Was muss ich beachten bei einer Bürgschaft für ein Haus?
Hallo, meine Eltern haben sich getrennt und mein Vater möchte, dass ich mit für das Haus bürge, damit er von der Bank Geld bekommt und meine Mutter auszahlen kann. Worauf muss ich achten. Denn ich denke nicht, dass mit der Bürgschaft das Haus mir gehört, oder? Es sollte wenigstens nach dessen ableben dann auf mich übergehen und nicht, das ich dann noch mit meinen 5 Geschwistern teilen muss...wenn ich schon das ganze Risiko alleine trage.
10 Antworten
Erstens musst Du Deine eigenen finanziellen Verhältnisse ausloten, ob Du die finanzielle Last überhaupt stemmen könntest, falls Dein Vater durch irgend einen Umstand nicht (mehr) in der Lage sein sollte, die Kreditrückzahlungen zu leisten.
Außerdem müsstest Du mit Deinem Vater einen Vertrag aufsetzen, um Dich im Fall des Falles abzusichern. Deine Geschwister zu enterben geht nicht bzw. nur dann, wenn sie sich was Gravierendes zu Schulde kommen ließen bzw. lassen. Eine Möglichkeit wäre eine Schenkung zu Lebzeiten, eine andere ein Legat auf den Ablebensfall. Beides müsste ins Grundbuch eingetragen werden, und für beides würdet Ihr einen Notar benötigen. Wenn Dein Vater einmal stirbt, steht Deinen Geschwistern auf alle Fälle ihr Pflichtteil zu. Am besten Du konsultierst für Deine Fragen denjenigen Notar, den Ihr dann auch mit der Vertragsabwicklung beauftragt.
D
Du weißt hoffentlich was eine Bürgschaft bedeutet. Wenn Dein Vater nicht mehr zahlungsfähig ist, bist Du der Gelackmeierte. Laß die Finger davon und unterschreibe nichts auch wenn es Dein Vater ist.
Ich würde es nicht tun, auch wenn es deine Eltern sind, ausser du hast so viel Geld, dass es kein Problem ist für dich. Du Weisst nämlich nie was passiert... und plopp! sitzt du auf einem Berg von Schulden. Oder lass dich ausreichend von einer Person des Fachs aufklären
Du bürgst dafür , dass der Kredit pünktlich und regelmäßig , an die Bank zurückgezahlt wird . Fällt einer der Bürgen aus , dann tragen die anderen die alleinige Last.
Du wirst beim Abschluss dieser Verhandlungen über alles aufgeklärt, und gibst mit Deiner Unterschrift die Einwilligung zur Abfolge des Vertrags.
Also , Deine volle Aufmerksamkeit ist gefragt !
Grundsätzlich hat deine Bürgschaft keinen Einfluß auf dein Erbe. Du bekommst später kein größeres Erbe, im Gegenteil wenn dein Vater will, kann er dich auch später enterben, sprich du bekommst nur dein gesetzliches Erbteil. Wenn dein Vater eine Frau kennenlernt und nochmals heiratet gehören 50 % des Vermögens seiner neuen Frau.
Wenn dein Vater den Zahlungen an die Bank nicht nachkommt, dann mußt du zahlen, egal ob er Geld hat oder nicht. Die Bank wird sich dann an dich halten.