Kann ein Wohnungsbürger mit Hintertürchen einen Mieter rausschmeißen?

8 Antworten

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht kann nur der komplette Mietvertrag gekündigt werden.

Das ganze mit dem Aufteilen der Bürgschaft kommt mir schon recht seltsam vor. Und ein Bürge hat normalerweise keine Rechte irgendeinen Mietvertrag zu kündigen.

Wenn du weiter da wohnen willst, warum auch immer, wäre ein Anwalt bzw ein Mieterschutzverein ratsam.

Meine persönliche Meinung wäre: zieh da aus und auch Dir was neues.

Kündigen kann nur der Vermieter und das dann nur mit Grund. So eine Konstellation habe ich noch nie gehört. Was steht da drin als Grund und von wem kam die Kündigung?

Das funktioniert nicht, dass ein Bürge veranlassen kann, dass der Mietvertrag gekündigt wird. So ein Hintertürchen gibt es nicht. Jedenfalls wäre es nicht wirksam, wenn so etwas drin steht.

Außerdem ist es nicht rechtens, 2 Bürgen zu haben. Denn der Vermieter kann dann zu beiden Bürgen und Forderungen stellen. Und das ist eine zu hohe Absicherung, die ihm nicht zusteht.

Vermutlich dürfte die Kündigung unwirksam sein. Solange der Vermieter sein Geld bekommen hat, kann er nicht kündigen.

Heute morgen habe ich eine Kündigungsbestätigung von meinem vermieter bekommen... Was mach ich jetzt ? Ist das jetzt durchgekommen ???

@DCooper

Bitte sag genauer, was da drin steht. Ich dachte, du hast eine Kündigung bekommen. Jetzt schreibst du von Kündigungsbestätigung. s ist unklar, was du bekommen hast.

@DCooper

Mit welcher Begründung?

@DCooper

Ein Mietvertrag kann nur durch den Vermieter oder den Mieter gekündigt werden. Da ihr beide gleichberechtigt im Mietvertrag steht könnt ihr nur ZUSAMMEB kündigen. Einer alleine kann den Nietvertrag nicht kündigen. Und einer Hauptmieterin alleine kann schon erst recht nicht gekündigt werden. Ihr habt die gleichen Rechte.

Schon komische Zustände. Also für mich stellt sich das so dar, dass die Mutter der Mitbewohnerin nur dann gebürgt hat, wenn sie auf irgend eine Weise von beiden Mitbewohnerinnen schriftlich die Vollmacht bzw. die Erlaubnis erhalten hat, in Vertretung der beiden Hauptmieter/innen den Mietvertrag jederzeit kündigen zu können.

Vielleicht mal bei allem, was zu unterschreiben war, nicht aufgepasst?

Wie auch immer. In rund drei Monaten läuft der Mietvertrag aus und Ihr beide müßt ausziehen, es sei denn, es gelingt einem/einer von Euch beiden, den Vermieter davon zu überzeugen, dass der Mietvertrag mit dieser einen Person fortgesetzt wird. Dann dazu neuen Vertrag machen, ordentlich absichern und lieber schon mal die Erlaubnis zur Untervermietung zusichern lassen.

Nicht wir beide müssen raus.. Die Mutter will nur mich rauskicken aus dem Vertrag!

@DCooper

Seid Ihr beide Hauptmieter, geht das normalerweise nicht ohne dass Du auch eine Kündigung unterschreibst. Widerspreche erst mal dieser Kündigung mit dem Hinweis, dass eine Kündigung ohne Deine Zustimmung nicht möglich ist, da Ihr gleichberechtigte Hauptmieter im Mietvertrag seid und der Vermieter möge bitte mitteilen, auf welcher Grundlage diese Kündigung nach seiner Ansicht rechtmäßig ausgesprochen wurde.

Kündigen kann nur der Vermieter und das nur mit einen gesetzlich erlaubten Grund. Und nur beiden Hauptmietern gleichzeitig. Ein bBürge kann keine Wohnung kündigen. Klingt nach einem schlechten Witz. Du bist Hauptmieter, die Mutter der Mitmieterin hat dir gar nix zu sagen.

Einen Anwalt brauchst du nicht, die Kündigung ist unwirksam.