Bußgeld und Punkte fürs über die Gleise laufen?

5 Antworten

Der Schaffner und auch die Bahn, können kein OW-Verstoß mit Bußgeld bedrohen. Das macht die Polzei oder das Ordnungsamt.

Das Bahnpersonal kann das gerne der Polizei melden und DIE kann dann OW-Verfahren einleiten oder auch nicht.

Wenn die Polizei das machen sollte, bekommt Ihr ein Schreiben in dem steht, dass ein Zeuge Euch bei diesem Verstoß gesehen hat und dann könnt Ihr dazu Stellung nehmen oder nicht.

Nehmt ihr keine Stellung, ist das KEIN Eingestädnis. Und wird in 99% der Fälle wegen Nichtbeweisbarkeit eingestellt.

Nehmt Ihr Stellung, steht in Eurer Stellungnahme, dass Ihr das nicht gemacht habt und garnicht wisst, was Lokführer von Euch wollte und da er extra deswegen angehalten hat und nicht weiterfahren wollte, bevor Ihr Eure personalien angegeben hattet, habt Ihr das halt getan.

Dann steht Aussage, gegen Aussage.

Und im Übrigen seht Ihr von einer Anzeige wg Nötigung (keine Weiterfahrt und kein Entlassen aus dem Zug, bevor Personalien nicht an den UNBEFUGTEN Lokführer weitergegeben wurden) ab und seht die Sache damit als erledigt an.

MfG

besser als wenn er am nächsten bahnhof mit der polizei gewartet hätte :D Naja aber iwie finde ich das alles n bisschen heftig wir haben erxta geartet bis wir sogar uns nicht mehr gefährden und sind hinter dem STEHENDEN Zug langgelaufen und jeder der es bis jetzt gemacht hat wurde mündl. verwarnt was fast jeden Tag passiert nur bei uns machen die sonne show das is ja nur ne einwagon kaffbahn mit der wir fahren da kennt jeder jeden weil immer dieselben mitfahren... Also als gefährlichen eingriff in den Bahnverkehr würde ich es jedenfalls nicht sehen ! Aber wir werden sehen was kommt zumal ich siebzehn meine Brüder 12 und 14 sind

@teddy43

Nat. war das nicht besonders intelligent von Euch. Gefährlich obendrein. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass mehr als eine Ermahnung (wie auch immer die geartet sein sollte) für Deine kleinen Brüder dabei herauskommt.

Der Lokführer kann da eh nichts machen. Ihr hättet ihm nichtmal Eure Personalien geben müssen/sollen.

In wie Fern Bußgelder gegen Jugendliche und Kinder verhängt werden können, weiss ich nicht.

Bei Dir, kann ich es schwer einschätzen. Bin auch ehrlich gesagt, zu faul das jetzt zu recherchieren.^^

Da müsste ein/e Anderer/e, der/die vlt. mehr im Ö-Recht (brech-würg) bewandert ist, etwas von seinem/ihrem Wissen beisteuern.

Lasst Euch jedenfalls nicht von einem frustrierten Lokführer einreden, dass jetzt die übermäßige Strafe auf Euch zukommt.

Seine Aussage hat genauso viel Beweiskraft, wie die eines jeden Anderen. Und das wäre auch nicht anders, wenn er für den nächsten BHF die Polizei einbestellt hätte und das ganze dann dort zu Protokoll gegeben hätte und die dann Eure Personalien aufgenommen hätten. (Wie es richtig gewesen wäre. Eure Personalien gehen den nichts an! Oo)

Es war niemand dabei. Ausser Euch Dreien und dem Lokführer. Wie er das gesehen haben will, wenn Ihr HINTER dem Zug rüber seid... ist mir allerdings schleierhaft. Das kann jeder gewesen sein.

Ausser es gab ne Durchsage :"Die drei Helden, die vorhin am BHF über das Gleis gegangen sind, kommen bitte mal zum Lokführer." und Ihr Drei seid dann da auch noch angedackelt. ^^

Wieso sollte ein Lokführer oder Schaffner unschuldige Jugendliche mit einer Zeugenaussage belasten und sich damit sogar selbst strafbar machen? Ein Motiv ist ohne weiteres nicht erkennbar.

Dagegen liegt das Motiv der Jugendlichen, die Tat zu leugnen, auf der Hand.

Also nichts mit "Aussage gegen Aussage". Entscheidend ist nicht die Anzahl, sondern die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter dem Lokführer/Schaffner hier mehr glaubt als den Jugendlichen liegt irgendwo in der Umgebung von 100 %.

Also mach ihm bitte keine falschen Hoffnungen wie "wird zu 99% eingestellt". Wenn die Zeugenaussage bei der Behörde ankommt und nicht irgendwo im Verwaltungsapparat der Bahn versickert, ist sehr wohl mit einem OWi-Verfahren zu rechnen. Und wenn keine Stellungnahme erfolgt, liegt eben nur die Stellungnahme des Lokführers/Schaffners vor, was dem Sachbearbeiter die Entscheidung nicht unbedingt schwieriger macht.

@cchrisa

Ohaaaaa. also ist jeder der angeblich aus gutem Grund etwas anzeigt ein guter Bürger und im Recht und damit 100% glaubwürdig, nur weil er halt etwas anzeigt und wer sich dagegen verteidigt oder dem widerspricht ist schuldig, weil es ja klar ist, dass er sich da nur rausreden will? OO

Wie wärs bei der Lokführer Motivation mit: "Weil offensichtlich dauernd sowas passiert, der Lokführer extrem genervt ist und endlich mal iwen in die Pfanne hauen will!"???

Genausogut könnte man die Frage stellen, warum unbeteiligte Dritte des öfteren angebliche Sachbeschädigung beim Ausparken an Autos Dritter bei der Polizei melden wobei es nicht um Ihr Auto geht, etc.

Da wäre die Motivation (warum sollte er das sonst anzeigen, wenn es nicht wirklich so war, er hat doch garnichts damit zu tun) wohl noch wesentlich näher an den von Dir besagten 100% anzusiedeln.

Sowas wird aber regelmäßig eingestellt, da ohne vorliegenden Schaden (Delle, Lackspuren, etc.) einfach nicht beweisbar. Und nicht: "Ja der ist unbeteiligt und es gibt doch sonst keinen Grund sowas anzuzeigen, wenn es nicht wirklich so war, also ist der Zeuge dadurch 100% glaubwürdig!" Oo

Weiter ist es durchaus fraglich in wie fern KINDER und Jugendliche hier mit einem Ordnungs- oder Bußgeld belangt werden können.

Das reine Überqueren von Bahngleisen (ob nun mit einem KFZ oder per Pedes)kann ich auch weder im BKat oder der StVO finden. Lediglich von Bahnübergängen.

Der hier schon von anderen angeführte Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§315 StGB - in diesem Fall dann wohl nur I Nr. 4 ) kommt auch nicht in Betracht, da dieses Verhalten mit den Nr.1 - 3. wohl nicht im Ansatz gleichzusetzen ist!

@CourBLN

Wieso sollte der Lokführer unschuldige Jugendliche in die Pfanne hauen wollen und irgendwelche Dinge erfinden? Das ist absolut an den Haaren herbeigezogen und ergibt keinen Sinn. Im Gegenteil, würde er sich doch freuen über Fahrgäste, die sich vorbildlich verhalten und die Gleise nicht überschreiten.

Und zu dem Einparken: Wenn kein Schaden vorliegt, wegen was sollte dann ermittelt werden? Ist doch klar, dass das dann eingestellt wird, auch wenn da 1000 Zeugen sagen, dass der dagegen gefahren ist.

Gegen Kinder kann kein Bußgeld verhängt werden, aber gegen Jugendliche ab 14 Jahren sehr wohl und zwei der Beteiligten waren hier 14 und älter.

Und bzgl. des reinen Überquerens von Bahngleisen schaue mal in das Allgemeine Eisenbahngesetz und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.

@cchrisa

Wieso sollte der Lokführer unschuldige Jugendliche in die Pfanne hauen wollen und irgendwelche Dinge erfinden?<

Du bist wirklich lustig. Nat. erfindet er das nicht. Wäre es erfunden, hätten unsere Gleisüberquerer ja diesen Thread nicht aufgemacht ;)

Und warum er das sollte oder machen KÖNNTE... auch wenn es Dir nicht gefällt, ist nicht der ausschlagegebende Punkt. Ich habe Dir oben eine MÖGLICHE Motivation für ein solches Verhalten gegeben.

Dadurch dass Du die von mir vorgeschlagen MÖGLICHE Motivation einfach so abtust, nur weil sie Dir sinnlos erscheint und Deine Frage nach der Motivation einfach nur wiederholst, wird eine solche Motivation nicht weniger möglich oder unmöglich.

Dich dann noch bei einem Vorschlag für eine MÖGLICHKEIT darüber auszulassen dass dies an den Haaren herbeigezogen wäre und keinen Sinn ergibt, gleichzeitig dem Lokführer jedoch iwelche Glücksmomente durch vorbildliches Kundeverhalten zu unterstellen, grenzt schon an Lächerlichkeit.

Nat. SOLLTE er sich über solche (die vorbildlichen) Fahrgäste freuen. Es als aber gleich als gegeben hinzustellen, ist mehr als nur an den Haaren herbeigezogen. Da wo ich herkomme, nennt man sowas Sachverhaltsquetsche ;)

Und zu dem Einparken: Wenn kein Schaden vorliegt, wegen was sollte dann ermittelt werden? Ist doch klar, dass das dann eingestellt wird, auch wenn da 1000 Zeugen sagen, dass der dagegen gefahren ist.<

Das war vlt. etwas missverständlich. Das OW-Verfahren wird in SOLCHEN FÄLLEN in 99% der Fälle eingestellt. Das heisst nicht, dass es Schadensbegutachtung gibt und wenn kein Schaden festgestellt werden kann wird eingestellt. Das heisst, es gibt besagtes Schreiben (s.o.) und auch ohne Gegendarstellung wird eingestellt. Ohne das zum tatsächlichen Schaden oder dessen Feststellung auch nur ein Finger gekrümmt wurde.

Gegen Kinder kann kein Bußgeld verhängt werden, aber gegen Jugendliche ab 14 Jahren sehr wohl und zwei der Beteiligten waren hier 14 und älter.<

Wie gesagt, ich bin mir da weder bei der einen, als auch auch bei der anderen Variante sicher. Aber auch immernoch zu faul, das zu recherchieren. Vlt. kannst Du das ja mit einer Hausnummer versehen/belegen.

Und bzgl. des reinen Überquerens von Bahngleisen schaue mal in das Allgemeine Eisenbahngesetz und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.<

Ins AEG habe ich schon geschaut, aber auch dort beim Überfliegen nichts gefunden, was das Überqueren einfacher Gleise angeht.

Dagegen habe ich - und da weiss ich nicht mehr ob es in der StVO oder im AEG war - etwas anderes gefunden. Sinngemäß: Die Feststellungs und Ahndungskopentz bei unerlaubten Bahnübergang betreten oder -überqueren wird der Bahnpolizei und der Bahnsicherheit übertragen. (Ist jetzt wirklich nur sinngemäß.) Ob die befugten Organe nun genau so heissen oder nicht, spielt auch keine Rollen, worauf ich hinaus will ist :"DER LOKFÜHRER IST ES JEDENFALLS NICHT!"

Es werden im AEG auch keine Punkte für eventuelle Verstöße geregelt. Weiter konnte ich beim Überfliegen des AEG auch keine Regelung bezüglich der Überquerung von Gleisen (nicht Bahnübergängen) finden.

Sofern unser Dreiergespann also über ein offenes Gleis gelaufen ist und nicht über einen Bahnübergang, fehlt es wenigstens an Regelungen, um dafür Punkte zu verhängen oder ich habe sie tatsächlich im BKat übersehen.

Im Übrigen, wenn Du bezüglich Gleisüberquerung schon das AEG anführst, sei doch so nett und liefer doch bitte noch die entsprechende Hausnummer, wenn es denn eine gibt, unter welcher das Überqueren von Gleisen und eventuelle Ordnungsmaßnahmen gegen Verstöße festgehalten ist.

Der ledigliche Verweis auf das AEG ist wenig Aussagekräftig und auch nicht hilfreich.

@CourBLN

Also ich hab ja auch mal n bisschen Gesetztesbücher geblättert und im Bußgeldkatalog gibt es einen unterpunkt Bahnübergange! Dort ist zum einen vom unerlaubten überqueren dieser und zum anderen das unerlaubte überqueren dieser als Kraftfahrzeugführer beides unter missbeachtung von Schranken Lichtzeichen und Bahnmitarbeitern mit rotweißen fahnen genannt. Da wir aber nicht unter den Schranken hergelaufen sind keine Lichtzeichen ( gibts nich ) und auch keinen Mitarbeiter ignoriert haben weil wir nicht am Bahnübergang sondern 300 meter weiter im Bahnhof die Gleise überquert haben wüsste ich nich weshalb dieser Punkt greifen sollte für den es 350€ und 4 Punkte gibt -.- Und gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr wie das iwer unten geschrieben hat... nein der Zug musste keine Notbremsung machen und keiner wurde verletzt , nein es bestand auch keine gefahr für andere ! daher fällt der ausm StGB wohl auch weg

@teddy43

Hattest Du nicht geschrieben "Die Schranken waren schon unten"? Um den Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog zu erfüllen, muss man nicht unter den Schranken durchkriechen oder rüberklettern, auch ein Überqueren der Gleise NEBEN den Schranken stellt ein "Überqueren eines BÜ bei geschlossenen Schranken" dar. 300 m ist allerdings schon arg weit weg und hier wird kein Zusammenhang zum Bahnübergang mehr herzustellen sein. D.h. Ihr müsst auch nicht mit den Punkten/Bußgeld in dieser Höhe rechnen. Wahrscheinlich wird gar nichts passieren, also wartet ab. Das Überqueren der Gleise ohne Zusammenhang zu einem Bahnübergang wird auch seitens der Bundespolizei häufig nur mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet. Und wenn die Bundespolizei selber gar nicht dabei war, ist fraglich, ob sie ein Verfahren auf Basis von Zeugenaussagen einleitet.

@CourBLN

Ja man alles als möglich ansehen oder auch nicht. Nur es ist niemanden (auch keinem Lokführer) verboten, nach Personalien zu fragen und die dann weiterzuleiten und NEIN, das ist auch keine Nötigung, selbst wenn die Frage mit der üblichen Drohung "Wenn Sie mir die Personalien nicht angeben, warten wir, bis die Polizei hier ist und Sie zahlen für jede Verspätungsminute" verbunden ist.

Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben von Lokführern und anderen Bahnmitarbeiter, gegen solche Verstöße vorzugehen, da sie die Sicherheit des Bahnbetriebes grundsätzlich beeinträchtigen.

Und JA, ich kenne Fälle, in denen rechtskräftige Bußgeldbescheide gegen Verkehrsteilnehmer verhängt wurden, die unerlaubt einen BÜ überquert haben und in denen die Behörde lediglich auf Basis von Zeugenhinweisen aktiv wurde. Und wenn diese Zeugen Privatpersonen sind, die selber am Bahnübergang warten und sich über Verkehrsrowdys ärgern ist das gut und wenn diese Zeugen Bahnmitarbeiter in Ausübung ihres Dienstes sind, dann ist es besser, weil dienstliche Zeugen nun mal glaubwürdiger sind als private Zeugen, ob Du es glaubst oder nicht.

Und neben dem AEG habe ich auch die EBO angeführt, auf die Du bisher gar nicht eingegangen bist, aber gerne nenne ich Dir die Hausnummer:

§ 28 AEG i.V.m. § 64b (2) Nr. 1 EBO sanktioniert das Überschreiten von Gleisen an nicht dafür vorgesehenen Stellen.

Da Ihr die Gleise an einem Bahnübergang überquert habt, ist es ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und deshalb könnt ihr auch Punkte dafür bekommen. Und zwar als Fußgänger 4 Punkte + 350 Euro Bußgeld + Verwaltungskosten.

Hättet Ihr die Gleise dagegen irgendwo auf freier Strecke überquert, wäre es ein Verstoß gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und dann würde Euch nur ein Bußgeld (oftmals sogar nur ein Verwarnungsgeld) drohen, aber keine Punkte in Flensburg, da kein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht.

Ob ihr jetzt nun wirklich Punkte bekommt, bleibt abzuwarten. Der Schaffner wird die Daten an seinen Vorgesetzten weiterleiten und der dann an die Polizei. Ob die Daten da überhaupt ankommen und ob die Polizei dann auch ein Verfahren einleitet, ist nicht sicher. Nicht selten, blieben solche Ankündigungen ohne Konsequenzen.

Natürlich kann man auch als "anderer Verkehrsteilnehmer" Punkte einholen - auch z.B. wenn Du mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährst.

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/bussgeldkatalog.html

"Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert"

350 Euro und 4 Punkte

Gefährlicher Eingriff in den Verkehr....da sind Punkte schon gerechtfertigt.

Bei so nem Vergehen ohne Auto kanns doch auch keine Punkte geben ... ??!!

Bist ja nich mitm Auto über die Gleise ... ^^

Sonst müsste es für schwarz Bus fahren auf Punkte geben =D

Fail. Wer in den Verkehr eingreift, kann auch Punkte bekommen.

OMG.

Schwarzfahren ist kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sondern ein Straftatbestand (265a StGB).

Teilnahme am Straßenverkehr und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung setzen keine Qualifizierung voraus.

Zu schnell ist zu schnell. Egal ob mit PKW, LKW, Motorrad, Fahhrad oder zu Fuß. Letzters ist technisch nur einfach nicht möglich.

Ebenso verhält es sich mit der Überqueerung der Gleise. Schrankenanlagen gelten nicht nur für Autofahrerer sondern für ALLE! Auch für Helis! Die zugegebenermaßen da aber eh noch einge andere Verstöße auf dem Buckel haben, wenn sie SO tief fliegen :p

@CourBLN

Also krieg ich auch Punkte wenn ich bei Rot die Fußfänferampel überquer?? OMG