Bürgschaft kündigen?

2 Antworten

Hallo Boogeyman,

ich gehe davon aus, dass es sich um eine Mietbürgschaft handelt.

Das BGB kennt keine unkündbaren schuldrechtlichen Verträge.

Somit kann auch dieser Vertrag gekündigt werden.

Allerdings nicht sofort, sondern erst, wenn der Vermieter dem Mieter kündigen kann und dann muss noch eine Übergangszeit einkalkuliert werden.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Was heißt wenn der Vermieter dem Mieter kündigen kann? Also muss erst ein Kündigungsgrund vorliegen?

@Boogeyman413

Ein Vermieter kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen ordentlich kündigen.

Wenn der Bürge kündigt, dann wäre das schon ein Kündigungsgrund, da die Vertragsgrundlage sich sehr zum Nachteil des Vermieters geändert hat.

@karliemeinname

Wie einfach ist das denn aus so einem Vertrag rauszukommen? Hast du was zum nachlesen?

Da kommt er nicht so leicht raus, sonst wäre die Bürgschaft ja sinnlos.