeitengesetz (ich kenne jetzt mal nur das aus BW), § 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

1.

  auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist, .....

Bei Frauenparkplätzen ist eine Frau befugt, Du als Mann nicht, du parkst demnach ausserhalb öffentlichen Verkehrsraumes (das Parkhaus eine Schranke, das ist nicht öffentlich genug), auf einem Stellplatz (der ist ausgewiesen und Kenntlich gemacht) unbefugt, es ist deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen worden, das man dort nur Frauen parken lassen möchte und damit erkennbar unbefugt, weil Du halt Dich sexuell diskriminieren lassen musst, denn Du hast keine Angst im Parkhaus zu haben, du wirst auch nicht überfallen und verhauen, sowwas trifft immer nur Mädels, bei usn Männern kommt das entweder nicht vor oder es scheint nicht schade drum zu sein.....

Demnach ist das durchaus möglich.

Raus kommst Du durch genaues Lesen der parkhausordnung, wenn Du das Fahrzeug hingestellt hast, behaupte, dass deine Frau das Ding abholen wollte, etc.

Oder aber, du zahlst die paar Euros, die sind den Heckmeck nicht wert.

Folgende Möglichkeiten:

  • Du kannst versuchen Dich auf das AGG zu berufen: (Wobei es da ja auch §20 od 22 gibt, der Ausnahmen zulässt)

http://www.maennerrat.de/frauenparkplatz.pdf

  • Du kannst sagen das du dein Fahrzeug nur abgeholt hast, dort wo eine FreundIN es vorher abgeholt hat

  • Es gibt in der StVo offiziell kein Schild für einen Frauenparkplatz und/oder wie der auszusehen hat. Daher kann höchtens der Betreiber "gegen Dich gehen" - sofern er das in seinen Nutzungsregeln stehen hat.

  • Du zahlst - da du unberechtigt auf einem Frauenparkplatz gestanden hast :-P