Auto gepfändet, TÜV abgelaufen, Bußgeld - wer zahlt?

8 Antworten

Erstmal bekommt der in die Verantwortung, den die Ämter nachvollziehen können. Dass deren Datensätze gegebenenfalls nicht mehr aktuell sind, musst Du denen erstemal bescheidgeben.

Allerdings wird auch nur dann ein Bußgeld fällig, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist und der TÜV nicht aktuell ist.

Einfach so, nur weil der TÜV abgelaufen ist, kommt nichts auf Dich zu.

Es reicht, ein angemeldetes Auto zu besitzen und den TÜV um mehr als 2 Monate zu überziehen, um einen Bußgeldbescheid zu "gewinnen", wenn es festgestellt wird. Nicht erst ab einer Fahrt mit 5 kmh oder so 

@sebastianla

Das ist grundsätzlich richtig, sieht aber in der Praxis meist anders aus.

@DG2ACD

Nur aufgrund der normalerweise schlechten Kontrollmöglichkeiten 

Das Fahrzeug geht ja nicht in Eigentum des Gerichtsvollziehers über. Er soll im schlimmsten Fall versteigert werden. Erst wenn es versteigert ist geht es auf einen neuen Besitzer über. Bis dahin ist der alte Eigentümer für alles haftbar.

wenn der TüV abgelaufen ist sollte der Schuldner den Wagen  abmelden oder einer  HU   vorstellen.. die erforderlichen Papiere  kann er beim Insovenzverwalter  / Gerichtsvollzieher sicherlich  bekommen   oder in Absprache mit diesem ev sogar gemeinsamm mit diesem den Wagen beim Tüv  vorführen.

Sowohl der Gerichtsvollzieher als auch ein möglicher Insolvenzverwalter  haben ein intresse daran das der schuldner e seine verbindlichkeiten   bereinigt... also werden die wenn man höflich anfrägt  diesem im Normalfalle auch  zustimmen 

Bei Sicherstellung zur Versteigerung  die Vorführung  erlauben den das bringt  deutlich höhere Erlöse und damit sind die Schulden auch  zu reduzieren..   dafür  zu sorgen bzw das zu inniziren  ist jedoch Aufgabe  des Schuldners und der muß sich auch kümmern..

Wenn Zwei Monate überzogen ist dann   hat der Schuldner das verpennt und ist dafür auch  entsprechend zu verwarnen.  Ausnahmen sind nur  zu sehen wenn die Karre das einfach nicht mehr wert ist oder erkennbare erhebliche Mängel vorliegen  die einer Erteilung  der Prüfplakette im Wege stehen.. aber dann ist das Fahrzeug auch als Pfand untauglich..

Ich würde das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen denn die sind keine Unmenschen  und das Fahrzeug entweder abmelden oder der Hu zu unterziehen.. und dann dem Gerichtsvollzieher zur Sicherung wieder zu Übergeben.  Abmelden ist jedoch die deutlich günstigere alternative den versicherung und alle Kosten laufen ja weiter ..   Joachim


Wenn das Auto noch nicht versteigert wurde, natürlich. Wer sonst? Wenn der Besitzer es selbst nicht mehr nutzen will oder darf, kann er es ja abmelden 

WO steht das besagte Fahrzeug? öffentlicher Verkehrsraum? Punkte und Bußgeld zahlt der Halter, das bist immer noch du. Auch wenn du die Zulassungsbescheinigung abgeben durftest.