Bürgschaft kündigen - ist das möglich?

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Ein Bürgschaftsvertrag ist zunächst nur gültig, wenn er schriftlich geschlossen wird. Die Kündigung der Bürgschaft ist möglich, wenn im Bürgschaftsvertrag ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Ansonsten ist die Bürgschaft zeitlich unbegrenzt und unkündbar. Sie erlischt erst, wenn die zugrundeliegende Forderung beglichen wurde.

Beachten Sie! Die für den guten Freund übernommene Bürgschaft kann daher bei Bruch der Freundschaft ebensowenig gekündigt werden, wie die Bürgschaft für den Ehepartner nach einer Scheidung.

Bei einer schon bestehenden Bürgschaft können Sie die Haftung für neue, zusätzlich entstehende Schulden ausschließen, indem Sie die Bürgschaft mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Diese Möglichkeit der Kündigung kann bei Kontokorrentbürgschaften eine wichtige Rolle spielen.

Für alle bis zur Kündigung entstandenen Schulden haften Sie natürlich trotzdem.

Der Bundesgerichtshof hat die strengen Grundsätze über die Mithaftung von Ehepartnern und nahen Angehörigen in den letzten Jahren allerdings gelockert: Wenn der Bürge oder Mitdarlehensnehmer an dem Verbrauch des Darlehens nicht beteiligt war, da es sich z. B. um ein Betriebsdarlehen gehandelt hat oder Altschulden umgeschuldet wurden, kann ein Bürgschafts- oder Darlehensvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein. Das gleiche gilt, wenn der Bürge oder Mitdarlehensnehmer nicht einmal in der Lage ist, aus seinem pfändbaren Einkommensanteil die laufenden Zinsen der Hauptschuld zu zahlen. Quelle Verbraucherschutz

wenn sie einen neuen bürgen presentiert,der in der lage ist,das risiko zu übernehmen.

Ich kann dir die Frage leider nicht beantworten, aber ich denke, dass deine Schwester mit der Mutter ernst über diese Sache reden sollte (wenn sie dann - hoffentlich - sicher weiß, dass sie die Bürgschaft kündigen kann). Nennen wir es mal "androhen". Sie sollte ihr klar machen, dass sie aus der Bürgschaft austreten wird, wenn die Mutter ihre Ausgaben nicht einschränken kann.

Wenn sie die 100000 Euro der Bank gibt, gerne.Man soll 2 Sachen nicht tun. Mit 180 gegen die Wand rasen und Bürgschaften eingehen.

Naja, genau darin liegt ja der Sinn einer Bürgschaft: dass der Bürge zahlt, wenn es der Schuldner nicht tut. Die Bank wird den Bürgen also keinesfalls dann aus seiner Pflicht entlassen, wenn ihm droht, seine Pflicht erfüllen zu müssen - dann wäre das Ganze ja vollkommen sinnlos gewesen.